Informationen zum Forschungsprojekt

Entgelte von sog. UGC-Plattformen für künstlerisch/publizistisch Leistungen und deren Einbeziehung in die Künstlersozialabgabe

Hintergrund und Ziel

User-Generated-Content-Plattformen, zu denen bekannte Social-Media-Plattformen wie YouTube, Instagram, TikTok und Twitch zählen, sind für eine wachsende Zahl von Konsument*innen zu einem festen Bestandteil der alltäglichen Mediennutzung geworden. Darüber hinaus spielen sie auch als Werbeplattformen mit Milliardenumsätzen eine bedeutende wirtschaftliche Rolle. Eine wachsende Zahl professionell Kreativer verdient ihren Lebensunterhalt mit der Produktion von Content, also dem Erstellen von Videos, Fotos und Texten für solche Plattformen. Content Creation auf Social-Media-Plattformen etabliert sich damit als neuartiges Feld der selbstständigen Erwerbsarbeit.

Die Monetarisierungsmöglichkeiten für Content auf verschiedenen UGC-Plattformen sind vielfältig. Bislang bestehen jedoch hinsichtlich der Verteilungswege zwischen UGC-Plattformen und den Content Creatorn erhebliche Wissenslücken. Das Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte zum Ziel, den Erkenntnisstand hierzu zu verbreitern. Dabei ging es auch um die Frage der Einbeziehung in die Künstlersozialabgabe.

Vorgehen

Das Forschungsvorhaben war dreischrittig angelegt und beinhaltete folgende Module:

  • Bestandsaufnahme zu den Vergütungs- und Auszahlungsmodelle auf UGC-Plattformen
  • Ermittlung der Perspektive von Content Creatorn auf die Monetarisierungsmöglichkeiten auf UGC-Plattformen und Zusammensetzung der Einkommen
  • Untersuchung der Rolle von weiteren Intermediären (Agenturen, Labels, Netzwerke, Verwertungsgesellschaften)

Ergebnisse

Die Analyse zeigte vielfältige Monetarisierungsmodelle der Social-Media-Plattformen. Dazu gehören Werbe- und Abonnementerlöse, Zahlungen von Zuschauer*innen sowie Boni und Prämien. Plattformen kombinieren häufig mehrere Modelle und legen selbst fest, welche Creator unter welchen Voraussetzungen Zugang erhalten. Mangels Plattformdaten lässt sich der Umfang der Zahlungen bislang nicht verlässlich abschätzen. Selbstauskünfte von Creatorn machten große Einkommensunterschiede deutlich: Während einzelne Creator hohe Beträge erzielen, erhalten viele kleinere nur wenige hundert Euro im Jahr. Social-Media-Agenturen vermitteln Werbekooperationen und managen Creator gegen Provision; an Plattformzahlungen sind sie nicht unmittelbar beteiligt. Multi-Channel-Netzwerke hingegen empfangen durchaus Ausschüttungen der Plattformen und leiten sie anteilig weiter.

Die Analyse deutet darüber hinaus auf einige Herausforderungen für eine möglichst genaue Bestimmung und Abschätzung des Umfangs von potenziell künstlersozialabgabepflichtigen Entgelten von UGC-Plattformen hin. Insbesondere die nicht ausreichende Datenverfügbarkeit seitens der Plattformen stellt hier ein Problem dar. Künftige Untersuchungen könnten  an den Daten der Creator*innen ansetzen und die qualitativen Befunde quantitativ erweitern, um potenziell abgabepflichtige Entgelte besser abzuschätzen.

Publikationen zum Projekt

Hoose, Fabian / Rosenbohm, Sophie, 2024: Entgelte von sog. UGC-Plattformen für künstlerisch/ publizistische Leistungen und deren Einbeziehung in die Künstlersozialabgabe. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Forschungsbericht 640 | Lesen

Vorträge zum Projekt

Dr. Sophie Rosenbohm, Dr. Fabian Hoose: Arbeiten zwischen Autonomie und Algorithmus: Ein Blick auf Plattformabhängigkeit und Prekaritätsrisiken von Content Creators. Vortrag in der Ad-Hoc-Gruppe "Algorithmen, künstliche Intelligenz und die Neustrukturierungen des Arbeitsmarktes" auf dem 42. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS): Transitionen, Universität Duisburg-Essen, Campus Duisburg, 22. – 26. September 2025, 26.09.2025  Weitere Informationen

Projektdaten

Laufzeit des Projektes
01.10.2023 - 31.03.2024

Forschungsabteilung
Arbeitszeit und Arbeitsorganisation

Leitung und Bearbeitung:
Dr. Fabian Hoose, Dr. Sophie Rosenbohm

Finanzierung:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)