Informationen zum Forschungsprojekt

Das Initiativrecht nach §92a BetrVG zur Beschäftigungssicherung

 

Ziel und Aufgabenstellung

Der im Rahmen der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) in 2001 neu eingeführte § 92a beinhaltet als Weiterentwicklung der bis dahin gängigen Mitbestimmungspraxis ein Initiativrecht des Betriebsrats gegenüber dem Management zu unternehmerischen Fragestellungen. Damit wurde eine rechtliche Grundlage für proaktive Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte in Unternehmen geschaffen.

Erste Erkenntnisse einer Betriebsrätebefragung des WSI deuten darauf hin, dass das Initiativrecht bei den Betriebsräten weit verbreitet ist, die bereits eigene „proaktive” Innovationsbeiträge in Unternehmen entwickelt haben. Jedoch ist beispielsweise nicht gesichert, in welchem qualitativen Rahmen, mit welchen Inhalten, mit welchem Nutzen und mit welchen (möglichen) Veränderungen in der Mitbestimmungspraxis der § 92a BetrVG angewendet wird.

Für den Bereich „praktische Relevanz aus interessenvertretungspolitischer Sicht” des Initiativrechts werden Fragestellungen entwickelt, die insbesondere die Anwendung und Dynamik in den verschiedenen Branchen, mögliche inhaltliche Themenstellungen und -Ausprägungen, die Rolle der Gewerkschaften als Multiplikatoren und Promotoren des § 92a BetrVG bei Betriebsräten beleuchten.

Der zweite Fragenkomplex bezieht den Bereich der Auswirkungen auf die Mitbestimmungspraxis. Interessengeleitet soll hier die praktische Wirksamkeit des Beratungsrechts und die Auswirkungen auf die betrieblichen Arbeitsbeziehungen, die Rolle der Beschäftigten bei der Nutzung des Initiativrechts, potentielle Veränderungen im Verhältnis zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften, die sich bei Nutzung des Initiativrechts ergeben (können) sowie die mögliche Veränderung des Selbstverständnisses und die strategische Orientierung der Betriebsräte untersucht werden.

Vorgehen

Das Projekt ruht auf folgenden methodischen Pfeilern:

  1. Gründliche Auswertung von Sekundärliteratur und Informationsmaterialien im Rahmen einer Primäranalyse
  2. Sechs explorative, leitfadengestützte Interviews mit jeweils zwei Experten aus den Gewerkschaften IG Metall, IG BCE und ver.di zum Thema Anwendungspraxis des § 92a BetrVG durch Betriebsräte
  3. Zwölf betrieblichen Fallstudien, bestehend aus Interviews mit Betriebsräten und - sofern möglich - Management, in denen u. a. die Themenstellungen für den Einsatz des § 92a BetrVG, Inhalte und Vorgehensweisen, Hemmnisse und Treiber, Ergebnisse, Nachhaltigkeit, Auswirkungen auf die betriebliche „Alltagswelt” etc. erörtert werden, so dass ein erster Trend der Voraussetzungen für den Einsatz und die Umsetzung des § 92a BetrVG nachgezeichnet werden kann.

Projektdaten

Laufzeit des Projektes
01.09.2011 - 30.09.2012

Forschungsabteilung
Arbeitszeit und Arbeitsorganisation

Leitung:
Prof. Dr. Thomas Haipeter

Bearbeitung:
Oliver Thünken, Anne-Christin Spallek

Finanzierung:
interPartner GmbH