Lehramtsstudium nach LPO 2003

Fotomontage zum Studium an der UDE

Bescheinigungen ESL bei Frau Catharina Suttkus Bescheinigungen ESL

  • Unterlagen zur Erstellung des EWAK C Formulars sind bei Frau Catharina Suttkus während der Sprechstunde einzureichen
  • in dringenden Fällen können diese bei Frau Helene Schneider hinterlegt werden

Erstes Staatsexamen für das Lehramt Lehramtsstudium (LPO 2003) erste Prüfungsphase 2018

Die Anmeldung zur ersten Prüfungsphase im ESL-Studium Staatsexamen für das Lehramt beginnt am 16.10.2017.

Bitte nutzen Sie das Dokument zur Prüferwahl im Downloadbereich, welches im LPA ausgedruckt im benannten Zeitraum einzureichen ist.

Eine Liste der zugelassenen Prüfer für die zweite Phase erhalten Sie ebenso im Downloadbereich.

Erstes Staatsexamen für das Lehramt Auslaufregelung ESL LPO

 

Am 12.1. 2o11 hat der Fakultätsrat Bildungswissenschaften für die Lehramtsstudiengänge nach LPO_2oo3 einstimmig eine Auslaufregelung beschlossen; danach wurden resp. werden letztmals angeboten:

  1. Die Orientierungsveranstaltung im WiSe 2o11/12,
  2. Die Vorbereitung auf das Orientierungspraktikum im SoSe 2o12,
  3. Die Klausuren des Grundstudiums und die zugehörigen Vorlesungen im WiSe 2o14/2o15,
  4. Die Seminare des Hauptstudiums im SoSe 2o16, soweit sie ausschließlich die Lehrämter Gr und HRGe adressieren, ansonsten im SoSe 2o17.

Sofern das ESL_Grundstudium noch nicht abgeschlossen und die Anzahl der zulässigen Klausurversuche noch nicht ausgeschöpft ist, können vergleichbare Kompetenznachweise anderweitig erworben und zur Anrechnung vorgelegt werden. Vergleichbare Kompetenznachweise bieten bspw. die hiesigen bildungswiss. Klausuren der gestuften Lehramtsstudiengänge.

Auch bei endgültigem Nichtbestehen einer ESL_Grundstudiumsleistung ist der Wechsel in einen konsekutiven Lehramtsstudiengang möglich. Allerdings gelten für die meisten Unterrichtsfächer – auch in höheren Fachsemestern – Zulassungsbeschränkungen.
Die Bewerbungsfrist für höhere Fachsemester endet jeweils am 15. September (WiSe) bzw. 15. März (SoSe). Vor der Bewerbung muß bis zum 15. Juli bzw. 15. Januar bei dem jeweils zuständigen Prüfungsausschuß (PA) ggf. die Anrechnung vorheriger Prüfungsleistungen beantragt werden. Der PA erteilt aufgrund des Anrechnungsantrags einen Einstufungsbescheid, der den Bewerbungsunterlagen unbedingt beigefügt sein muß.

Kontakt

Catharina Suttkus

(Nachfolge Dr. K.-R. Höhn)

Kontakt:
E-Mail: catharina.suttkus@uni-due.de
Tel.: 0201 / 183 3758
Raum: S06 S06 B36 (Campus Essen)
Informationen zur Sprechstunde siehe hier