FAQ zum Thema Studienvoraussetzungen (M.Ed.)

Die Zugangsvoraussetzungen der Master of Education-Studiengänge sind in den Gemeinsamen Prüfungsordnungen geregelt:

  • Lehramt an Grundschulen (G)
  • Lehramt an Haupt-, Real- u. Gesamtschulen (HRGe)
  • Lehramt an Gymnasien u. Gesamtschulen (GyGe)
  • Lehramt an Berufskollegs (BK)

Grundsätzlich benötigen Sie ein abgeschlossenes, einschlägiges, mindestens dreijähriges (Bachelor-) Studium mit zwei bzw. drei nach §2 LZV und an der Universität Duisburg-Essen zur Kombination zugelassenen Fächern mit fachdidaktischen sowie bildungswissenschaftlichen Anteilen.

Die Fachprüfungsordnungen des Master-Studiengangs können darüber hinausgehend besondere Regelungen für die Zulassung zum Studium enthalten.

Das Zeugnis des Bachelorstudiums kann bis zum 15.12 (Wintersemester) oder 15.6. (Sommersemester) nachgereicht werden.

Muss ich für das Lehramtsstudium Fremdsprachenkenntnisse bei der Einschreibung nachweisen?

Für die Einschreibung in den Bachelorstudiengang sind generell keine fachspezifischen Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt. Für die Fächer Spanisch, Französisch, Englisch und Türkisch werden jedoch fachspezifische Sprachkenntnisse vorausgesetzt, diese entnehmen Sie bitte den Fachprüfungsordnungen des jeweiligen Faches.

Für die Einschreibung in den Masterstudiengang sind für die Fächer Geschichte, Philosophie, evangelische Religionslehre und kath. Religionslehre Kenntnisse in einer oder mehreren klassischen Philologien (Lateinkenntnisse bzw. Latinum, Graecum, Hebraicum) nachzuweisen. Weitere Informationen zu den Sprachvoraussetzungen entnehmen Sie den Fachprüfungsordnungen des jeweiligen Faches.

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen. Studierenden ohne Allgemeine Hochschulreife fehlt i.d.R. dieser Nachweis (z. B. beim Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife am Berufskolleg mit nur einer Fremdsprache), sodass dieser bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nachgeholt werden muss. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt hat und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, muss lediglich Kenntnisse in einer Fremdsprache nachweisen (LZV 2016 §11).

NC-Werte

Hier finden Sie weitere Informationen über die NC-Werte in den Lehramtsfächern

LehramtsWiki

Für stets aktuelle Informationen und weitere FAQs besuchen Sie auch das LehramtsWiki vom Zentrum für Lehrerbildung.

Überschneidungsfreies Studieren

Informationen zum Thema "Überschneidungsfreies Studieren an der UDE" finden Sie hier.

Anlaufstellen

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