Die Qualitätsverbesserungskommission der Fakultät für Geisteswissenschaften

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) vom 1. März 2011, sind die Hochschulen verpflichtet, Lehre und Studienbedingungen kontinuierlich zu verbessern. Dafür erhalten sie jährlich zweckgebunde Mittel.
Die Vergabe dieser Mittel auf Fakultätsebene ist Aufgabe der Qualitätsverbesserungskommission (QVK) der Fakultät für Geisteswissenschaften. Dort können entsprechende Anträge eingereicht werden. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu Leitlinien und Antragsverfahren.

Leitlinienkatalog der QVK Geisteswissenschaften

Kriterien der Vergabe von QV-Mitteln

1. Alle Angehörigen der Fakultät für Geisteswissenschaften sind antragsberechtigt. Dies gilt für alle Statusgruppen. Projekte von Studierenden sind ausdrücklich erwünscht.

2. Die zu fördernden Vorhaben sollen klar erkennbar zu Gunsten der Studierenden konzipiert sein. Ebenfalls soll die Anzahl der Studierenden, die von dem Vorhaben profitieren, ersichtlich sein.

3. Grundsätzliche/infrastrukturelle Bedarfe einzelner Institute (Angebotslücken) sind nicht für eine Förderung vorgesehen.

Folgende Regularien gelten für die Auswahl der zu fördernden Projekte:

1. Forschungsprojekte und Evaluationen: Es werden keine Forschungsprojekte oder Evaluationen gefördert.

2. Die QVK behält sich das Recht vor, Anträge aufgrund unspezifischer Beschreibung bzw. unspezifischen Kostenplänen abzulehnen.

3. Exkursionen:

  • Exkursionen können mit bis zu 30 % der voraussichtlich entstehenden Kosten (z. B. Unterkunfts-, Führungs-, Eintritts- und Fahrtkosten), jedoch maximal mit 150 € pro Teilnehmer:in bezuschusst werden.
  • Bei Gesamtkosten von unter 1000 € oder bis zu 30 € pro Person kann auch der Gesamtbetrag von der QVK bezuschusst werden. 
  • Wenn es Grund zur Annahme gibt, dass diese Kriterien nicht erfüllt oder verletzt werden, behält sich die Kommission vor, die Gelder einzubehalten.
  • Anträge für Einzelförderungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen;darunter fallen z. B. die Bezuschussung von Kosten für Sprachkurse einzelner Studierender.
  • Es werden lediglich UDE-Studierende gefördert, d. h. keine Begleitpersonen oder Studierende anderer Universitäten.
  • Bei den Kostenschätzungen müssen ÖPNV-Abos und Deutschlandtickets o. ä. berücksichtigt werden (bspw. bei Exkursionen
  • innerhalb des Bundeslandes).

4. Kooperationen:

  • Die QVK bezuschusst Kooperationen mit externen Institutionen, Akteur:innen und Expert:innen sowie Projekte, die ein Angebot darstellen, das über die grundständige Lehre des Fachs hinausgeht.
  • Im Antrag muss detailliert aufgeschlüsselt werden, welche Kosten von den Kooperationspartnern getragen und welche von der QVK übernommen werden sollen. Falls die Kooperationen mit Partnern stattfinden, die grundsätzlich ähnliche Kooperationen auch kostenlos anbieten (wie z. B. Workshops von Stadttheatern), muss ersichtlich sein, wieso hier nicht das kostenlose Angebot genutzt werden kann.

5. Technik:

  • Anschaffungen von technischen Geräten können ggf. im Rahmen von Lehrprojekten bewilligt werden. Es muss jedoch begründet werden, warum die Ausstattung nicht von dem jeweiligen Institut finanziert werden kann und warum eine Beantragung über QV-Mittel stattfindet. Eine Bezuschussung von technischer Grundausstattung ist nicht vorgesehen.
  • Anträge zur Anschaffung von Technik müssen zunächst vom IT-Koordinator der Fakultät für Geisteswissenschaften geprüft und befürwortet werden. Eine verschriftlichte Stellungnahme des IT-Koordinators der Fakultät ist an jeden Antrag zur Technikanschaffung anzuhängen. Darüber hinaus soll jeder Antrag auf dessen Nachhaltigkeit überprüfbar sein. Hierzu muss jedem Antrag zur Anschaffung von Technik ein Kosten- und Nutzungsplan für die kommenden fünf Jahre beigefügt werden, aus dem:
    a) etwaige Wartungs- und Updatekosten klar ersichtlich werden und
    b) dass die Finanzierung des Antrags für den o. g. Zeitraum von fünf Jahren gesichert ist.  
  • Für die QVK sollen nach Bewilligung keine weiteren Kosten, z. B. bezgl. der Wartung und Verwahrung der Geräte anfallen. Auch muss in dem Antrag ersichtlich sein, dass eine Nutzung im gesamten Zeitraum stattfinden wird, etwa durch Angabe von Seminaren, in denen die beantragte Technik verwendet werden soll. Diese Regelung gilt sowohl für die Anschaffung und Wartung von Hardware als auch für die von Software(-lizenzen) und etwaige Aktualisierungen. Die QVK kann Folgeanträge zur Weiterfinanzierung von bereits bewilligter Hardware oder Software, die innerhalb des oben genannten Zeitraums von fünf Jahren gestellt werden, nicht berücksichtigen.

6. SHK-/WHK-Mittel:

  • Die Unterstützung von Lehrprojekten durch SHKs/WHKs wird gefördert.
  • Bei Beantragung einer WHK muss deutlich werden, aus welchem Grund die Tätigkeit nicht auch von einer SHK ausgeübt werden kann. Die Materialerstellung (z. B. auch Digitalisierung) im Rahmen von Lehrprojekten wird gefördert, sofern die nachhaltige Nutzung in der Lehre plausibel dargestellt ist.

7. Tutorien/Lernräume:  Bei der Bezuschussung von Tutorien sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Es soll ersichtlich sein, an welche Lehrveranstaltung/an welches Modul das Tutorium geknüpft ist und aus welchem Grund die Studierenden dies als zusätzlichen Lernraum außerhalb der grundständigen Lehre benötigen.
  • Als Höchstwert wird der Betrag angesetzt, der sich aus einem vierstündigen SHK-Vertrag für maximal sechs Monate ergibt. Bei der Wiederbeantragung der Finanzierung von Tutorien und/oder Lehr-Lern-Räumen ist ein Nutzungsnachweis, z. B. in Form einer Teilnehmendenliste des  vorangegangenen Förderzeitraums einzureichen.

8. Ausschluss und Transparenz:

  • Werbematerialien (z. B. für Projekte oder Veranstaltungen) sowie auch Praktikumsstellen werden von der QVK nicht bezuschusst.
  • Wenn die zu fördernden Vorhaben Zuschüsse aus anderen Finanztöpfen erhalten bzw. beantragt wurden, bittet die QVK um diesbezügliche Auskunft. Nach der Antragstellung bei der QVK eingehende Zusagen müssen gemeldet werden

9. Studentische Projekte

  • Die Bezuschussung von Materialien und Werbekosten von studentischen Projekten ist grundsätzlich möglich.
  • Zu den förderfähigen Projekten von Studierenden(-gruppen) oder den Fachschaften gehören unter anderem: Exkursionen, Ausstellungen, Tagungen, Workshops und die Bezuschussung von Honoraren bei der Einladung von externen Referent:innen.
  • Studierende können Lehrende ansprechen, um gemeinsam bzw. mit deren Unterstützung einen Antrag zu stellen.

Antragsverfahren und Fristen

  1. Die Antragsfrist endet am 15. November eines Jahres, so dass die Kommission noch im jeweils laufenden Wintersemester die Möglichkeit der gemeinsamen Beratung hat.
    Bitte beachten Sie, dass Anträge, welche einer Stellungnahme des IT-Koordinators der Fakultät bedürfen, bis spätestens 31.10. des Jahres an Manuel Fiedler gesandt werden müssen, um eine fristgerechte Bearbeitung gewährleisten zu können. 

  2. Eine genaue Beschreibung sowie eine detaillierte Kostenaufstellung des Projekts sind essentieller Bestandteil eines Antrages.

  3. Der vollständige und unterschriebene Antrag muss fristgerecht in elektronischer Form an die Vorsitzende der QVK, Frau Sümeyye Aydin, und an die stellvertretende Vorsitzende der QVK, Frau Dr. Liane Schüller, gesandt werden; zudem muss er ebenfalls in elektronischer Form an das Dekanat Geisteswissenschaften übermittelt werden.

  4. Eine zweckmäßige Verwendung der Mittel muss der Kommission nachgewiesen werden.

Nicht fristgerecht eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

QVK-Mitglieder


Vorsitzende

Sümeyye Aydin

Stellvertretende Vorsitzende

Dr. Liane Schüller
 

Gruppe der Hochschullehrer:innen

Prof. Dr. Thorsten Merse

Prof. Dr. Corinna Schlicht

Prof. Dr. Bernhard Schröder
 

Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen

Dr. Regina Schleicher

Dr. Liane Schüller
 

Gruppe der Studierenden

Sümeyye Aydin
 
Franziska Klinkert
 
Clara Riedel
 
Carolin Fischer
 
Leon Schulte
 
Lea Bauernfeind
 
Zoe Räkow
 

Gruppe der Mitarbeiter:innen aus Technik und Verwaltung

Christine Cangemi