Informationen zum Forschungsprojekt

Konvergenzmonitor Ost-West

Im Rahmen des Projektes wird der Stand und die vergangene Dynamik des Prozesses der Lohn- und Gehaltskonvergenz zwischen Ost- und Westdeutschland kontinuierlich beobachtet. Das Monitoring wird dabei unter Kontrolle einer möglichst großen Zahl an Drittvariablen durchgeführt, um unbeobachtete Heterogenität zu reduzieren, und auf diese Weise eine realistische Einschätzung darüber abgeben zu können, ob der Angleichungsprozess als weitgehend abgeschlossen angesehen werden kann oder nicht.

Die Frage nach Stand und Dynamik des Angleichungsprozesses ist nicht nur in Hinblick auf die Herstellung gleicher Lebens- und Einkommensbedingungen von Bedeutung, sondern besitzt auch rentenrechtliche Relevanz. So werden die Altersrenten in Ost- und Westdeutschland ab dem 01. Januar 2025 nach einheitlichen Regeln berechnet. Damit wurde ein mittlerweile 30 Jahre andauernder Prozess auf politischem Wege beendet, der entsprechend seiner ursprünglichen Konstruktion erst mit Erreichen weitgehender Lohn- und Gehaltskonvergenz zwischen Ost- und Westdeutschland „automatisch“ auslaufen sollte. Die Vereinheitlichung des Rentenrechts erfolgt ungeachtet der sowohl politisch als auch wissenschaftlich weithin geteilten Erkenntnis, dass es bislang noch nicht zu einer völligen Angleichung des durchschnittlichen Lohnniveaus in Ost- und Westdeutschland gekommen ist. Problematisch ist diese Entscheidung für Arbeitnehmer*innen in Branchen, in denen es weiterhin starke Unterschiede im Lohn- und Gehaltsniveau gibt, weil durch die Vereinheitlichung des Rentenrechts nicht nur die aktuellen Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland angeglichen werden, sondern auch die pauschale Umwertung von in Ostdeutschland realisierten Arbeitsentgelten nach Anlage 10 SGB VI vollständig entfällt. In der Konsequenz spiegelt sich das geringere Arbeitsentgelt ab 2025 eins zu eins in den Rentenanwartschaften wider.

Vor diesem Hintergrund ist es ein zweites Ziel des Monitorings aufzuzeigen, wie sich der Prozess der Angleichung des Rentenrechts auf die Rentenanwartschaften von ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auswirkt. Auch hier findet die Analyse auf Basis möglichst vergöeichbarer Personen statt.

Projektdaten

Laufzeit des Projektes
01.02.2017 - (Ende offen)

Forschungsabteilung
Arbeitsmarkt – Integration – Mobilität

Leitung und Bearbeitung:
Dr. Andreas Jansen