Gleichstellungspläne und Gleichstellungskonzepte

Gleichstellungsplan der Universität Duisburg-Essen

Der Gleichstellungsplan (bislang Frauenförderplan) einer Hochschule besteht aus einem zentralen Rahmenplan für die gesamte Hochschule und den dezentralen Gleichstellungsplänen. Der Rahmenplan setzt die gesetzlichen Vorgaben zur Gleichstellung des nordrhein-westfälischen Landesgleichstellungsgesetzes – LGG um, die für die gesamte Universität Gültigkeit besitzen. Er gibt Ziele zur Gleichstellung und Frauenförderung vor und legt Maßnahmen und Steuerungsinstrumente zur Zielerreichung fest.

Die Gleichstellungspläne (bislang Frauenförderpläne) der Fakultäten und weiteren Einrichtungen der Universität Duisburg-Essen ergänzen und konkretisieren den Rahmenplan. Die Gleichstellungspläne werden für den Zeitraum von drei Jahren erstellt und sind dann fortzuschreiben. Verantwortlich für die Erstellung der dezentralen Gleichstellungspläne und der Erarbeitung verbindlicher Zielvorgaben und Maßnahmen zur Zielerreichung sind die jeweiligen Dekan*innen der Fakultäten sowie die Leitungen der weiteren Einrichtungen.

Im Gender-Portal der UDE stehen der Rahmenplan und die dezentralen Gleichstellungspläne zur Ansicht und zum Download ebenfalls zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie dort Arbeitshilfen zur Erstellung eines Gleichstellungsplans.

Link zu den Arbeitshilfen im Gender-Portal

Zentraler Rahmenplan zur Gleichstellung

Gleichstellungsplan der Beschäftigten in der Zentralverwaltung (intern)

Gleichstellungspläne der Fakultäten (intern)

Gleichstellungspläne der zentralen Einrichtungen

Gleichstellungskonzepte und Stellungnahmen der UDE

Professorinnenprogramme des Bundes und der Länder (2008-2013-2019)

Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft  (2009 - 2013)

Wettbewerb Geschlechtergerechte Hochschule NRW