Diskussionsreihe IAQ debattiert

Diskussionsreihe IAQ debattiert

In regelmäßigen Abständen diskutieren wir ein besonderes Forschungsthema des IAQ mit Akteuren aus Praxis, Politik und Gesellschaft. Ziel ist es, eine Brücke zwischen Theorie und Praxis zu schlagen und aktuelle Themen aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten.

Nach dem EuGH-Urteil zur EU-Mindestlohnrichtlinie: wie lässt sich eine höhere Tarifbindung erreichen?

Montag, 18.05.2026 von 14:30 - 16:00 Uhr via Zoom

Die Bundesrepublik Deutschland kann auf viele Jahre erfolgreicher Tarifpartnerschaft mit autonomen Lohnverhandlungen zurückblicken. Das Ergebnis konnte sich sehen lassen: Hohe Tarifbindung, eine starke Mittelschicht und im internationalen Vergleich wenige Geringverdiener. Die international vergleichende Forschung hat belegt, dass eine hohe Tarifbindung das wirkungsvollste Instrument der Verringerung der Ungleichheit der Markteinkommen ist und gleichzeitig zur Stärkung der Demokratie beitragen kann. Seit Mitte der 1990er Jahre allerdings ist die Tarifbindung von rund 85% Anfang auf jetzt nur noch 49% gesunken. Besonders besorgniserregend ist, dass wir es hier mit einem 30 Jahre andauernden Trend zu tun haben, dessen Ende bislang nicht absehbar ist.

Die Europäische Union reagierte zuletzt auf die sinkende Tarifbindung innerhalb der EU mit der Verabschiedung der europäischen Mindestlohnrichtlinie im Jahr 2022. Demnach sind die Mitgliedsstaaten mit einer Tarifbindung von unter 80% verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung von Tarifverhandlungen zu ergreifen und diese in konkreten Aktionsplänen mit klaren Zeitplänen vorzulegen. Der EuGH hat diese Vorgabe im November 2025 bestätigt.

Zur Erhöhung der Tarifbindung liegen unterschiedliche Vorschläge aus verschiedenen Disziplinen (Volkswirtschaft, Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften) vor. Sie reichen von der Stärkung der gewerkschaftlichen Verhandlungsmacht durch klassische gewerkschaftliche Organisationsarbeit, dem Ausbau der Mitbestimmung, über Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder, tarifdispositives Recht, Tariftreuegesetze bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, einer Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen bis hin zu einer Reihe weiterer Maßnahmen. In der Praxis werden sie jedoch meistens sowohl in den Gewerkschaften als auch in der Wissenschaft getrennt diskutiert.

Vor diesem Hintergrund möchten wir interdisziplinär diskutieren, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Gewerkschaften und das Tarifmandat der Arbeitgeberverbände zur Erhöhung der Tarifbindung zu stärken. Zudem sollen sinnvolle staatliche Handlungsoptionen in die Diskussion einbezogen und erörtert werden.

Mit: Prof. Dr. Gerhard Bosch, Frederic Hüttenhoff, Forschungsabteilung Prekarisierung, Regulierung, Arbeitsqualität (PreRa) am IAQ und Prof. Dr. Thorsten Schulten, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung, Helena Bach, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Economist für Tarifpolitik und Arbeitsbeziehungen und Dr. Jörg Weingarten vom Deutschen Gewerkschaftsbund NRW, Abteilungsleiter Industrie- und Strukturpolitik, Mittelstand und Digitalisierung.

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