Zugangsvoraussetzungen
Zulassung
Örtliche Zulassungsbeschränkung.
Die Registrierung erfolgt im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) zunächst über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Dort erhalten Sie Ihre Bewerber-Identifikationsnummer (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Mit diesen Nummern bewerben Sie sich im Anschluss bitte online beim Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen.
Bewerbungsfrist: bis zum 20.08.2020 für das Wintersemester 2020/21
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern reichen ihre Bewerbung bis zum 20.08.2020 bei uni-assist ein. Dies gilt für alle deutschsprachigen Bachelor-Studiengänge und umfasst Anträge zur Zulassung zum Fachstudium, zur DSH-Direktzulassung sowie zum studienvorbereitenden Deutschkurs.
Prüfungsausschuss
Prüfungsausschuss Kulturwirt BA/MA
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Bei Studienaufnahme, spätestens jedoch mit der Anmeldung zur ersten studienbegleitenden Prüfung im dritten Fachsemester, sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen im Umfang von mindestens zwei Jahren Schulunterricht nachzuweisen.
Bei Wahl der Fachwissenschaft Englisch sind bei der Einschreibung Englisch-Kenntnisse im Umfang von mindestens 5 Jahren Schulunterricht nachzuweisen. Die Teilnahme am Assessment-Test ist erforderlich.
Bei Wahl der Fachwissenschaften Französisch, Niederländisch und Spanisch werden Sprachkenntnisse im Umfang eines jeweils zweisemestrigen universitären Sprachkurses Französisch, Niederländisch bzw. Spanisch vorausgesetzt, die durch erfolgreiche Teilnahme an einem Einstufungstest, spätestens jedoch mit der Anmeldung zur ersten studienbegleitenden Prüfung im dritten Fachsemester nachzuweisen sind. Bei Nichtvorhandensein dieser Sprachkenntnisse ist in den ersten beiden Fachsemestern die Teilnahme an Sprachkursen (bei entsprechender zeitlicher Mehrbelastung) parallel zum Studium möglich.
Bei Wahl der Fachwissenschaft Türkisch sind fundierte Kenntnisse des Türkischen erwünscht, die eine angemessene Textproduktion und Textrezeption ermöglichen. Diese sind am Ende des ersten Fachsemesters durch die Sprachprüfung im Rahmen der Lehrveranstaltung ISK I nachzuweisen. Für das Studium werden türkische Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) empfohlen, ein Nachweis ist aber nicht erforderlich.
[Webseite des Instituts für Turkistik]