Soziale Arbeit (M.A. - Master of Arts) - neu, ab WiSe 2023/24

Zugangsvoraussetzungen

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.

Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Soziale Arbeit ist der Nachweis eines Studienabschlusses im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Universität Duisburg-Essen oder eines gemäß §63a Abs. 1 HG gleichwertigen Abschlusses an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule. Die Gesamtnote des Abschlusses muss mindestens 2,0 betragen.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss.

Abweichend kann der Zugang zu einem Masterstudiengang eröffnet werden, wenn der Prüfungsausschuss die Eignung insbesondere anhand einer nach den bisherigen Prüfungsleistungen ermittelten Durchschnittsnote feststellt und die Bewerberin oder der Bewerberin das Fehlen der Zugangsvoraussetzungen nicht zu vertreten hat. Die Einschreibung erlischt, wenn der Nachweis über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Einschreibung eingereicht wird.