Der Konfliktausschuss befasst sich mit Verstößen gegen die Grundsätze und Grundnormen des universitären Zusammenlebens. Mitglieder der Fakultät, also Studierende, MitarbeiterInnen und ProfessorInnen, können sich in solchen Fällen an den Konfliktausschuss wenden, der sich um Beratung und Vermittlung bemüht.

Der Konfliktausschuss orientiert sich in seiner Arbeit an der
Erklärung der Grundsätze der Fakultät für Geisteswissenschaften
der Universität Duisburg-Essen vom 13. Juli 2016.
 

Zu den Verstößen gegen die Grundsätze und Grundnormen des universitären Zusammenlebens gehören insbesondere:

- Missachtung von Grundrechten, wie sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, Hassreden, Mobbing, üble Nachrede auch und insb. über soziale Medien, Ausübung von sozialem Druck auf andere, z.B. sich in Verhalten oder äußerem Erscheinungsbild weltanschaulichen oder herkunftsbezogenen Gruppen anzupassen;

- Missbrauch von Grundrechten, indem demokratische Grundsätze verletzt werden, wissenschaftliche Diskurse zur Agitation missbraucht werden oder die Grundrechte anderer verletzt werden;

- Verstoß gegen akademische Grundwerte und Störung des freien wissenschaftlichen Diskurses durch deplatzierte Verhaltensweisen, Plagiate, Vandalismus gegen akademische Erzeugnisse von Fakultätsmitgliedern.