Aktuelle Liste der Prüfungsberechtigten für Bachelorarbeiten (2-Fach-Bachelor Angewandte Philosophie sowie BA-Lehramt) und Masterarbeiten (2-Fach-Master Philosophie)

Dr. phil. Lars Dänzer
apl. Prof. Dr. phil. Bernd Gräfrath
Prof. Dr. phil. Oliver Hallich
Prof. Dr. phil. Dirk Hartmann
apl. Prof. Dr. rer. nat. Hans Werner Ingensiep
apl. Prof. Dr. phil. Achim Lohmar
Dr. phil. Hichem Naar
Prof. Dr. phil. Andreas Niederberger
Dr. phil. Alina Omerbasic-Schiliro
Dr. phil. Jan Podacker
Dr. phil. Christian Prenzing
Prof. Dr. phil. Raphael van Riel

Prof. Dr. phil. Neil Roughley
Privatdozent Dr. phil. Thorsten Sander
Dr. phil. Lukas Schwengerer
Dr. phil. Eva Weiler
apl. Prof. Dr. phil. Elisabeth Weisser-Lohmann

Promovierte, sich in einem festen Arbeitsverhältnis mit der UDE befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben i.d. R. oder auf Antrag beim Prüfungsausschuss Prüfungsprokura für die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten (2-Fach-Master Philosophie) im Fach Philosophie.
Es ist darauf zu achten, dass eine(r) der beiden Gutachter(innen) professoralen Status hat oder Privatdozent/-in ist.

Aktuelle Liste der Prüfungsberechtigten für Masterarbeiten (Lehramt)

apl. Prof. Dr. phil. Bernd Gräfrath
Prof. Dr. phil. Oliver Hallich
Prof. Dr. phil. Dirk Hartmann
apl. Prof. Dr. rer. nat. Hans Werner Ingensiep
apl. Prof. Dr. phil. Achim Lohmar
Prof. Dr. phil. Andreas Niederberger
Prof. Dr. phil. Raphael van Riel

Prof. Dr. phil. Neil Roughley
Privatdozent Dr. phil. Thorsten Sander
apl. Prof. Dr. phil. Elisabeth Weisser-Lohmann

Professoren/Professorinnen und Privatdozenten/Privatdozentinnen haben Prüfungsprokura für die Betreuung von Masterarbeiten (Lehramt) im Fach Philosophie.
Dies gilt sowohl für den/die Erstgutachter(in) als auch den/die Zweitgutachter(in).
Von dieser Regelung kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.

Prüfungsberechtigte für Modulabschlussprüfungen

  • Hauptamtlich Lehrende sind i.d.R. für die Modulabschlussprüfungen aller Module der Studiengänge B.A.-Lehramt, B.A. Angewandte Philosophie (ab WS 12/13), M.A. (ab WS 12/13) sowie MEd-Studiengänge (ab WS 14/15) prüfungsberechtigt.
  • Nicht-hauptamtlich Lehrende (Lehrbeauftragte) sind nur in den Modulen prüfungsberechtigt, in denen sie eine Lehrveranstaltung anbieten.

Prüfungen

Im Institut für Philosophie wird im Interesse aller Beteiligten angestrebt, Überlasten bei einzelnen Prüferinnen und Prüfern zu vermeiden. Deshalb kann es dazu kommen, dass die Dozentinnen und Dozenten nach Überschreiten einer bestimmten Zahl an Anmeldungen zu Abschlussarbeiten im Semester keine neuen Anmeldungen mehr annehmen, sondern Sie an andere Prüfungsberechtigte verweisen.