Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themenbereichen:

 

Studiengang

 

Niederländische Sprache und Kultur (2-Fach-Bachelor-Studiengang)
Akkreditiert bis zum 30. September 2012 durch die Agentur ZEvA.
 
Die Einrichtung des 2-Fach-Master-Studiengangs "Niederländische Sprache und Kultur" ist in Planung;
Studienbeginn WS 2012/13.

Studienort
Campus Essen


Studienabschluss

Bachelor of Arts (B.A.)

Studienbeginn
Wintersemester

Regelstudienzeit
6 Semester

Der Studiengang wird ab dem Wintersemester 2011/12 auch als Teilzeitstudium angeboten; Regelstudienzeit 10 Semester.

Beschreibung des Studiengangs
Der Studiengang kann als Vollzeit- und als Teilzeitstudium absolviert werden. Die Lehrveranstaltungen finden in deutscher und niederländischer Sprache statt.
Der Bachelor-Studiengang „Niederländische Sprache und Kultur“ beinhaltet eine auf die Vermittlung sprachlich-philologischer Schlüsselqualifikationen und exemplarisch ausgewählter Kerninhalte des Faches ausgerichtete praxisorientierte Ausbildung in folgenden Bereichen:

  • Literatur- und Kulturwissenschaft
  • Sprachwissenschaft
  • Landeswissenschaft
  • Sprachpraxis

Dabei umfasst der Begriff Niederländisch immer die Sprache, Literatur und Kultur des gesamten niederländischen Kulturraums in den Niederlanden und Belgien (Flandern). Der Bachelor-Studiengang zeichnet sich nicht nur durch seine größere Praxisorientierung, sondern auch durch eine neue inhaltliche Ausrichtung im Sinne einer kultur- und landeswissenschaftlichen Reliefgebung aus.

Aufbau der Module des Studienganges „Niederländische Sprache und Kultur“:
1./2. Semester:
Modul Literatur- und Kulturwissenschaft I (insgesamt 7 ETCS-Credits)
Modul Sprachwissenschaft I (insgesamt 7 ETCS-Credits)
Modul Sprachpraxis I (insgesamt 10 ETCS-Credits)

3./4. Semester:
Modul Literatur- und Kulturwissenschaft II (insgesamt 7 ETCS-Credits)
Modul Sprachwissenschaft II (insgesamt 7 ETCS-Credits)
Modul Landeswissenschaft I (insgesamt 6 ETCS-Credits)
Modul Sprachpraxis II (insgesamt 6 ETCS-Credits)

5./6. Semester:
Modul Wahlschwerpunkt (Literatur- und Kulturwissenschaft III
oder Sprachwissenschaft III, jeweils insgesamt 8 ETCS-Credits)
Modul Landeswissenschaft II (insgesamt 7 ETCS-Credits)
Modul Sprachpraxis III (insgesamt 6 ETCS-Credits)

Zu Beginn des 3. Studienjahres wählen die Studierenden einen Vertiefungsbereich (Wahlschwerpunkt) aus den Bereichen "Literatur-u. Kulturwissenschaft" oder "Sprachwissenschaft", aus dem auch das Thema für die Bachelor-Arbeit hervorgeht, wenn diese im Fach "Niederländische Sprache und Kultur" geschrieben wird.

Der Studienplan für das Teilzeitstudium befindet sich im Anhang der 2. ÄO der Prüfungsordnung (siehe Informationsmaterial).


Fächerkombinationen
Der Studiengang „Niederländische Sprache und Kultur“ kann mit folgenden 2-Fach-Bachelor-Studiengängen kombiniert werden:

 

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Studienverlauf


Prüfungen/ECTS-Credits
In den 2-Fach-Bachelor-Studiengängen der Fakultät für Geisteswissenschaften sind insgesamt 180 ECTS-Credits zu erwerben. Davon entfallen

  • 71 ECTS-Credits auf die studienbegleitend geprüften fachspezifischen Module in jedem Fach;
  • 26 ECTS-Credits auf den Ergänzungsbereich, davon 8 ECTS-Credits auf Modul E1, 9 ECTS-Credits auf Modul E2 und 9 ECTS-Credits auf Modul E3 (zur Erläuterung der Begriffe E1, E2 und E3 siehe Modulhandbücher);
  • 12 ECTS-Credits auf die Bachelor-Arbeit. 
Die Bachelor-Prüfung besteht aus studienbegleitenden Modul- und Modulteilprüfungen in beiden Fächern und der das Studium abschließenden Bachelor-Arbeit in einem der Fächer. Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt 10 Wochen.

Informationsmaterial

Prüfungsordnung, 1. ÄO, 2. ÄO der Prüfungsordnung und Modulhandbuch sind erhältlich im Akademischen Beratungs-Zentrum (ABZ).


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Zugang zum Studium


Zugangsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife
  • fachgebundene Hochschulreife (nicht die Fachhochschulreife!) oder
  • ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis

Zulassung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat am Campus Essen.
[Formular]

Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich beim Akademischen Auslandsamt des Campus Essen.

Einstufungstests
Ein verbindlicher Sprachtest für alle Studierenden findet nicht statt.

Sprachkenntnisse

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.

  • Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
  • Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
  • Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.

Weitere Sprachkenntnisse

Die Lehrveranstaltungen finden in deutscher und niederländischer Sprache statt.

Gem. Prüfungsordnung § 1 Abs. 3:
Bis zum Beginn des 2. Studienjahres ist der Nachweis von niederländischen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Fremdsprachen zu erbringen. Dies kann durch die Teilnahme am Modul Sprachpraxis I geschehen oder durch einen äquivalenten Nachweis, der beim Prüfungsausschuss vorzulegen ist.

Informationen des Akademischen Auslandsamtes (International Office)

Studienbegleitende Praktika
Nicht zwingend erforderlich, aber möglich.
Ein mindestens sechswöchiges Praktikum ist mit ECTS-Credits für den E1-Bereich anrechenbar (siehe PO §6).
Es wird allen Studierenden empfohlen, Praktikumserfahrungen im Zusammenhang mit Berufs- und Zukunftsvorstellungen zu sammeln.

Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfohlen.

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Berufsmöglichkeiten/Arbeitsmarkt


Einrichtungen im Bereich von Kultur und Medien, grenzübergreifende Institutionen (z.B. Euregios, dt-nl. Handelskammer u.a.).

Informationssystem Studienwahl und Arbeitsmarkt [Isa]

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Kontakt und Beratung


Fakultät
Fakultät für Geisteswissenschaften am Campus Essen

Fachberatung (durch Lehrende)
Prof. Dr. Heinz Eickmans
R11 T05 C10
Tel.: 0201/183-3941
Sprechzeiten

Tina Konrad, M.A.
R11 T05 C08
Tel.: 0201/183-4737
Sprechzeiten

Prüfungsausschuss
Beratung:
Sandra Boschenhoff
R11 T04 C21
Tel.: 0201/183-3752
Sprechzeiten: Fr 12 - 13 Uhr u. n. V.

Fachschaftsvertretung (Studierende)
Fachschaft Sprach- und Kommunikationswissenschaft
R11 T03 C10, Tel.: 0201/183-3413
Sprechzeiten: siehe Aushang
 

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Weitere Studiengänge im vergleichbaren Bereich

 

Bachelor-Studiengang Kulturwirt mit der Fachwissenschaft „Niederländisch“.
Die Einrichtung des 2-Fach-Master-Studiengangs "Niederländische Sprache und Kultur" ist in Planung;
Studienbeginn WS 2012/13.


 

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