FAQ zum Thema Einschreibung (M.Ed.)

Wer darf sich in einen Master of Education-Studiengang einschreiben?

Um eingeschrieben werden zu können, müssen Sie die Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Master of Education-Studiengangs erfüllen. Grundsätzlich benötigen Sie ein abgeschlossenes, einschlägiges, mindestens dreijähriges (Bachelor-) Studium mit zwei bzw. drei nach §2 LZV und an der Universität Duisburg-Essen zur Kombination zugelassenen Fächern mit fachdidaktischen sowie bildungswissenschaftlichen Anteilen.

Die Zugangsvoraussetzungen können Sie unter §1 Geltungsbereich und Zugangsberechtigung in den (sobald veröffentlicht) Gemeinsamen Prüfungsordnungen nachlesen.

Lehramt an Grundschulen (G)

Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe)

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe)

Lehramt an Berufskollegs (BK)

Die Fachprüfungsordnungen des Master-Studiengangs können darüber hinausgehend besondere Regelungen für die Zulassung zum Studium enthalten.

Hochschul- oder Studiengangswechsler (mit und ohne Lehramts-Bachelorabschluss) müssen ihren (Bachelor)-Abschluss auf Gleichwertigkeit prüfen lassen. Dazu füllen Sie bitte das Dokument zur  Prüfung der Gleichwertigkeit aus. Das Studierendensekretariat hat auf dieser Seite alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Ist die Einschreibung ins Masterstudium sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester möglich?

Ja, Einschreibungen für alle Fächer im Masterstudium sind sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich.

Wann kann ich mich für den Master of Education einschreiben?

Sie können sich, insofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, bis Ende der Vorlesungszeit (siehe dazu Semestertermine) in den entsprechenden Master of Education-Studiengang ein- bzw. umschreiben lassen.

Besteht die Möglichkeit sich nur für ein Fach, ein neues Zweitfach bzw. ein Drittfach einzuschreiben?

Im Masterstudium werden die Fächer des Bachelorstudiums fortgesetzt. Es besteht daher nicht die Möglichkeit, nur ein Fach weiter zu studieren oder ein Fach zu wechseln.

Nach LABG 2009 (Fassung 2016) §16 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Erweiterungsprüfung in einem dritten (bzw. vierten Fach im Studiengang Grundschule) abzulegen. Seit dem WS15/16 ist das Studium eines Erweiterungsfaches im Lehramt an der UDE möglich. Weitere Informationen finden Sie zusammengefasst hier und hier. Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.

Ist es möglich, sich bereits in den Master of Education einschreiben zu lassen, obwohl das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist?

Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn bereits mindestens 150 CP im Bachelorstudium nachgewiesen werden können.  Diese vorzeitig erbrachten Leistungen können nach dem regulären Abschluss des Bachelors und der Einschreibung in den Master angerechnet werden. Weitere Informationen dazu findet man hier.

NC-Werte

Hier finden Sie weitere Informationen über die NC-Werte in den Lehramtsfächern

LehramtsWiki

Für stets aktuelle Informationen und weitere FAQs besuchen Sie auch das LehramtsWiki vom Zentrum für Lehrerbildung.

Überschneidungsfreies Studieren

Informationen zum Thema "Überschneidungsfreies Studieren an der UDE" finden Sie hier.

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