Informationen zum Forschungsprojekt

Evaluation des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes

Ziel und Aufgabenstellung

Betriebsräte tragen wesentlich zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung von Arbeit, Beschäftigung und Qualifizierung bei. Ihrer Rolle als Vermittlungs- und Gestaltungsinstanz zwischen Beschäftigten und Unternehmensleitung kommt in Zeiten tiefgreifender Transformationsprozesse besondere Bedeutung zu. So wird erwartet, dass die Digitalisierung betrieblicher Prozesse neue Anforderungen an die Arbeit der Betriebsräte stellt. Dazu zählen auch Kompetenzen im Umgang mit KI-gestützten Entscheidungssystemen und der Qualifizierung von Beschäftigten für technologische Veränderungen. Zugleich zeigen Umfragen, dass die institutionalisierte Mitbestimmung in Deutschland seit langer Zeit rückläufig ist. Neben strukturellen Ursachen verweisen Studien auch auf die wachsende Zahl von Betrieben mit distanzierter Haltung gegenüber formalisierter Mitbestimmung und zum Teil dezidiert mitbestimmungsfeindlichen Praktiken, die von Behinderung von Betriebsratswahlen bis zu strategischer Einschränkung der Gremienarbeit reichen. 

Mit dem zum 18.06.2021 in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BRModG) beabsichtigte die Bundesregierung, die Gründung und Tätigkeit von Betriebsräten zu erleichtern und deren Mitbestimmungsrechte an neue technologische und organisatorische Rahmenbedingungen anzupassen. Die Evaluation soll überprüfen, inwieweit die Neuregelungen tatsächlich zur Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung beigetragen haben

Vorgehen

Empirische Grundlage der Studie sind in erster Linie qualitative Expert*innen-Interviews, ergänzt durch die Auswertung verfügbarer Dokumente, Datensätze und Literatur.

  • Auswertung des IAB-Betriebspanels: Das IAB-Betriebspanel erlaubt nicht nur die Berechnung des Anteils der Betriebe mit Betriebsrat, sondern auch des Anteils der Beschäftigten, die in Betrieben mit Betriebsrat arbeiten.
  • Überbetriebliche Expert*innen-Interviews: Hauptadressaten der qualitativen Befragung sind Vertreter*innen der Arbeitnehmerseite und ihnen nahestehende Organisationen. Um den Forschungsgegenstand umfassend und differenziert abzubilden werden auch eine Reihe von Interviews mit Arbeitgeberverbänden und Kammern geführt. Da es originäres Erkenntnisinteresse der Expertise ist, den Wissensstand und Wege des Wissenserwerbs der Betriebsräte zu ermitteln, werden zudem Organisationen der Beratung, Unterstützung und Wissensvermittlung einzubezogen – dies sind neben den Gewerkschaften im vorliegenden Fall insbesondere Bildungsträger, die Schulungen für Betriebsräte anbieten (gewerkschaftliche und unabhängige), weitere Beratungsorganisationen, sowie externe Sachverständige.
  • Interviews auf betrieblicher Ebene: Es werden insgesamt mindestens 30 vertiefende Interviews mit betrieblichen Akteuren geführt, in erster Linie Gespräche mit Betriebsratsmitgliedern und Wahlvorständen, ggf. auch einzelnen Beschäftigten soweit diese in Wahlvorbereitung involviert waren, sowie einige Interviews mit Unternehmensleitungen.

Die Interviews fokussieren dabei auf drei zentrale Themenfelder, in denen das BRModG neue Regelungen eingeführt hat.

  • Förderung von Betriebsratsgründungen und Erleichterung von Betriebsratswahlen
  • Tätigkeit der Betriebsräte in Bezug auf den Einsatz von IT und KI
  • Mitbestimmung bei Qualifizierung und beruflicher Bildung

Die Evaluation soll auch Aufschluss darüber geben, in welchen Betriebsgrößenklassen, Branchen und Unternehmensformen (z. B. kleinere vs. größere Betriebe, Dienstleistungssektor vs. produzierendes Gewerbe) die Reformen inwiefern wirken bzw. wo sie auf strukturelle Hemmnisse treffen.

Projektdaten

Laufzeit des Projektes
01.11.2025 - 31.12.2026

Forschungsabteilung
Prekarisierung, Regulierung, Arbeitsqualität

Leitung:
Dr. Karen Jaehrling

Bearbeitung:
Frederic Hüttenhoff, Dr. Fabian Beckmann, Dr. Paul-Fiete Kramer

Finanzierung:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)