Zulassung
Damit Sie sich in den Master Psychologie einschreiben können, müssen Sie laut Prüfungsordnung des Masters bestimmte Anforderungen erfüllen, die Sie aus dem nachfolgenden Ausschnitt aus § 1 der Prüfungsordnung entnehmen können:
(1) Die Master-Prüfungsordnung regelt den Zugang, den Studienverlauf und den Abschluss des Studiums für den Master-Studiengang Psychologie an der Universität Duisburg-Essen.
(2) Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Psychologie ist der erfolgreiche Abschluss
- des Bachelorstudiengangs Psychologie an der Universität Duisburg-Essen oder
- eines gemäß § 63a Abs. 1 HG gleichwertigen Abschlusses einer anderen in- oder ausländischen Hochschule mit einem Umfang von 180 ECTS-Credits.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss.
(3) Mit dem erfolgreichen abgeschlossenen Bachelorstudiengang sind die folgenden Kenntnisse nachzuweisen:
- Kenntnisse in Methoden der Psychologie und Statistik im Umfang von mindestens 15 Credits,
- Empiriepraktikum im Umfang von mindestens fünf Credits,
- Kenntnisse in Psychologischer Diagnostik inklusive Testtheorie im Umfang von mindestens acht Credits,
- Kenntnisse in mindestens vier der folgenden fünf Grundlagenbereiche (mit insgesamt mindestens 30 Credits):
- Allgemeine Psychologie
- Biologische Psychologie
- Persönlichkeitspsychologie
- Entwicklungspsychologie
- Sozialpsychologie
- Kenntnisse in Klinischer Psychologie im Umfang von mindestens 12 Credits,
- Kenntnisse in Arbeits- und Organisationspsychologie, Pädagogischer Psychologie oder einem anderen Anwendungsfach der Psychologie im Umfang von 12 Credits.
Achtung: Es können keine Module an der UDE nachgeholt werden, die - wie oben erläutert - für die Zulassung zum Master-Studium notwendig sind. Aus Kapazitätsgründen erfolgt keine Einzelfallprüfung VOR der Bewerbung. Ebenso erfolgt NACH der Bewerbung keine individuelle Begründung von Ablehnungsbescheiden (auch nicht auf entsprechende Nachfrage). Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen an den Prüfungsausschuss oder die Studienfachberatung ab."
Bewerbung: Für den Master kann man sich hier bewerben. Dies gilt auch für Studieninteressierte aus Nicht-EU Ländern. Sie werden dann an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Bei Fragen zum Thema Bewerbung und Zulassung zum Studium kontaktieren Sie bitte das Zulassungswesen.
Bewerbungsfrist: 20.08.2020 für das Wintersemester 2020/2021.
Wenn Sie als ausländische/r Studieninteressierte/r aus einem Nicht-EU-Staat Unterstützung bei Ihrer Bewerbung benötigen oder Fragen zum Thema Anerkennung von Zeugnissen sowie sprachlichen Voraussetzungen haben, dann kontaktieren Sie bitte das Akademische Auslandsamt (International Office).
Prüfungsausschuss
Prof. Dr. Philipp Jugert
Raum: S06 S03 B13
Tel.: +49 (0)2 01 - 1 83 33 08
E-Mail: philipp.jugert@uni-due.de
Sprechstunde siehe: www.uni-due.de/biwi/interkulturelle_psychologie/philipp_jugert
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern wenden sich bitte bei allen Fragen zur Bewerbung und Zulassung an das Akademische Auslandsamt (International Office) unter essen-io@zv.uni-due.de.