FAQ zum Thema Master
Welchen Master kann ich mit meinem Bachelor studieren?
Wichtige Informationen über die genaue Vorgehensweise bei der Einschreibung in die Masterstudiengänge finden Sie im Leitfaden Vom Bachelor zum Master.
Eine Auflistung, der von uns angebotenen Masterstudienplätze kann auf folgendem Link Masterstudiengänge eingesehen werden.
Woran erkenne ich einen zulassungsbeschränkten und einen zulassungsfreien Masterstudiengang?
Die zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge unterliegen einem Orts-NC-Vergabeverfahren. Hierfür ist eine Onlinebewerbung erforderlich.
Bei den zulassungsfreien Masterstudiengängen müssen teilweise Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden, die von der jeweiligen Fakultät überprüft werden. Sollte die Gleichwertigkeit des Bachelor-Abschlusses gegeben sein, ist eine Einschreibung im Bereich Einschreibungswesen möglich. Auf dem nachfolgenden Link werden die Unterscheidungsmerkmale detaillierter erläutert.
Wo und wie muss ich mich bewerben?
Sollten Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang entschieden haben, müssen Sie eine Online-Bewerbung für das 1. Fachsemester abgeben.
Hier finden Sie die Bewerbungsseite für die zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge
Viele zulassungsfreie Masterstudiengänge sehen über den reinen Bachelorabschluss hinaus fachliche Mindestqualifikationen vor. Diese werden in einem eigenen an Fristen gebundenen Verfahren von der jeweiligen Fakultät geprüft. Bitte Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Sofern die Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses bescheinigt wird, kann anschießend die Einschreibung beantragt werden.
Welche Bewerbungsfristen und Einschreibungsfristen sind zu beachten?
Die Frist für die Onlinebewerbung endet jeweils am 15.01. für das Sommersemester und am 15.07 das Wintersemester.
Nachfolgend finden Sie die Bewerbungsfristen und Einschreibungsfristen in allen Einzelheiten.
Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich erfüllen und wo finde ich diese?
Bei allen Masterstudiengängen sind Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Auf den Seiten des ABZ und in der Prüfungsordnung finden Sie die Zugangsvoraussetzungen für die jeweiligen Masterstudiengänge.
Kann ich mich für den Master bewerben, wenn ich noch keinen Bachelorabschluss erhalten habe?
Das Abschlusszeugnis ist in diesen Fällen bis spätestens zum Ende des ersten Fachsemesters nachzureichen.
Einzelheiten finden Sie auf den Seiten des ABZ und in der Prüfungsordnung.
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Bachelor an der Universität Duisburg-Essen absolviert habe?
Falls Sie nach dem Bachelor-Abschluss den fachlich entsprechenden Masterstudiengang studieren möchten, ist für die Umschreibung eine Rückmeldung für das nächste Semester erforderlich. Ein erneutes Ausfüllen eines Einschreibungsantrages ist nicht notwendig.
Bitte nutzen Sie stattdessen den Antrag auf Studiengangwechsel/Umschreibung.
Für die Absolvierung eines anderen Masterstudienganges, als den, der im Bachelorstudium studiert wurde, ist in jedem Fall eine Überprüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses notwendig, auch wenn dieser an der Universität Duisburg-Essen absolviert wurde.
Die Gleichwertigkeit des Bachelor-Abschlusses wird vom zuständigen Prüfungsausschuss festgestellt.
Bitte beachten Sie, dass für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge eine Onlinebewerbung erforderlich ist.
Da für viele zulassungsfreie Masterstudiengänge über den reinen Bachelorabschluss hinaus fachliche Mindestqualifikationen erforderlich sind, erfolgt die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen in einem eigenen an Fristen gebundenen Verfahren durch die jeweilige Fakultät. Bitte Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Sofern die Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses bescheinigt wird, kann anschießend die Einschreibung beantragt werden.
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Bachelor nicht an der Universität Duisburg-Essen absolviert habe?
Die Gleichwertigkeit des Bachelor-Abschlusses wird vom zuständigen Prüfungsausschuss geprüft. Sobald das Ergebnis vorliegt, kann die Einschreibung online über den Link Start der Online-Immatrikulation beantragt werden.
Wie bewerbe ich mich, wenn ich meinen Bachelor-Abschluss im Ausland absolviert habe?
Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss in einem EU-bzw. EWR-Land erworben haben, schicken Sie bitte Ihren Personalausweis, alle Zeugnisse sowie einen Sprachnachweis Deutsch mit Angabe Ihres Namens und dem gewünschten Studiengang elektronisch zur Prüfung an das Akademische Auslandsamt: hzb@uni-due.de. Mit der Bestätigung des Akademischen Auslandsamtes über die Hochschulzugangsberechtigung können Sie anschließend die Einschreibung online beantragen.
Wenn Sie Ihren Bachelor-Abschluss im nicht europäischen Ausland erreicht haben und keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, bewerben Sie sich bitte ausschließlich beim Akademischen Auslandsamt . Weitergehende Informationen finden Sie hier.