Medizin (Staatsexamen)

Studienort

Universitätsklinikum Essen

Studienbeginn

Wintersemester

Regelstudienzeit

12 Semester und 3 Monate

Beschreibung

Die ärztliche Ausbildung umfasst

  • ein Studium der Medizin von sechs Jahren und drei Monaten und eine praktische Ausbildung "Praktisches Jahr" von 48 Wochen,
  • eine Ausbildung in erster Hilfe,
  • einen Krankenpflegedienst von drei Monaten,
  • eine Famulatur von vier Monaten, welche für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder einer geeigneten ärztlichen Praxis, für zwei Monate in einem Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationseinrichtung sowie einen Monat in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung durchgeführt werden muss.
  • die Ärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist.

Das Studium der Medizin stellt hohe Anforderungen an die Studierenden: Ein breites Spektrum von wissenschaftlichen Fächern (naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen, klinische Fächer und Bereiche aus Psychologie und Soziologie) und dementsprechend eine erhebliche Wissensfülle müssen bewältigt werden; die Integration des theoretischen und praktischen Wissens im Hinblick auf den einzelnen Krankheitsfall ist zu leisten; und schließlich stellt der Umgang mit kranken Menschen innerhalb der Ausbildung besondere Anforderungen an die Persönlichkeit und die Kommunikationsfähigkeit. Die medizinische Ausbildung, die dies alles vermitteln soll, vollzieht sich in einer klaren Strukturierung von drei Abschnitten.

Studienverlauf (+)

Dies ist eine Schematische Darstellung des Studienverlaufes. Die Inhalte können Sie auch dem Punkt Studienverlauf und Modul-Inhalte entnehmen

Studienplan

Die Stundenpläne des 1. Abschnitts der ärztlichen Ausbildung finden Sie hier.

Der zweite Studienabschnitt umfasst 6 Semester Regelstudienzeit und das Praktische Jahr.

Die Stundenpläne des 2. Abschnitts der ärztlichen Ausbildung finden Sie hier.

Im Vergleich zu vielen anderen Studiengängen weist das medizinische Studium auch zwischen den drei Ärztlichen Prüfungen eine hohe Prüfungsdichte auf. Die Medizinerausbildung wurde im Jahre 2002 durch Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) umfassend neu strukturiert. So tritt die  Rolle der Vorlesung als zentrales Vehikel der Wissensvermittlung deutlich zurück zugunsten alternativer Unterrichtsformen.

Infomaterial

Zugang zum Studium (+)

Zugangsvoraussetzungen

Seit dem 1. März 2020 müssen Studierende der Medizin, die neu an der Medizinischen Fakultät aufgenommen werden, ihren Masern-Impfstatus gegenüber der Universität anzeigen. Einzelheiten sind dem Informationsblatt zu entnehmen. Bitte nutzen Sie das Formular zur Vorlage bei Ihrem Hausarzt.

Zulassung

Vergabe der Studienplätze

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt ausschließlich über hochschulstart.de.

Für den zulassungsbeschränkten Studiengang Medizin gibt es eine festgelegte Anzahl von Studienplätzen. Das im Folgenden dargestellte Verfahren gilt nur für Bewerber*innen mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und Bildungsinländer*innen. Im bundesweiten Vergabeverfahren wird zuerst eine geringe Anzahl an Studienplätzen über Vorabquoten an besondere Zielgruppen (z.B. ausländische Bewerber*innen, Landarztquote, Zweitstudienbewerber*innen etc.) vergeben. Im Anschluss erfolgt die Vergabe der gesamten restlichen Studienplätze anhand von drei Hauptquoten. Alle Bewerber*innen werden automatisch in allen drei Quoten erfasst:

  • Abiturbestenquote (30 %)
  • Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) (10 %)
  • Quote für das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) (60 %)

Abiturbestenquote (30 %):

Auf der Rangliste der Abiturbestenquote entscheidet die Punktzahl des Abiturergebnisses und als nachrangiges Kriterium ein geleisteter Dienst und das Los. Zuerst werden 16 Landes-Ranglisten zum Zwecke der Vergleichbarkeit gebildet (je Bundesland). Danach werden diese 16 Ranglisten zum Zwecke der Vergleichbarkeit nach einer speziellen Berechnung (Sainte-Laguë-Verfahren) in eine Bundesliste für ganz Deutschland umgewandelt.

Zusätzliche Eignungsquote (10 %):

Innerhalb der ZEQ-Quote werden schulnotenunabhängige Kriterien wie Studierfähigkeitstests, Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Dienst, Preise und Interviews berücksichtigt. Diese Kriterien werden von den Hochschulen ausgewählt und gewichtet (100 Punkte-Skala). Folgende Werte werden an der Universität Duisburg-Essen bei der Vergabe einbezogen:

Kriterien Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
(max. 100 Punkte)
Test für medizinische Studiengänge (TMS) max. 30 Punkte
Anerkannter Dienst im fachlich einschlägigen Bereich max. 30 Punkte

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf

max. 40 Punkte

Informationen zur Zusätzlichen Eignungsquote bei hochschulstart.de


Auswahlverfahren der Hochschule (60 %):

Die restlichen 60 % werden durch das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) vergeben, es können max. 100 Punkte erreicht werden. Folgende Werte werden an der Universität Duisburg-Essen bei der Vergabe einbezogen:

Kriterien Auswahlverfahren der Hochschule
(max. 100 Punkte)
Abiturpunkte  max. 45 Punkte
Test für medizinische Studiengänge (TMS) max. 45 Punkte
Anerkannter Dienst im fachlich einschlägigen Bereich  max. 10 Punkte

Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung für einen Studienplatz seit dem Wintersemester 2020/2021 der Test für die Medizinischen Studiengänge (TMS) eines der Bewerbungskriterien darstellt. Die Teilnahme ist freiwillig. Bewerber*innen, die am TMS teilnehmen möchten, müssen sich selbst bei der TMS-Koordinationsstelle anmelden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter TMS-Info.

Anerkannte Dienste im fachlich einschlägigen Bereich
 Anerkannt werden folgende Dienste (ab mindestens 11 vollendeten Monaten Dauer):

  • Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwiliges Ökologisches Jahr, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst Weltwärts, Europäischer Freiwilligendienst, Anderer Dienst im Ausland (ADIA), Zivildienst, Freiwilliger Wehrdienst, Dienst/ehrenamtliche Tätigkeit mindestens 2 Jahre Dauer bei folgenden Einrichtungen: Johanniter, Malteser, Feuerwehr, DLRG, ASB, DRK/DKMS, THW. (E-Paper Hochschulstart.de, Seite 4).


Bewerbungsfristen: 

  • Bewerbungsfrist Alt-Abiturienten: 31.05. 
    Bewerbungsfrist Neu-Abiturienten: 15.07.

Als Alt-Abiturient:innen werden Bewerber:innen bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben. Bewerber:innen, die nach dem 15. Januar ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, gelten als Neu-Abiturient:innen.

Terminübersicht Hochschulstart.de

Die Bewerbung für das 1. Fachsemester erfolgt ausschließlich über hochschulstart.de. Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich zentral über uni-ASSIST e.V

NC-Werte

Übersichten der Auswahlgrenzen vergangener Semester finden Sie im Download-Bereich bei hochschulstart.de.

Eignungsfeststellungsverfahren

Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die nicht durch oder aufgrund völkerrechtlicher Verträge Deutschen gleichgestellt sind und die über keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen über die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen hinaus ihre Studierfähigkeit in einer besonderen Zugangsprüfung nachweisen. Der Nachweis der Studierfähigkeit erfolgt durch die Teilnahme am Kerntest sowie dem für den gewählten Studiengang einschlägigen studienfeldspezifischen Modul „Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften“ des Studierfähigkeitstests für ausländische Studierende (TestAS). Im Kerntest und im studienfeldspezifischen Modul ist jeweils ein Kerntest und im studienfeldspezifischen Modul ist jeweils ein Standardwert von mindestens 110 nachzuweisen.

Vorkurse

Es werden Vorkurse für Medizinstudierende angeboten. Die Kursteilnahme ist freiwillig, wird jedoch dringend empfohlen.

Sprachkenntnisse

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 3-Niveau) bestehen.

  • Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
  • Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
  • Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 3-Niveau) oder den TestDaF (TDN 5) bestehen.

Lt. § 3 der Studienordnung wird erwartet, dass Studierende zu Beginn ihres Studiums Kenntnisse der deutschen Sprache insoweit erwerben und gut beherrschen, dass sie wissenschaftliche Erkenntnisse in mündlichen wie schriftlichen Prüfungen darstellen können und mit Patienten kommunizieren können. Ansonsten werden bei Studienbewerberinnen und –bewerbern mit Hochschulzugangsberechtigungen, die nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurden, Sprachkenntnisse vom Niveau DSH-3 erwartet.

Berufspraktische Tätigkeiten (+)

Pflichtpraktika

Es ist ein 90-tägiger Krankenpflegedienst vor Beginn des Studiums (frühestens nach Aushändigung des Hochschulzugangsberechtigungszeugnisses) oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand abzuleisten.

Es ist zudem eine viermonatige Famulatur (120 Kalendertage) während der unterrichtsfreien Zeiten nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und vor dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung während des klinischen Studienabschnittes abzuleisten. Die Tätigkeit als Famula/Famulus wird in drei Famulaturabschnitten abgeleistet:
- für die Dauer eines Monats (30 Tage) in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung,
- für die Dauer von zwei Monaten (60 Tage) in einem Krankenhaus oder in einer
- für die Dauer eines Monats (30 Tage) in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung (sog. „Hausarztfamulatur“).

Das Praktische Jahr (PJ) gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte (Tertiale) von je 16 Wochen und findet nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung statt. Das PJ gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte (Tertiale) von je 16 Wochen
- in Innerer Medizin
- in Chirurgie und
- in der Allgemeinmedizin oder in einem der übrigen, nicht in den Nummern 1 und 2 genannten, klinisch-praktischen Fachgebieten.

Berufsmöglichkeiten/Arbeitsmarkt (+)

Das Medizinstudium soll dazu befähigen, ärztlich tätig zu sein und eine ärztliche Weiterbildung beginnen zu können. So definiert die Medizinische Fakultät am Campus Essen in ihrer Studienordnung die Studienziele. Hierbei steht aber nicht nur ein Aspekt der ärztlichen Tätigkeit, der direkte Umgang mit Patienten, im Vordergrund. Der ärztliche Beruf kann vielfältig ausgeübt werden: wir finden Ärztinnen und Ärzte nicht nur am Krankenbett, sondern auch in Wissenschaft und Forschung, öffentlichem Gesundheitsdienst und in der Industrie.

Alle Ärztinnen/Ärzte durchlaufen eine in der Approbationsordnung vom Gesetzgeber festgelegte Ausbildung, das Medizinstudium. Während des Studiums erhalten sie ein naturwissenschaftlich fundiertes Bild über Krankheiten des Menschen und deren Therapie. Der Gesetzgeber vermeidet die Definition des Berufsbildes der Ärztin/des Arztes. Dieses verändert sich mit der Entwicklung der Medizin und den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft, sodass es ein allgemein gültiges "Berufsbild der Ärtzin/des Arztes" nicht geben kann.

Allgemeine Studienberatung für Studieninteressierte und Studierende (+)

Beratung am Campus Duisburg

Dienstags von 10:00 - 12:00 Uhr.

Adresse der Beratung
Geibelstraße 41
SG 066/067
47057 Duisburg

abz.studienberatung@uni-due.de

Beratung am Campus Essen

Mittwochs von 13:00 - 15:00 Uhr.

Adresse der Beratung
Universitätsstraße 2
T02 S00 L-Gang
45141 Essen

abz.studienberatung@uni-due.de

Wegbeschreibung zum ABZ:
Eingang über das Mensa-Foyer, vor den Treppen links in den nächsten Flurbereich, hinter dem Großschachspiel zum Wartebereich des ABZ.

Studieninformation in unseren Innenstadtbüros in Duisburg und Essen

Möchten Sie sich lediglich über einen oder mehrere Studiengänge informieren und benötigen kein Beratung, so können Sie auch eines unserer Innestadtbüros in Duisburg oder Essen besuchen. Die Öffnungszeiten und die genaue Adresse finden Sie auf unserer Kontaktseite.


Persönliche Beratung ohne Anmeldung - online

Wir bieten Ihnen montags (13 – 15 Uhr) und donnerstags (10 – 12 Uhr) eine Offene Sprechstunde über ZOOM an und laden Sie dazu ein, unser Beratungsteam im genannten Zeitraum zu kontaktieren. Sie erreichen uns im genannten Zeitfenster unter folgendem Link.

Bei erhöhtem Beratungsbedarf kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten dafür um Verständnis und um ein wenig Geduld im digitalen Warteraum.

Bitte beachten Sie, dass die Beratung an Feiertagen leider ausfallen muss. 

Über Ihren Browser (Chrome, Firefox und Safari) können Sie ohne weitere Softwareinstallationen teilnehmen. Bitte beachten Sie für die ZOOM-Beratung die Datenschutzhinweise der Universität Duisburg-Essen.

Allgemeine Hinweise zur Zoom-Beratung:

Bitte bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor und formulieren die wichtigsten Fragen schon im Vorfeld.

Bitte tragen Sie sich unbedingt mit Ihrem Klarnamen als Gesprächsteilnehmer*in ein.

Bitte aktivieren Sie Ihre Kamera und Ihr Mikrofon, im besten Fall nutzen Sie bitte ein Headset.

Wenn Sie über keine Kamera verfügen, können Sie auch unsere Mailberatung nutzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei ausgeschalteter Kamera auch unsere Kamerafunktionen deaktivieren.

Kontakt zur Fakultät und Fachberatung (+)

Fakultät

Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum am Campus Essen

Studiendekan
Prof. Dr. Joachim Fandrey
Institut für Physiologie, IG I, 8. OG. 
Hufelandstr. 55, Tel.: 0201/723-4601
Sprechzeiten: Mi 15.00 - 17.00 Uhr nach Anmeldung im Studiendekanat (0201/723-4550)

Beratungseinrichtung der Fakultät

Beratung im Dekanat

Fachberatung des Studiengangs (Lehrende)

Erster Studienabschnitt (vorklinische Semester):

Prof. Dr. med. Eric Metzen
Institut für Physiologie, 
IGI, 7. OG, Raum 4
Tel.: 0201/723–4616 (Sekretariat), Sprechstunden nach Vereinbarung

Zweiter Studienabschnitt (klinische Semester):
Dr. rer. nat. Mosel
Institut für Medizinische Mikrobiologie am Universitätsklinikum Essen
Anschrift: Hufelandstr. 55, 45122 Essen
Telefon 0201/723 5956

Zuständigkeiten Anerkennung von Studienleistungen:

 

Fachschaftsvertretung (Studierende)

Fachschaft Medizin
Audimax/Bibliotheksgebäude
Tel.: 0201/723-2853, Hufelandstr. 55


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Weitere allgemeine Informationen

NC-Werte

Die aktuellen NC-Verfahrensergebnisse sowie die Ergebnisse der vergangenen Jahre finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesens.

Zum Einschreibungswesen

Sprach-Assessment SkaLa

Dieser Online-Self-Assessment ist für ALLE Lehramts-Studienanfänger*innen verpflichtend. Die Teilnahme erfolgt nach der Bewerbung, aber vor dem Einschreibungstermin. Bei der Einschreibung ist die Teilnahmebescheinigung vorzulegen. Die Registrierung und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB).

Mehr zu SkaLa

Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zu Studienvoraussetzungen, Bewerbung oder Einschreibung? Hier finden Sie die Antwort.

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