Sachgebiet Prüfungswesen

Anschrift
Universitätsstr 2
45117 Essen
Raum
V15 R00 G04

Funktionen

  • Mitarbeiter/-in im, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)

  • Mitarbeiter/-in im, Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten

Aktuelle Veranstaltungen

Keine aktuellen Veranstaltungen.

Vergangene Veranstaltungen (max. 10)

Weitere Informationen

Abschlussfeier Master Lehramt

Masterabschluss


Am Freitag, den 26. April 2024 veranstaltet das ZLB mit Unterstützung durch das Prüfungsamt der UDE eine Abschlussfeier für alle Absolvent*innen der Lehramtsstudiengänge (Master of Education) in Präsenz.

Die Abschlussfeier mit persönlicher Ehrung, einem musikalischen Rahmenprogramm und anschließendem Sektempfang findet ab 16:00 Uhr (Einlass ab 15:30 Uhr) im alten Audimax, Hörsaalzentrum S04, Segerothstraße am Campus Essen statt.

Eine Anmeldung ist bis einschließlich 17. April 2024, 12:00 Uhr möglich. 

Wir wünschen Ihnen für den weiteren Verlauf der Prüfungen viel Erfolg und hoffen, Sie bei der Abschlussfeier begrüßen zu können.

Ihre

Dr. Andrea Geisler
Dilek Gürsoy-Posse
Britta Jacobs

Online-Anmeldezeitraum über HISinONE

SS 2024: 06. bis 17.05.2024

WS 2024/25: 04. bis 15.11.2024 

 

 

Verbindliche Prüfungstermine und Räume finden Sie im HISinOne System.
Bitte beachten Sie im Feld „Bemerkung“
eventuelle weitere wichtige Informationen.

 

Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:
https://campus.uni-due.de/cm

Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: http://www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.

Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums per Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen. Wenn Sie sich erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung setzen, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich.

Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.

 

Abmeldung von Prüfungen

Die folgenden Regelungen gelten für die Fakultät Geisteswissenschaften.

Klausuren: Klausuren sind bis 7 Tage vor der Prüfung über das HisInOne abmeldbar.

Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht ausreichend!

 

Mündliche Prüfungen: Mündliche Prüfungen sind bis 7 Tage vor der Prüfung bzw. bei einem mehrtägigem Prüfungskorridor bis 7 Tage vor dem ersten Tag des Prüfungskorridors über das HisInOne abmeldbar.

Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht ausreichend!

 

Hausarbeiten, Essays, Portfolios, Projektberichte und Referate: Diese Prüfungsformen sind grundsätzlich nicht über das HisInOne abmeldbar. Die genauen Regelungen können Sie dem folgenden Infoschreiben entnehmen:

Infoschreiben

 

Nachträgliche Abmeldungen sind nicht möglich. Bei Schwierigkeiten melden Sie sich bitte innerhalb des Abmeldezeitraums per Mail bei Ihrer Sachbearbeitung. Geben Sie immer Ihre Matrikelnummer und den genauen Namen der Prüfung/ den Prüfungscode und das Modul an.

Bei Abmeldungen über das HisInOne bekommen Sie bei erfolgreicher Abmeldung immer eine automatische Bestätigungsmail. Bitte achten Sie hierauf.

 

Abgabe von Abschlussarbeiten

Liebe Studierende,

die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt (USB-Stick oder CD).

 

Bitte beachten: Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.

Abschlussarbeiten können Sie auf dem Postweg schicken oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten einwerfen:

Standort Campus Essen     
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, z. Hd. der zuständigen Sachbearbeitung 

Standort Campus Duisburg
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, Zentrale Annahmestelle für Abschlussarbeiten - Frau Güclü:  sema.gueclue@uni-due.de

 

Vorbereitungsdienst (Re­fe­ren­da­riat) Mai 2024

Wie können Lehramtsabsolventinnen und -absolventen auch ohne gedrucktes Masterzeugnis zum 1. Mai 2024 in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) starten?

In der letzten Änderung der "Ordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP)" am 23.04.2021 wurde § 4 Abs. 3 eingefügt. Dieser besagt, dass Bewerberinnen und Bewerber auch ohne Vorlage eines Masterzeugnisses in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden können, wenn die nordrhein-westfälischen Universitäten gegenüber dem MSB und den Einstellungsbehörden in elektronischer Form bestätigen, dass die Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, da Ihnen noch kein Zeugnis ausgehändigt wurde, bitten wir Sie eine Einverständniserklärung auszufüllen. Diese finden Sie auf unserer Homepage.

Drucken Sie dazu einmal die Einverständniserklärung aus und senden diese dann – ausgefüllt und unterschrieben – als PDF-Datei eingescannt per E-Mail - an Ihre zuständige Sachbearbeitung in im Bereich Prüfungswesen (https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/studiengaenge.shtml).

Bitte nutzen Sie für die Einreichungen unbedingt ihre UDE-Mailadresse.

Alternativ können Sie die Einverständniserklärung auch ausgedruckt und unterschrieben an den Bereich Prüfungswesen zurücksenden oder in der Sprechstunde einreichen. Ein Handyfoto der Einverständniserklärung kann leider nicht akzeptiert werden.

Die Daten werden für Ihren rechtzeitigen Start ins Referendariat an den folgenden drei Terminen an das Ministerium übermittelt:

•            Mittwoch, 27.03.2024

•           Montag, 08.04.2024

•           Dienstag, 16.04.2024

 

Die Einverständniserklärung muss dem Bereich Prüfungswesen bis spätestens Mittwoch, 10. April 2024 vorliegen, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Daten rechtzeitig dem Ministerium für Schule und Bildung übermittelt werden. Gerne dürfen Sie die Einverständniserklärung schon früher (sobald Ihr ZFSL feststeht) und auch schon vor Abgabe der Masterarbeit einreichen.

Mit der Einverständniserklärung ist sichergestellt, dass Sie die Frist für die Anmeldung zum Referendariat einhalten und Ihre Daten dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW pünktlich vorliegen.

Das Abschlusszeugnis wird Ihnen dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt. Die Pflicht zur Vorlage der Masterzeugnisse nach der erfolgten Einstellung verbleibt weiterhin bei den Bewerberinnen und Bewerbern.

 

Sollten Sie Ihre Abschlussarbeit in den Geisteswissenschaften schreiben, müssen nicht nur die Einverständniserklärung, sondern auch die Gutachten und alle weiteren Noten bis zum 10. April 2024 im Prüfungswesen vorliegen. Sollten diese erst später vorliegen, garantieren wir nicht mehr für eine fristgerechte Übermittlung Ihrer Daten an das Ministerium.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder den Erhalt der Einverständniserklärung noch die Übermittlung der Daten an das Ministerium für alle Studierenden einzeln bestätigen können. Mit Einreichung der Einverständniserklärung läuft alles automatisch ab. An den drei Übermittlungstagen hängen wir jeweils um 10 Uhr die Matrikelnummern der übermittelten Absolventen in unserem Schaukasten neben Raum G16 aus.

 

Vereidigung:

Zur Vereidigung muss weder das Zeugnis noch eine Bescheinigung über den Abschluss mitgebracht werden! Die digitale Übermittlung Ihrer Daten ist ausreichend.

 

Stand 23.11.2023

 

Regelungen zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed.

Die Regelung zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. schon im Bachelorstudium wurde von der Hochschulleitung angepasst. Die geänderte Regelung, die zum Sommersemester 2018 in Kraft tritt, legt folgendes fest:

Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können. Es können maximal 30 Master-CP vorgezogen werden und es steht den Fakultäten frei, jeweils eine Positivliste mit Masterveranstaltungen zu beschließen, die vorgezogen werden können. Dabei ist das Praxissemester in den Lehramtsstudiengängen in jedem Fall von der Regelung ausgenommen.

Eine Einschreibung in den M.Ed. ist nur möglich, wenn der Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen ist und das Zeugnisvorliegt. Aus dem Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. erwachsen hierbei weder Vorteile noch Rechte. Vorgezogene Leistungen können erst nach der Einschreibung zum M.Ed. angerechnet werden.

 

Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Bachelorstudierende, die von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen und Masterleistungen vorzeihen, dürfen nicht besser gestellt werden als diejenigen Studierenden, die dieselbe Masterleistung erst nach Einschreibung erbringen. Dies gebietet der verfassungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit.

Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.

 

Für das Fach Türkisch können die folgenden Prüfungsleistungen vorgezogen werden:

ZAJ71003 Kontrastive Studien / Vergleichende Literaturwissenschaft

ZAJ71013 Klausur Kommunikative Kompetenz / Kulturelle und sprachliche Aspekte der Kommunikation

ZAJ71007 Klausur Fachübergreifendes Modul / Semantik und kontrastive Pragmatik

 

Anmeldung und Regelungen zur Bachelor-/Masterarbeit

 

Antrag auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit

Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummer sowie das Fach, in dem Sie die Arbeit schreiben möchten, an. Den Antrag dann bitte elektronisch ausfüllen und an Ihren Erstgutachter senden. Dieser soll den bearbeiteten Antrag an das Prüfungsamt zurück schicken. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss sehen Sie die Anmeldung dann im HisInOne.

Bitte beachten Sie, dass der Prozess 2-3 Wochen dauern kann.

Sollten Sie in der Anmeldephase vorgezogene Masterleistungen anmelden wollen, muss der Antrag vor Beginn der Anmeldephase vorliegen.

 

Bachelorarbeit:

  • Die Zulassung erfolgt mit insgesamt 120 erworbenen Credits und erfolgreich abgeschlossenen Praxismodul Orientierung.
     
  • Die Schreibzeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 2 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelorarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

Masterarbeit:

  • Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer das Praxissemester erfolgreich absolviert hat. Darüber hinaus sind weitere 35 Credits erforderlich.
     
  • Die Schreibzeit beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 8 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Masterarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

 

Umschreibung in den Master

Die Umschreibung in Masterstudiengänge ist im Bereich Einschreibung zu beantragen.

Das entsprechende Formular finden Sie hier:

https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/umschreibungsantrag.pdf

 

Ein Formular vom Prüfungswesen ist im Bereich Lehramt hierfür nicht notwendig.

 

https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_einschreibung.php

 

Praxissemester ab SoSe 2021

Ab dem SS21 wird das Verfahren zur Verbuchung der Teilprüfungen im Praxissemester umgestellt.

Wir haben im HisInOne ein neues Modul abgebildet, welches drei Teilmodule aufweist.

  • Teilmodul 1, (10 Cr): Zwei Prüfungen mit Studienprojekt, je 5 Cr.
  • Teilmodul 2, (2 Cr): Eine unbenotete Studienleistung ohne Studienprojekt, 2 Cr.
    (Grundschule: Zwei unbenotete Studienleistungen, je 1 Cr)
  • Teilmodul 3, (13 Cr): Prüfung Schulpraxis, 13 Cr, unbenotet.

 

Das Modul schließt erst erfolgreich, wenn alle Teilmodule, durch erlangen der Credits mittels Prüfungsverbuchung bestanden wurden.

Während der Anmeldephase müssen Sie sich zu allen drei (GS: vier) Teilprüfungen anmelden. Bitte beachten Sie, dass neben den beiden Teilprüfungen mit Studienprojekt auch die Teilprüfung (GS: Teilprüfungen) ohne Studienprojekt angemeldet werden müssen – unabhängig davon, welche Leistungen dafür in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind (z. B. Studienleistungen oder nur die Teilnahme am Begleitseminar).

 

Für Fragen zu den Teilprüfungen Praxissemester wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter des Faches.

 

Erläuterungen zur Einreichung von Attesten

Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
 

Sollten Sie sich für den Postweg entscheiden, senden Sie Ihre Krankmeldung bitte an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Tanja Ruby
Universitätsstr. 2
45141 Essen

 

Anerkennungsverfahren

Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen:

  1. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
     
  2. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das Sommersemester eingegangen sein.
     
  3. Anträge auf Anerkennung von einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht (allerdings nur für das betreffende Fachsemester).

 

Onlineformular

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das hinterlegte Onlineformular, welches sowohl für Ihre Antragstellung als auch für die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung genutzt wird.

  • Der Antrag ist vollständig von Ihnen auszufüllen.
  • Der Schwarz umrandete Teil, wird dabei nur von Ihnen ausgefüllt.
  • Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag – zusammen mit den dazugehörigen Nachweisen als Anhang – bitte per E-Mail an mich. (Klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“).
  • Da die beantragten Leistungen ausschließlich inhaltlich geprüft werden, ist es wichtig, dass neben der Nachweise auch entsprechende Auszüge aus dem Modulhandbuch beigefügt werden. Dieses finden Sie meist auf der Internetseite Ihrer jetzigen Universität.
  • Alles was Rot und Blau umrandet ist, wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt.
  • Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihre zugehörigen Nachweise als Kopien unterschrieben und gesiegelt (bitte keine originalen Zeugnisse etc.) an mich. Bitte nutzen Sie dazu das Anschreiben zum Onlineantrag, welches Sie unter folgendem Link finden: Anschreiben zum Onlineantrag
  • Für Studierende die innerhalb des Lehramtsstudiums an der Universität Duisburg-Essen lediglich einen Schulform- und/oder Fachwechsel vornehmen möchten, treffen die o. g. Punkte nicht zu. Hier ist ein aktueller Notenspiegel aus dem HISinOne als Nachweis per Mail, zusammen mit dem Antrag, ausreichend.

Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per E-Mail inkl. Anlagen + postalisch übermittelte Nachweise) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.​

Bitte schicken Sie mir NUR das Transcript of Records (beglaubigt) per Post zu - zusätzlich zu der eingescannten Version. Alle anderen Unterlagen werden lediglich als PDF-Datei per Mail benötigt.

Scheine aus dem alten Lehramt (LPO2003) bitte als eine Datei eincannen.

Alternativ können Sie Ihre Original-Zeugnisse auch in der Sprechstunde bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vorlegen.

 

Anerkennungsformular

 

Anleitung

 

Im Ausland erbrachte Leistungen

(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in der Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A = Ausland eingetragen haben.)

 

Gleichwertigkeitsprüfung

Interessenten für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption, die den ersten
berufsqualifizierenden Abschluss (Lehramts-Bachelor) nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben haben, müssen nach der Einschreibung die Gleichwertigkeit des Lehramts-Bachelors durch die zuständigen Prüfungsausschüsse unserer Hochschule überprüfen lassen.

Für die Gleichwertigkeitsprüfung verwenden Sie bitte folgende Formulare:

Mit Lehramt-Abschluss

Ohne Lehramt-Abschluss

 

Weiterführende Hinweise zur Gleichwertigkeitsprüfung finden Sie auch unter
Informationen zum Lehramtsmaster.

 

 

BAföG-Eignungsbescheinigung

Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel über HISinOne aus. Dieser wird vom BAföG-Amt auch ohne Unterschrift akzeptiert.

Falls ein abweichender Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.

BAföG-Regelung Lehramt Bachelor:

Bafög Lehramt

 

Erforderliche Sprachkenntnisse (Bachelor)

Studienvoraussetzung: Sprachkenntnisse

Mit In-Kraft-Treten der Änderungsordnungen vom 27.08.2020 stellen Türkischkenntnisse keine Zugangsvoraussetzung mehr dar zum Studium des Bachelor Lehramts, d.h., Türkischkenntnisse müssen nicht mehr durch ein Zertifikat nachgewiesen werden. Sie müssen stattdessen nach der Einschreibung, im Rahmen des Studiums am Ende des 1. Fachsemesters in Form eines Sprachtests entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachgewiesen werden.
Dies betrifft alle Einschreibungen, die nach In-Kraft-Treten der Änderungsordnungen erfolgen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-due.de/turkistik/tuerkische_sprachkenntnisse.php