Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Erwachsenenbildung/Weiterbildung ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs Erziehungswissenschaft an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen Studiengangs.
Die Gesamtnote des Abschlusses muss mindestens 2,5 betragen.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Als gleichwertig angesehen wird in der Regel ein mindestens dreijähriger einschlägiger Studiengang , der die Anforderungen des Kerncurriculums der DGfE erfüllt und mit einem Gesamtworkload von mindestens 180 Credits zu einem ersten berufsbefähigenden Abschluss an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes führt, oder ein im obigen Sinne einschlägiger Abschluss an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes, sofern nicht ein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nachgewiesen werden kann.
Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht einen 1-Fach-Bachelor Erziehungswissenschaft oder einen 2-Fach-Bachelor mit Erziehungswissenschaft als Hauptfach studiert haben, wird empfohlen, vorab die Prüfung der Gleichwertigkeit des Studienabschlusses zu beantragen. Den formlosen Antrag senden Sie bitte zusammen mit einer digitalen Version des Modulhandbuchs und einer detaillierten Aufstellung aller Teilleistungen der studierten Module (Transcript of Records)
– für Bewerbungen zum Wintersemester bis zum 31. Mai
– für Bewerbungen zum Sommersemester bis zum 30. November
per E-Mail an den
Prüfungsausschuss Master EB/WB
Prof. Dr. Helmut Bremer
helmut.bremer@uni-due.de
Zulassung
Bei Vorliegen der oben genannten Zugangsvoraussetzungen ist der Studiengang zulassungsfrei.
Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen benötigt der Prüfungsausschuss
– das Bachelorzeugnis oder einen Notenspiegel, der mindestens 150 Credits ausweist, und eine Bescheinigung des Prüfungsamtes über die Anmeldung der Bachelorarbeit
– das Modulhandbuch,
– eine detaillierte Aufstellung aller Teilleistungen der studierten Module (Transcript of Records).
Diese Unterlagen senden Sie, soweit sie nicht bereits im Zuge der Prüfung der Gleichwertigkeit (s.o.) eingereicht wurden, in digitaler Form an den
Prüfungsausschuss Master EB/WB
Prof. Dr. Helmut Bremer
helmut.bremer@uni-due.de
Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibungsfrist im Einschreibungswesen am Campus Essen.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.