Einführung:

Jede Lehrveranstaltung wird am Ende des Semesters durch eine Prüfung abgeschlossen. Der Prüfungszeitraum liegt dabei, zumindest bei Klausuren, immer in der vorlesungsfreien Zeit. Jede Prüfung wird unabhängig von der Lehrveranstaltung mindestens einmal pro Semester angeboten. Die genauen Termine der Prüfungen werden vom Prüfungsamt festgelegt und veröffentlicht.

Die Anmeldung zu den Prüfungen kann von den Studierenden während der Anmeldezeit online im LSF-System (evtl. Ausnahmen für Masterstudierende) durchgeführt werden. Seit dem Wintersemester 2010/11 liegt die Anmeldephase für Prüfungen i.d.R. immer in der 5. und 6. Semesterwoche (gerechnet ab Semesterbeginn, nicht ab Vorlesungszeitbeginn) statt.

Welche Prüfungen überhaupt zwingend notwendig für das Wirtschaftsingenieurstudium an der Universität Duisburg-Essen sind, steht in der entsprechenden Prüfungsordnung des Studiengangs . Es ist darüber hinaus aber gute universitäre Sitte, dass die Studierenden sich auch außerhalb des Pflichtbereiches in Themengebieten ihres Interesses prüfen lassen können. Jede Prüfung kann nur maximal dreimal abgelegt werden, wobei jedoch eine bestandene Prüfung nicht wiederholt werden darf.

Alle Details zum Thema Prüfungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung.

 

Prüfungsformen:

Prüfungen können

  1. als mündliche Prüfungen oder
  2. schriftlich als Klausurarbeiten, Hausarbeiten, Protokolle oder
  3. als Vorträge oder
  4. als mündliche Referate oder
  5. als Kombination der Prüfungsformen 1. – 4.

erbracht werden.

Die Studierenden werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen im jeweiligen Kurs über die für sie geltende Prüfungsform und den zeitlichen Umfang der Prüfung in Kenntnis gesetzt. Prüfungsform und zeitlicher Umfang werden von der Prüferin oder dem Prüfer für alle Studierenden der jeweiligen Lehrveranstaltung einheitlich bestimmt.

 

Bachelor-/Master-Arbeit:

Die Bachelor- und Master-Arbeit ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung im jeweiligen Programm Wirtschaftsingenieurwesen abschließt. Sie soll zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich des Wirtschaftsingenieurwesens selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Das Thema der Arbeit kann von den Studierenden vorgeschlagen werden, wird jedoch schließlich von dem/der Prüfer/in festgelgt.

Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt 3 Monate und der Umfang sollte 50 Seiten nicht überschreiten.

Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt 6 Monate und der Umfang sollte zwischen 50 bis 80 Seiten liegen.

Im Anschluss an die Arbeit findet ein Kolloquium über das Thema der Arbeit und deren Ergebnisse statt. Es ergänzt die jeweilige Arbeit und wird in die Bewertung mit einbezogen.

Häufig gestellte Fragen zu Abschlussarbeiten beantwortet die FAQ.
Alle Details der Regelungen zum Thema Abschlussarbeiten finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung.