Bachelor Moderne Ostasienstudien: Gesellschaft - Wirtschaft - Politik
Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
47057 Duisburg
Funktionen
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Mitarbeiter/in Campus Duisburg, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
Hinweise zu Fragen und Anmerkungen
Bereits eingeschriebene Studierende richten bitte ihre Fragen unter Angabe der Matrikelnummer über ihre aktuelle UDE-E-Mail-Adresse. Andernfalls kann eine Bearbeitung der E-Mail leider nicht gewährleistet werden.
Bei manueller Noteneintragung (z.B. Notenänderung nach Klausureinsicht, verbuchen der Haus-/Seminar- oder Abschlussarbeit) bekommen Sie KEINE Bestätigungsmail!
Die Universität Duisburg-Essen wird Sie fortlaufend über die aktuellen Entwicklungen auf ihrer Homepage informieren!
Bitte beachten Sie auch Coronavirus FAQs für Studierende!
Anmeldephase Sommersemester 2022
Die Globale Anmeldephase findet im Sommersemester 2022
In diesem Zeitfenster können Sie sich wie gewohnt über das Campusmanagementsystem zu ihren Prüfungen anmelden.
Unter folgendem Link finden Sie die aktuellsten Informationen (Prüfungsanmeldung, Prüfungspläne ect.) für das SoSe 2022 der MSM: https://www.msm.uni-due.de/news/
Unter folgendem Link finden Sie die aktuellsten Informationen (Prüfungsanmeldung, Prüfungspläne ect.) für das SoSe 2022 der POLITIKWISSENSCHAFT:
https://www.uni-due.de/politik/ba_pruefungsinformationen_test.php
Rektoratsbeschluss - Vorziehen von Masterprüfungen
Liebe Studierende,
das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt.
Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können
und
- es können maximal 30 Mastercredits vorab erworben werden
Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.
Der Bereich Prüfungswesen
Terminplan
Liebe Studierende,
informieren Sie sich bitte vor jeder Prüfung, ob Änderungen (Datum, Raum und Zeit) vorgenommen wurden.
Terminpläne für das Sommersemester 2022
Link zum Terminplan Sommersemester 2022
Stand: 20.05.2022
Terminpläne für das Wintersemester 2021/22
Link zum Terminplan Wintersemester 2021/22
Stand: 24.01.2022
Link zum Terminplan Wintersemester 2021/22 Sprachklausuren (Wiederholung)
Stand: 2.03.2022
Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Klausuren der Fachdisziplin finden Sie auf der Seite des Bereichs Prüfungswesen unter dem jeweiligen Studiengang.
Bitte nutzen Sie folgenden Link:
https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/studiengaenge.shtml
Probleme bei der An- oder Abmeldung
Sollten bei der An- oder Abmeldung Schwierigkeiten auftreten, bitte umgehend, noch in der An- bzw. Abmeldefrist bei der zuständigen Sachbearbeiterin für Ihren Studiengang melden. Die Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
Erläuterung zur Einreichung von Attesten
Information about submitting medical certificate/attestation
Liebe Studierende,
sollten Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sein an einer Klausur teilzunehmen, so ist es zwingend notwendig, dass Sie ein Attest im Original (mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en) innerhalb von drei Werktagen (vom Tag der Prüfung gerechnet) im Bereich Prüfungswesen einreichen (per Post übersenden oder in den Briefkasten des Bereichs Prüfungswesen einwerfen). Sollten Sie dies nicht tun oder die Frist nicht einhalten, so wird Ihnen ein Fehlversuch für diese Prüfung/en eingetragen.
Wichtiger Hinweis: Sofern Sie ein Attest für mehrere Tage einreichen, gilt dies für den darauf attestierten gesamten Zeitraum! Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes – aufgrund einer Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes – an einer Prüfung teilnehmen wollen, so ist in jedem Fall die Gesundmeldung durch ein Attest ihres Arztes vor der Prüfung im Bereich Prüfungswesen einzureichen.
Achtung: Zu einer Prüfung sollten Sie nur antreten, wenn Sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen. Sollten Sie widererwartend gesundheitliche Beeinträchtigungen während einer Klausur erleiden, können Sie unter Angabe der Symptome einen Rücktritt vom Prüfungsversuch bei der Hauptaufsicht erklären und müssen sofort einen Arzt aufsuchen.Das entsprechende ärztliche Attest ist unverzüglich innerhalb von drei Werktagen einzureichen.Über die Zulässigkeit des erklärten Rücktritts wegen etwaiger vorliegender Prüfungsunfähigkeit wird im Nachgang entschieden.
Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!
Atteste bei Abschlussarbeiten: siehe Punkt 5 Hinweise zu Attesten
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.
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Der Antrag ist vollständig auszufüllen,
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alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden,
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Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise als Anhänge - bitte per Email an Ihre Sachbearbeiterin. (klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“)
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alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt,
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Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihr beglaubigtes Transcript of Records (unterschrieben und gesiegelt) an die zuständige Sachbearbeiterin.
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. Anlagen + postalisch übermitteltes Transcript of Records) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Bitte schicken Sie mir zu Ihren Unterlagen das Anschreiben, welches Sie unter folgendem Link finden: Anschreiben zum Onlineantrag
Bedienungsanleitung Deutsch
Instruction sheet English
Link zum Onlineformular für den Bachelor für Studierende eingeschrieben bis einschließlich SS16 (Vertiefung: Chinesisch):
82-oa1-chi Formular Zur Anerkennung Von Prüfungsleistungen
Link zum Onlineformular für den Bachelor für Studierende eingeschrieben bis einschließlich SS 16 (Vertiefung: Japanisch):
82-oa1-jap Formular Zur Anerkennung Von Prüfungsleistungen
Link zum Onlineformular für den Bachelor für Studierende eingeschrieben ab WS 16/17 (Vertiefung: Chinesisch):
82-OA1-Chi Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen (PO16)
Link zum Onlineformular für den Bachelor für Studierende eingeschrieben ab WS 16/17 (Vertiefung: Japanisch):
82-OA1-Jap Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen (PO16)
Link zum Onlineformular für den Bachelor für Studierende eingeschrieben ab WS 16/17 (Vertiefung: Koreanisch):
82-OA1-Kor Formluar zur Anerkennung von Prüfungsleistungen (PO16)
Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben:
Anlage für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen gem. HStatG
Please only fill out the attachment if you entered the letter “A” in the column “wo abgelegt/where the examination was held” of the document “Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen” (application for recognition of course achievements and examinations):
Attachment for examination taken abroad, according to HStatG
Stand: 26.04.2022 Anmeldung zur Bachelor-Arbeit
Einreichung Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Corona-Infos auf der Seite des Prüfungswesens unter Aktuelles.
Eine Anmeldung zur Bachelor-Arbeit ist möglich, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen der jeweils gültigen Prüfungsordnung erfüllen. Alle Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link:
Abgabe
Sie haben weiterhin die Möglichkeit Ihre Arbeit in unseren Nachtbriefkasten am Gebäude LG zu werfen. Der Einwurf der Arbeit ist am Abgabetag bis spätestens 23:59 Uhr möglich.
Wenn Sie den Nachtbriefkasten nutzen, werfen Sie Ihre Arbeit bitte in drei separaten Umschlägen ein und adressieren Sie diese an unsere zentrale Annahmestelle für Abschlussarbeiten im Raum SG 032.
Wenn Sie Ihre Arbeit per Post an den Bereich Prüfungswesen senden möchten, nutzen Sie bitte folgende Adresse:
Universität Duisburg-Essen Bereich Prüfungswesen Annahmestelle für Abschlussarbeiten SG 032 Geibelstr. 41 47057 Duisburg