Informationen zum Forschungsprojekt

Analysepotenzial der Lohn- und Einkommensteuerstatistik zu Altersvorsorgebeiträgen und Renten

Seit den 2000er Jahren hat sich die Altersvorsorge in Deutschland stark verändert. Eine der zentralen Maßnahmen war der Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung von Rentenbeiträgen/-leistungen. Gemäß dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung werden die Beiträge zu gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorgesystemen in der Ansparphase steuerlich gefördert, während die späteren Rentenleistungen der Einkommensteuer unterliegen. Durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung sollten Steuerstatistiken valide Informationen sowohl zu geleisteten Altersvorsorgebeiträgen als auch zu den daraus resultierenden Rentenzahlungen enthalten. Ziel der Studie ist es, zu ermitteln, ob sich Vorsorgeverhalten und Alterseinkommen auf Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik empirisch fundiert analysieren lassen.

Die Potenzialanalyse hat gezeigt, dass die Lohn- und Einkommensteuerstatistik grundsätzlich wertvolle Informationen zur Altersvorsorge liefert. Jedoch weist ihre nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten angelegte Struktur erhebliche Einschränkungen für die Analyse einzelner Altersvorsorgesysteme auf. Beiträge zu unterschiedlichen Alterssicherungssystemen werden zwar erfasst, aber nicht trennscharf abgebildet. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken werden ebenso zusammengeführt wie freiwillige Beiträge und Pflichtbeiträge von Selbständigen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Lediglich Vorsorgeaufwendungen für Riester-Rente und Basisrente werden in der Statistik separat erfasst. Überdies ist die Entgeltumwandlung in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik nicht in den Daten enthalten, da nur das gemeldete Arbeitsentgelt nach Entgeltumwandlung an die Finanzbehörden übermittelt wird.

Bei den Rentenleistungen zeigt sich eine ähnliche Problematik: Leistungen aus gesetzlichen Systemen, berufsständischen Versorgungswerken, Alterssicherung der Landwirte (AdL) und Basisrente werden steuerrechtlich in einer Kategorie zusammengefasst. Private Renten werden nach Leistungen aus steuerlich gefördertem und nicht gefördertem Kapital unterschieden, was eine sozialpolitisch differenzierte Analyse verhindert. Besonders problematisch ist die Erfassung von Betriebsrenten, die teilweise (Direktzusagen, Leistungen aus Unterstützungskassen) als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ausgewiesen werden. Diese sind mit Beamtenpensionen und regulären Arbeitsentgelten vermischt und lassen sich nicht präzise voneinander trennen. Die betriebliche Altersversorgung aus den anderen drei Durchführungswegen werden wie Riester-Renten behandelt und unter steuerlich geförderten Altersvorsorgeleistungen zusammengefasst.

Ein weiteres Problem ist die Repräsentativität der Daten. Personen mit niedrigen Einkommen, insbesondere ältere Frauen mit geringen Renteneinkünften, sind unterrepräsentiert, da sie oft nicht steuerlich veranlagt werden. Auch bei der Riester-Rente zeigt sich eine deutliche Untererfassung, insbesondere bei Personen mit sehr geringen Jahreseinkommen. Diese Lücke ließe sich über die vollständige Integration der automatisch an die Finanzbehörden gesendeten Rentenbezugsmitteilungen und Riester-Bescheinigungen schließen. Zurzeit werden diese Informationen jedoch nur berücksichtigt, wenn eine steuerliche Veranlagung vorliegt.

Während für bestimmte Bereiche – etwa die gesetzliche Rentenversicherung oder die Riester-Rente – alternative Datenquellen vorhanden sind, ist die Lohn- und Einkommensteuerstatistik insbesondere für die Basisrentenversicherung eine der wenigen verfügbaren Datenquellen, um vertiefte Analysen zur Struktur der Vorsorgenden sowie zum Altersvorsorgevolumen durchzuführen.

Publikationen zum Projekt

Jansen, Andreas, 2026: Analysepotenzial der Lohn- und Einkommensteuerstatistik zu Altersvorsorgebeiträgen und Renten. Abschlussbericht. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 675| Info | Lesen

Projektdaten

Laufzeit des Projektes
06.01.2025 - 31.07.2025

Forschungsabteilung
Arbeitsmarkt – Integration – Mobilität

Leitung:
Prof. Dr. Martin Brussig

Bearbeitung:
Prof. Dr. Martin Brussig, Dr. Andreas Jansen

Finanzierung:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)