Die an der Universität Duisburg-Essen beschäftigten Beamtinnen & Beamten stehen gegenüber ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Für das zu Grunde liegende Dienstverhältnis gelten diverse rechtliche Vorgaben, welche u. a. im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)  und im Landesbeamtengesetz NRW (LBG) geregelt sind. Spezielle Regelungen ergeben sich u. a. auch aus dem Hochschulgesetz NRW. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Tätigkeit unterscheiden sich oftmals von denen der an der Universität tätigen Tarifbeschäftigten.

Wir betreuen die Personalangelegenheiten der Beamtinnen & Beamten der Zentralverwaltung und der Universitätsbibliothek sowie die der wissenschaftlichen Beamtinnen & Beamten und der abgeordneten Lehrer:innen.

Die für das verbeamtete Personal zu besetzenden Stellen werden grundsätzlich ausgeschrieben. Fall Sie sich bewerben möchten, können Sie auf unserem Stellenmarkt die für Sie passende Stelle finden. 

Voraussetzung für die Ernennung in einem Beamtenverhältnis sind die für die jeweilige Stelle erforderlichen Einstellungsvoraussetzungen und die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen.

Ein entsprechender Antrag auf Einstellung im Beamtenverhältnis ist vom jeweiligen Bereich auf dem Dienstweg an uns zu richten. Bitte beachten Sie, dass die Einstellungsanträge des einzustellenden Bereiches mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Einstellungstermin der/dem Personalsachbearbeiter:in vorliegen müssen.