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09.07.2026 bis 10.07.2026

Workshop: "Unterhaltsvorschuss und Kindesunterhalt - Recht und Praxis, offene Forschungsfragen, Reformbedarfe". Berlin, Bundesstiftung Gleichstellung. Weitere Informationen

Viele Kinder getrenntlebender Eltern erhalten keinen oder zu wenig Kindesunterhalt und sind auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) angewiesen. Die Zahl der Leistungsberechtigten und die Dauer der Leistungsberechtigung hat deutlich zugenommen. Ursprünglich nur als Vorschussleistung gedacht, haben sich Leistungen nach dem UVG quasi zu einer Mindestsicherung für Kinder entwickelt - mit zahlreichen Schnittstellen und Ungereimtheiten zu anderen Mindestsicherungssystemen (Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB II und XII). Der Rückgriff der Unterhaltsvorschusskassen auf Barunterhaltspflichtige und die Rückholquoten sind in den Ländern unterschiedlich, liegen im Durchschnitt jedoch nur bei etwa 20%. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag Änderungen angekündigt, aber bisher noch nicht initiiert. Reformvorschläge der Sozialstaatskommission werden ebenfalls in die Diskussion einbezogen. Der Workshop diskutiert Probleme, Herausforderungen und Reformbedarfe des Unterhaltsvorschuss- und des Kindesunterhaltsrechts. Empirische Grundlagen, Forschungslücken und mögliche zukünftige Forschungsbedarfe werden ebenfalls thematisiert. Wie können Reformen des Kindesunterhaltsrechts, des UVG und der Schnittstellen zu weiteren Sozialleistungen zur Reduzierung der Risiken von Kinder- und Familienarmut beitragen? Ziel der Veranstaltung ist es, einen Beitrag zur Erforschung und Reformdiskussion von Unterhaltsvorschuss und Kindesunterhalt zu leisten, die – im Zusammenwirken mit anderen Sozialleistungen – wichtige Institutionen zur Existenzsicherung und Armutsbekämpfung von Kindern und Familien Alleinerziehender sind. Offene Forschungsfragen sollen formuliert und ein Beitrag zur aktuellen Reformdiskussion geleistet werden.


(Ansprechpartner*in: Marina Ruth).