IAQ Pressemitteilung
Pressemitteilung vom 16.03.2026 | Janina Balzer
Arbeitszeit entscheidet über Armutsrisiko
IAQ-Report: Niedriglohn bleibt verbreitet
Ein niedriger Stundenlohn führt heute deutlich häufiger zu Armutsgefährdung als noch vor 25 Jahren. Entscheidend ist dabei aber nicht allein der Lohn, die Arbeitszeit macht den Unterschied. Das belegt der neue Report zur Niedriglohnbeschäftigung des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen (UDE).
Für den aktuellen Report hat Dr. Thorsten Kalina vom Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen (UDE) auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels die Daten für 2023 ausgewertet. Demnach arbeitete trotz des auf 12 Euro angehobenen gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2023 fast jede fünfte abhängig beschäftigte Person in Deutschland im Niedriglohnsektor. Rund 7,2 Millionen Menschen verdienten weniger als zwei Drittel des Medianlohns – das ist die Niedriglohnschwelle. Besonders hoch ist das Armutsrisiko unter Niedriglohnbeschäftigten: 22,6 Prozent galten 2022 als armutsgefährdet. Unter allen abhängig Beschäftigten lag die Quote bei 7,3 Prozent. Ende der 1990er Jahre waren Niedriglohnbeschäftigte mit 9,3 Prozent noch deutlich seltener von Armut betroffen.
Der Report zeigt: Nicht allein der Lohn, sondern vor allem die Arbeitszeit macht hier den Unterschied. Denn unter den armutsgefährdeten Niedriglohnbeschäftigten ist mehr als die Hälfte ausschließlich geringfügig beschäftigt, nur rund jede:r Sechste arbeitet in Vollzeit. Besonders hoch ist das Armutsrisiko bei Alleinlebenden mit Niedriglohn (36,4 Prozent) sowie in Haushalten, in denen ausschließlich in Teilzeit gearbeitet wird.
Wer arbeitet besonders häufig zu Niedriglöhnen? Niedriglohn konzentriert sich auf bestimmte Gruppen. Besonders verbreitet ist er bei Minijobs: Fast vier von fünf Minijobber:innen verdienen unterhalb der Niedriglohnschwelle. Auch Jüngere, Geringqualifizierte und befristet Beschäftigte sind besonders häufig betroffen: 43,5 Prozent der unter 25-Jährigen, 41,9 Prozent der Geringqualifizierten und 37,2 Prozent der befristet Beschäftigten arbeiten zu Niedriglöhnen. Bei Frauen liegt der Niedriglohnanteil bei 23,5 Prozent, bei ausländischen Beschäftigten bei 28,4 Prozent.
Für die Debatte um Mindestlohn, Minijobs, Teilzeitstrukturen und Bürgergeld rückt der Report damit die Arbeitszeit stärker in den Fokus. „Der Mindestlohn setzt eine gesetzliche Untergrenze für den Stundenlohn, sichert aber kein ausreichendes Einkommen“, sagt Kalina. „Ob ein Haushalt über die Armutsgrenze kommt, hängt vom gesamten Arbeitszeitvolumen ab.“ Auch mit einer Teilzeittätigkeit mit größerem Stundenumfang müsse ein Einkommen oberhalb der Armutsschwelle erreichbar sein. Der Abstand zur Grundsicherung sei oft nur gering. Der Arbeitswissenschaftler betont: „Reformen müssen höhere Wochenarbeitszeiten stärker belohnen als geringfügige Beschäftigung.“
Weitere Informationen:
Thorsten Kalina, 2026: Niedriglohnbeschäftigung 2023 – Hohes Armutsrisiko unter Niedriglohnbeziehenden. IAQ-Report 2026-03. Duisburg: Inst. Arbeit und Qualifikation. IAQ-Report 2026-03