Master-Studiengang Technische Logistik

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Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Technische Logistik (PDF) 

Prüfungsordnung Technische Logistik - PO 2019

Prüfungsordnung Technische Logistik - PO 2007

Modulhandbuch - PO 2019

Modulhandbuch - PO 2007

Fächerübersicht  - PO 2019

Fächerübersicht  - PO 2007

Studienverlaufsplan - PO 2019

Studienverlaufsplan - PO 2007

Informationen für Erstsemester

Informationen  für die Erstsemester des Studiengangs Technische Logisitik

Studienangebot

Bezeichung, Abschluss, Fachbereich, Studienbeginn, Zugangsvoraussetzungen

Technische Logistik (M.Sc.)

Zulassungsvoraussetzungen

Fachliche und Sprachliche Voraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Technische Logistik (PDF) 

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung Technische Logistik - PO 2019 

Prüfungsordnung Technische Logistik - PO 2007

Für den Masterstudiengang Technische Logistik gilt ab dem Wintersemester 2019/20 die neue Prüfungsordnung. Sie betrifft nur die ab dem WiSe 2019/20 eingeschriebenen Studierenden!

Anzahl der Prüfungsversuche
In Absprache mit Herrn Prof. Noche wird ab sofort § 22 der Prüfungsordnung für den Studiengang Technische Logistik umgesetzt. Danach haben Studenten der Technischen Logistik nur 2 (!) schriftliche Versuche. Im Fall des Nichtbestehens des 2. Versuchs muss eine mündliche Ergänzungsprüfung erfolgen.
Studenten, die sich für einen 3. schriftlichen Versuch für Prüfungen im September 2008 angemeldet haben, werden zu diesem Versuch nicht zugelassen! Sie müssen sich zwecks Terminabsprache für die mündliche Ergänzungsprüfung mit dem zuständigen Dozenten in Verbindung setzen.

Modulhandbuch

Modulhandbuch - PO 2019

Modulhandbuch - PO 2007

Für den Masterstudiengang Technische Logistik gilt ab dem Wintersemester 2019/20 die neue Prüfungsordnung. Sie betrifft nur die ab dem WiSe 2019/20 eingeschriebenen Studierenden!

Fächerübersicht

Fächerübersicht  - PO 2019

Fächerübersicht  - PO 2007

Für den Masterstudiengang Technische Logistik gilt ab dem Wintersemester 2019/20 die neue Prüfungsordnung. Sie betrifft nur die ab dem WiSe 2019/20 eingeschriebenen Studierenden!

Studienverlaufsplan

Studienverlaufsplan - PO 2019

Studienverlaufsplan - PO 2007

Für den Masterstudiengang Technische Logistik gilt ab dem Wintersemester 2019/20 die neue Prüfungsordnung. Sie betrifft nur die ab dem WiSe 2019/20 eingeschriebenen Studierenden!

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen

Die/der Studierende hat die Möglichkeit, die im Vorstudium erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen im Masterstudium Technische Logistik anrechnen zu lassen.

Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten:

  1. Die Anrechnungen erfolgen im Umfang von maximal 29 Credits.
  2. Es ist nur ein Anrechnungsantrag einzureichen (keine Folgeanträge!).
  3. Der Antrag ist vollständig auszufüllen! Fehler- oder lückenhafte Anträge werden nicht berücksichtigt.
  4. Eine im Vorstudium erbrachte Leistung darf im Anrechnungsantrag nur einmalig aufgeführt werden.
  5. Für eine anzurechnende Veranstaltung dürfen zwar mehrere Fächer aufgeführt sein, nicht aber dieselben Fächer für eine andere anzurechnende Veranstaltung.
  6. Die Anrechnung erfolgt bei einer inhaltlichen Übereinstimmung von mindestens 75%. Bei der Antragsstellung ist das zu berücksichtigen. Es sind nur die Fächer aufzuführen, die dieser Regel auch entsprechen! Bitte dem Antrag entsprechende Nachweise wie Modulhandbücher o.ä. beifügen!
  7. Die Anrechnungsanträge werden individuell und auf Konsens mit dem ingenieurwissenschaftlichen Studium geprüft.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Berufspraktische Tätigkeiten

Der interdisziplinäre Wahlpflichtbereich bzw. das nicht-logistische Wahlmodul kann durch die berufspraktische Tätigkeit im Bereich der Logistik ersetzt werden.

Im interdisziplinären Wahlpflichtbereich können maximal 12 ECTS anerkannt werden. Die Anrechnung erfolgt in Form von Paktikumsberichten (3 Berichte je 4 ECTS)! Analog kann mit einem Bericht das Wahlmodul mit 4 ECTS angerechnet werden.

Bei der Erstellung von Praktikumsberichten ist folgendes zu beachten:

1. Jeder Bericht muss mindestens 5 Seiten umfassen (Bilder, Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Literaturverzeichnis etc.). Für die Erstellung von Berichten kann formattechnisch den lehrstuhleigenen Leitfaden zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten genutzt werden. 
Werden mehrere Berichte über verschiedene Tätigkeiten in einem Unternehmen verfasst, gehört die Unternehmensbeschreibung in nur einen Bericht und nicht in jeden.

2. Jeder Bericht muss einen separaten Titel tragen (Praktikumsbericht ist kein Titel). Als Titel soll in wenigen Worten erläutert werden, welche Tätigkeiten im Unternehmen erledigt wurden.

3. Auf dem Titelblatt sind der Name, die Matrikel-Nr. und das Modul (bzw. interdisziplinärer oder nicht logistischer Wahlbereich), für das die Anrechnung erfolgen soll, zu einzutragen.

4. Praktikumsbericht(e) und Praktikumszeugnis sind dann per E-Mail an Frau Frank (petra.frank@uni-due.de) zu senden.

Die berufspraktische Tätigkeit soll vor der Zulassung zur Masterarbeit abgeschlossen sein.

Wichtige Portale

  LSF

 Vorlesungsverzeichnis, Stundenplanerstellung    

  Moodle

 Plattform für Vorlesungsunterlagen

  HISinOne

 Prüfungsan-und abmeldungen; Noten, Studienplaner; Immatrikulationsbescheinigungen, Semsterticket

  App myUDE

 Die Campus-App (persönlichen Stundenplan, Prüfungsanmeldungen, das digitale Semesterticket etc.)

  SAP-Kurse  Online SAP Kurse für Studierende

 

Hinweis:

Eine wesentliche Voraussetzung für Ihren Studienerfolg sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache, um die angebotenen Lehrveranstaltungen erfolgreich zu absolvieren. Außerdem sind hinreichende Englischkenntnisse unabdingbar, um die für die studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeiten erforderlichen Literaturrecherchen durchführen zu können.

Abhängig von den gewählten Modulen und Ihren individuellen Voraussetzungen kann es für einen erfolgreichen Studienabschluss erforderlich sein, Ihre sprachlichen Fähigkeiten auszubauen und zu vertiefen.