Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung

Die jährlichen Wahlen für die studentischen Vertreter*innen im Institutsrat des Instituts für Politikwissenschaft finden in der Zeit vom 12.-16. Juli 2022 statt.

In den anderen Gruppen wird nicht gewählt.

Es gilt die Wahlordnung des IfP in der Fassung vom 27.5.2020 (auf Grundlage der gültigen Wahlordnung der UDE).
 

Bildung der Gruppen

Für die Vertretung in den Gremien bilden

  1. die Professor*innen und Juniorprofessor*innen (Gruppe der Hochschullehrer*innen)

  2. die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sowie die Lehrkräfte für besondere Aufgaben (Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen)

  3. die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und

  4. Studierende, soweit sie nicht Beschäftigte im Sinne von Nummer 2 oder 3 sind jeweils eine Gruppe.

 

Zusammensetzung des Institutsrats / zu wählende Mitglieder

Zu wählen sind folgende Mitglieder des Institutsrats nach Statusgruppen:

  1. Hochschullehrer*innen: 8

  2. akademische Mitarbeiter*innen: 2

  3. Mitarbeiter*innen Technik und Verwaltung: 2

  4. Studierende: 3

 

Verzeichnis der Wahlberechtigten

Das Verzeichnis der Wahlberechtigten wird mit Stichtag 1. Juni erstellt und im Institutssekretariat des Instituts für Politikwissenschaft (LF 314) zu den angekündigten Öffnungszeiten in Präsenz ausgelegt.

 

Aktives und passives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt in der jeweiligen Statusgruppe sind alle Hochschullehrer*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung die zum Wahltermin Mitglieder des Instituts für Politikwissenschaft sind.

Aktiv wahlberechtigt für die Statusgruppe der Studierenden sind alle Studierenden, die zum Wahltermin in einem der Studiengänge des Instituts eingeschrieben sind und Promotionsstudierende, die durch Institutsmitglieder betreut werden. Promotionsstudierende, die zugleich der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen oder der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung angehören, sind nicht in der Gruppe der Studierenden wahlberechtigt.

Passiv wahlberechtigt in der jeweiligen Statusgruppe ist, wer das aktive Wahlrecht besitzt und zudem in einem gültigen Wahlvorschlag (Liste) benannt worden ist.

 

Wahlsystem

Jede*r Wähler*in hat eine Stimme, die für eine Kandidatin oder einen Kandidaten einer Liste ihrer oder seiner Gruppe abgegeben wird.

Die Sitze werden nach dem Verfahren d’Hondt auf die einzelnen Listen verteilt.

Hierbei ist die Gesamtzahl der für alle Kandidat*innen jeder Liste abgegebenen Stimmen maßgebend. Bei gleichem Ergebnis der nach dem Verfahren d’Hondt berechneten Zahlen entscheidet das Los.

Die auf die einzelnen Listen entfallenden Sitze werden gelisteten Kandidat*innen in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
 

Wahlvorschläge

Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge soll auf die paritätische Repräsentanz der Geschlechter geachtet werden. Abweichungen hiervon sind im Sinne des § 11b HG schriftlich zu begründen. Platz 1 des Wahlvorschlags soll mit einer Frau besetzt sein.

Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 21. Juni 2022 beim Beauftragten der Wahlleiterin schriftlich per E-Mail an henrik.schillinger@uni-due.de unter Angabe der Statusgruppe eingereicht werden.

Der Wahlvorschlag muss die Familiennamen, Vornamen und bei Studierenden zusätzlich die Matrikelnummer der Kandidat*innen enthalten und erkennen lassen, für welche Gruppe er gelten soll.

Jedes wählbare Mitglied darf nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Jede*r Wahlberechtigte darf für jedes Gremium nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Mit dem Wahlvorschlag ist eine schriftliche unwiderrufliche Erklärung der*s Kandidat*in einzureichen, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen und keinem anderen Wahlvorschlag die Zustimmung erteilt haben.

Wahlvorschläge müssen von mindestens zwei wahlberechtigten Hochschulmitgliedern persönlich unterschrieben sein. Die Kandidat*innen, die im Wahlvorschlag aufgeführt sind, können auch unterschreiben.

Die gültigen Wahlvorschläge werden von der Wahlleiterin spätestens am 22. Juni 2022 mit den Namen aller Kandidat*innen hochschulöffentlich bekannt gemacht.
 

Wahlhandlung

Die Wahlen finden als Onlinewahlen über Moodle statt. Eine Briefwahl findet gemäß Wahlordnung IfP nicht statt.

Zur Stimmabgabe müssen sich Wahlberechtigten bis spätestens 6. Juli 2022 auf der Moodle-Wahlplattform für ihre Statusgruppe einschreiben (Registrierungsfrist).
 

Gruppe der Studierenden (4)

https://moodle.uni-due.de/course/view.php?id=11892

Einschreibeschlüssel: Vote!
 

Die Frist zwischen Registrierungsschluss und Wahl dient dem Abgleich der Stimmberechtigung.

Die Stimmabgabe erfolgt an den Wahltagen unter Nutzung des Aufgabentyps ‚Umfrage‘ mit der Voreinstellung ‚Abgabetyp: anonym‘. Diese Einstellung verbirgt die Identität der abstimmenden Nutzer*innen. Sie kann auch auf Administrator*innenebene nicht rückgängig gemacht werden, sodass das Wahlgeheimnis gewahrt ist.

Die Online-Stimmabgabe beginnt am 12. Juli 2020 um 10:00 Uhr und endet am 16. Juli 2020 um 16:00 Uhr.
 

Wiederholung der Wahl

Sind alle Mitglieder und Ersatzmitglieder einer Gruppe ausgeschieden, so soll in dieser Gruppe eine Nachwahl durchgeführt werden. Die Bestimmungen der Wahlordnung gelten entsprechend.

Wird die Durchführung des Wahlverfahrens durch äußere Umstände verhindert, so kann der Wahlvorstand in Anwendung der Bestimmungen der Wahlordnung des IfP bestimmen, dass die Wahl in der betreffenden Gruppe per elektronischem Verfahren wiederholt wird.
 

Feststellung des Wahlergebnisses

Das Wahlergebnis wird in einer öffentlichen Sitzung vom Wahlvorstand unter Hinzuziehung von Wahlhelfer*innen nach Abschluss der Wahlen am 16. Juli 2022 festgestellt.

Das Wahlergebnis wird spätestens am 17. Juli 2022 durch die Wahlleitung institutsöffentlich bekannt gegeben.

 

Der Wahlvorstand des IfP: Anna Berger (Wahlleiterin), Jann Tholen

Duisburg, 1.6.2022

Wahlen zum Institutsrat

Arbeitsschritt   Termine 2020
     
Wahltermin bestimmen   3. Dez.
     
Wahlvorstand bestimmen   3. Dez.
     
Wahlbekanntmachung   8. Dez.
     
Wählerverzeichnis erstellen und auslegen   10. Dez.
     
Anmeldung/Registrierung zur elektronischen Wahl   6. Jan.
     
Wahlvorschläge einholen   22. Dez.
     
Wahlgang durchführen und Wahlergebnis ermitteln, niederschreiben   12-14. Jan.
     
Einberufung konstituierende Sitzung   April/Mai

Den Link zur Wahlordnung finden Sie hier.