IAQ Pressemitteilung

Pressemitteilung vom 18.05.2021 Rat der Arbeitswelt: Aus der Pandemie lernen

Portal und erster Bericht zur Zukunft der Arbeitswelt

Der Rat der Arbeitswelt hat heute seinen ersten Bericht an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil übergeben. Der Bericht benennt die wichtigsten Handlungsfelder der Arbeitswelt, die sich aus den Folgen der Covid-19-Pandemie ergeben haben. Besonderen Handlungsbedarf sehen die Sachverständigen beim mobilen Arbeiten, bei der schrittweisen Abschaffung von Minijobs, der sozialen Absicherung von Soloselbstständigen, in der Weiterbildung  sowie in der Pflege.

Begleitend zum Bericht des Rates ist vor wenigen Tagen auch das Arbeitswelt-Portal gestartet. Unter https://www.arbeitswelt-portal.de/ finden sich Informationen zu wichtigen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis sowie zu aktuellen Entwicklungen und Trends, die die Arbeitswelt in den nächsten Jahren prägen werden. Die Arbeitsweltberichterstattung wird durch eine unabhängige Geschäftsstelle im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) umgesetzt. Sie wird vom Beratungsunternehmen Prognos AG, dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen getragen.

Die Covid-19-Pandemie hat massive Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Wo Betriebe und Arbeitsorganisationen ihre Aktivitäten weiterführen konnten, gelang die Bewältigung der pandemiebedingten Anforderungen durch das gemeinsame Handeln aller beteiligten Akteure. Gleichzeitig bedeutet die Pandemie auch neue Herausforderungen für die Gestaltung der Arbeitswelt:

Das ad hoc eingeführte Home-Office hat zwar zum Arbeits- und Infektionsschutz entscheidend beigetragen. Allerdings ging es zum Teil mit mangelnder technischer Unterstützung, gleichzeitigem Home-Schooling und häufig unklaren Arbeitszeit- und Erreichbarkeitsregeln einher und sollte nicht das Home-Office der Zukunft sein. Vielmehr gilt es angemessene Regelungen zu schaffen, um ein gesundheitsgerechtes und produktives Arbeiten auch im Home-Office zu schaffen. Hierzu sind betriebliche Regelungen – beispielswiese zur ergonomischen Ausstattung, zur Erreichbarkeit oder zum Umgang mit Beschäftigtendaten – ebenso erforderlich, wie gesetzliche Rahmenbedingungen.

Geringfügige Erwerbsformen krisenfest machen

Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, dass geringfügig Beschäftigte bei einem Verlust des Arbeitsplatzes nicht abgesichert sind. Die steuer- und abgabenrechtliche Privilegierung der geringfügigen Beschäftigung ist nicht mehr zeitgemäß. Mittel- bis langfristig bergen die starren Verdienstgrenzen der geringfügigen Beschäftigung überdies das Risiko, dass das Fachkräftepotenzial nicht vollständig ausgeschöpft wird. Auch haben geringfügige Beschäftigungen oft nicht die erhoffte Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung gebaut. Der Rat empfiehlt daher stufenweise die Abschaffung – mit Bestandsschutz für bestehende Verträge und mit sinnvollen Ausnahmeregelungen, für zum Beispiel Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie für Rentnerinnen und Rentner.

Lebenslanges Lernen als Schlüsselkompetenz für die Zukunft stärken

Weiterbildung ist unerlässlich, um die Beschäftigten und Betriebe für eine Arbeitswelt im Wandel fit zu machen. Dabei gilt jedoch: Weiterbildung muss man sich leisten können. Neben der staatlichen Förderung abschlussbezogener Weiterbildungen für Beschäftigte wie Arbeitssuchende sollten auch Finanzierungslücken geschlossen und die investive Arbeitsmarktpolitik verstärkt werden. Der Rat empfiehlt, die Altersgrenze im BAföG deutlich anzuheben sowie den Vorrang einer anerkannten Berufsausbildung vor der Vermittlung in Arbeit im SGB II rechtlich zu verankern.

Weitere Informationen:

Arbeitswelt-Bericht 2021: Rat der Arbeitswelt überreichte den Arbeitswelt-Bericht 2021 an Minister Hubertus Heil (Pressemitteilung BMAS)

Arbeitswelt-Bericht 2021

Redaktion:

Claudia Braczko

Für weitere Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Angelika Kümmerling