Formulare und Infoblätter für Mitarbeitende

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  • Urlaubsantrag

Bitte drucken Sie den nachstehenden Urlaubsantrag aus und geben Sie ihn bei Frau Labahn ab.

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Urlaubsantrag BiWi 
(Tipp: Nutzen Sie einen pdf-Reader, um die Formularfunktionen optimal nutzen zu können)

Erläuterungen zum Urlaubsantrag

Hinweise zum Urlaubsanspruch von Hilfskräften

Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

Inanspruchnahme von Erholungs- und Resturlaub

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung von Urlaub auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin  liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres (bis zum 31.03.) gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ist  ein nach § 5 Abs. 1 Buchst. a) BUrlG entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

Urlaubsanspruch
Für die Berechnung der Urlaubstage sind die Tage der Beschäftigung pro Woche maßgeblich und nicht die abzuleistende Stundenzahl.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt vier Wochen Erholungsurlaub (EU).

Urlaubsanspruch nach Beschäftigungstagen:  

6 Arbeitstage pro Woche

24 Tage EU

5 Arbeitstage pro Woche

20 Tage EU

4 Arbeitstage pro Woche

16 Tage EU

3 Arbeitstage pro Woche

12 Tage EU

2 Arbeitstage pro Woche

8 Tage EU

1 Arbeitstag pro Woche

4 Tage EU

Bei einer nur vorübergehenden Beschäftigung im Urlaubsjahr erfolgt eine der Beschäftigungsdauer entsprechende Zwölftelung des Urlaubsanspruchs.

Beispielrechnung

Herr M. arbeitet vom 01.04. - 31.07. mit 8 Stunden in der Woche und leistet diese immer montags und immer freitags (= 2 Arbeitstage pro Woche). Der Urlaubsanspruch errechnet sich nach u. g. Formel:

Urlaubsanspruch bei x Arbeitstag(en) x Anzahl der Beschäftigungsmonate : 12 = zustehende Urlaubstage
8 Tage EU x 4 Beschäftigungsmonate : 12= 2,66 Urlaubstage
Herr M. hätte 2,66 Tage, aufgerundet 3 Tage Erholungsurlaub (gerundet wird jedoch erst, wenn alle Teilurlaubsansprüche des Urlaubsjahres ermittelt sind).

Alle Informationen (für alle Statusgruppen) rund um den Erholungsurlaub sind auch folgendem Link zu entnehmen:
Informationen rund um den Erholungsurlaub (uni-due.de)  

Gesund- und Krankmeldungen

In Ergänzung des seitens der Personalverwaltung vorgeschriebenen Verfahrens (s. Rundmail von Herrn Büchte) bitten wir die Mitglieder der Fakultät im Krankheitsfall wie im Infoblatt beschrieben vorzugehen:

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Informationsblatt Krankmeldungen BiWi (Stand: 18.7.2018)
 

 

 

Reservierung von Besprechungsräumen

Die Fakultät verfügt über zwei Besprechungsräume im Gebäude S06, die im Dekanatssekretariat reserviert werden können: Frau Rox, Tel. 183-3544,
dekanat@bildungswissenschaften.uni-due.de

Veröffentlichung von Stellenausschreibungen

Ab sofort ist es möglich auf der Hompage der Fakultät für Bildungswissenschaften Stellenausschreibungen zu veröffentlichen. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Dekanat.

Studierenden-Service

In der 6. Etage befinden sich das Dekanat sowie die Bereiche Studiengangskoordination, Praktikumskoordination, Internationales und  Alumni.

Homepage erstellen

Die Universität Duisburg-Essen verwendet für die Erstellung und Pflege von Websites das Content-Management-System Imperia. Informationen zu Imperia, Schulungen und Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten des ZIM.

Informationen zu Imperia an der UDE