IAQ Pressemitteilung

Pressemitteilung vom 09.03.2016 IAQ untersuchte Wege aus der Arbeitslosigkeit

Wenige Hartz IV-Empfänger schaffen den Ausstieg



Die bessere Arbeitsmarktlage und steigende Beschäftigungszahlen gehen an vielen Hartz IV-Empfängern vorbei. Ihre Chancen, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, stehen nach wie vor schlecht – nicht einmal jeder Fünfte schaffte 2015 den Absprung in einen regulären Job und damit den Weg raus aus der Hilfsbedürftigkeit. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE), die jetzt im Informationsportal Sozialpolitik aktuell veröffentlicht wurde.

Wer keine Beschäftigung hat, aber (noch) Arbeitslosengeld I erhält, schafft relativ schnell den Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt. Seit 2007 ist der Anteil sogar von 38,2 Prozent auf knapp 44 Prozent im Jahr 2015 gestiegen. Dagegen fanden in den vergangenen Jahren nie mehr als 20 Prozent der Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld II oder Hartz IV erhalten, einen regulären Job; im Jahr 2015 waren es nur knapp 17 Prozent dieser Personengruppe.

Über 44 Prozent der Hartz IV-Empfänger wechselten vielmehr im Jahr 2015 in die „Nicht-Erwerbstätigkeit” – sie fallen aus der Statistik heraus, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Sie gehen in Rente bzw. in Elternzeit oder sind langfristig arbeitsunfähig. Hier zeigt sich sogar der stärkste Zuwachs, 2007 waren es erst 32,4 Prozent, die auf diesem Weg aus dem Arbeitsmarkt ausschieden.
Auffällig ist nach Einschätzung der IAQ-Forscher die relativ hohe Quote von SGB-II-Arbeitslosen, die eine Ausbildung oder Arbeitsförderungsmaßnahme beginnen. Seit 2009 sind das mit etwa 22 bis 24 Prozent durchgehend mehr als diejenigen, die eine reguläre Beschäftigung aufnehmen.

Zwischen den Rechtskreisen gibt es deutliche Unterschiede: Wer im Bereich des SGB III zeitlich begrenzt Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, ist eher kurz arbeitslos und noch gut zu vermitteln. Im Bereich des SGB II konzentrieren sich hingegen die Langzeitarbeitslosen und Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen. Hierzu gehört der überwiegende Teil der Arbeitslosen – im Jahr 2015 ca. 70 Prozent.
Ein neuer Job bedeutet für sie noch keine wirkliche Wiedereingliederung: Insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit kann Anlass für erneuten Jobverlust sein. Häufig sind es die zuletzt Eingestellten, die als erste wieder entlassen werden. Die zunehmend befristeten Arbeitsverträge bieten von vornherein nur geringere Chancen, dauerhaft übernommen zu werden. Auch Fördermaßnahmen oder Eingliederungszuschüsse an die Betriebe schaffen kaum stabile Beschäftigung. Für manche Arbeitslose wechselt sich die Teilnahme an Maßnahmen mit Phasen der Beschäftigung und erneuter Arbeitslosigkeit ab („Mehrfacharbeitslosigkeit”).

Weitere Informationen: Sozialpolitik Aktuell - Infografik des Monats 03-2016

Redaktion:

Claudia Braczko

Für weitere Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Prof. Dr. Gerhard Bäcker