Zugangsvoraussetzungen
Für Informationen zu Zugangsvoraussetzungen sowie zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren besuchen Sie bitte die Seite der Fakultät.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich beim Akademischen Auslandsamt des Campus Duisburg. > www.uni-due.de/international
Zulassung
Nicht platzbeschränkt, aber Bewerbungsverfahren zur Prüfung zu der Zugangsbedingungen (s.o.).
Eignungsfeststellungsverfahren
https://www.msm.uni-due.de/studium/bewerbung-und-zulassungsverfahren-fuer-die-masterstudiengaenge/
Prüfungsausschuss
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 3-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4,5) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH): www.uni-due.de/dsh-info/allgemeineinfo-startseite.php
Weitere Sprachkenntnisse
Solide Englischkenntnisse, kein Nachweis erforderlich
Studienbegleitende Praktika
Schulisches Praxissemester (ein Schulhalbjahr) im Umfang von 25 Credits.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
möglich und von der Fakultät unterstützt, s. https://www.io.msm.uni-due.de