IAQ Pressemitteilung

Pressemitteilung vom 10.12.2021 IAQ zu gesetzlichen Regelungen in den Ländern

Qualität für die Kita

Neue Instrumente wie systematische Verfahren haben die letzten 20 Jahre dazu beigetragen, die Qualität von Kindertagesbetreuung weiter zu entwickeln und zu sichern. Wie der aktuelle Ruf nach einem „Bundesqualitätsgesetz“ zeigt, geht es in der Debatte um Qualitätsentwicklung häufig nur um Ressourcen und Personalausstattung. „So wichtig dies auch ist - für eine qualitativ hochwertige frühe Bildung müssen darüber hinaus auch die Prozesse stärker in den Blick genommen werden“, so Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE)

Der aktuelle IAQ-Report gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen, mit denen die Bundesländer die Gewährleistung von Qualität steuern. „Hier zeigt sich, dass für eine öffentliche Qualitätspolitik noch viel zu tun bleibt“, so Stöbe-Blossey, Leiterin der IAQ-Forschungsabteilung Bildung, Entwicklung, Soziale Teilhabe. Im Ländervergleich wird deutlich, dass der öffentlichen Qualitätspolitik sehr unterschiedliche Bedeutung zugemessen werde. Vielfach werde dabei ein Spannungsverhältnis zwischen der Trägerautonomie und dem Auftrag öffentlicher Steuerung erkennbar.

Die vielen Akteure – von den Ministerien, Landesjugendämtern und Trägerverbänden über die örtlichen Träger der Jugendhilfe und Standortgemeinden bis zu den Trägern und Einrichtungen vor Ort – gehen sehr unterschiedlich mit Verfahren zur Sicherung von Qualität um. Die in einigen Landesgesetzen schon seit Längerem vorhandenen Steuerungsinstrumente werden in der Praxis nicht immer umgesetzt. Einige Länder beschränken sich auf allgemeine Hinweise auf die Bedeutung von Qualität. Wenn systematische Verfahren vorgeschrieben sind, können die Träger wählen; selbst dort, wo eine externe Evaluation verpflichtend ist. Einige neue oder kürzlich reformierte Landesgesetze enthalten interessante Instrumente zur Wahrnehmung der öffentlichen Verantwortung für die Gewährleistung von Qualität. „Ein Vergleich, wie diese unterschiedlichen Lösungen in den nächsten Jahren umgesetzt werden, könnte Entwicklungsperspektiven für ein zukunftsweisendes Bundesqualitätsgesetz aufzeigen,“ meint die IAQ-Forscherin.

Redaktion:

Claudia Braczko

Für weitere Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey