Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Soziologie ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiengangs Soziologie an der Universität Duisburg-Essen oder eines gemäß § 63a Abs. 1 HG gleichwertigen oder vergleichbaren mindestens dreijährigen zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führenden Studiengangs mit einem Gesamtumfang von mindestens 180 ECTS-Credits im Bereich der Soziologie oder Sozialwissenschaften an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule. Dabei muss ein Workload von mindestens 90 ECTS-Credits im Bereich der Soziologie oder der Sozialwissenschaften nachgewiesen werden. Die Gesamtnote des Abschlusses muss mindestens 2,5 oder besser sein. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Er kann die Zulassung mit der Empfehlung über nachzustudierende Module aus dem Bachelor-Studiengang „Soziologie“ verbinden.
Zulassung
Über die Äquivalenz des Abschlusses und somit die Zulassung zum Master of Arts Soziologie wird institutsintern entschieden, d.h. es gibt keine Bewerbung über das Online-Portal der Universität. Interne und externe schriftliche Bewerbungen sollten bis zum 15. August (für den Wintersemesterstart) bzw. bis zum 28. Februar (für den Sommersemesterstart) an die Prüfungsausschussvorsitzenden gerichtet werden. Bitte senden Sie die entsprechenden Unterlagen als Emailanhang an das zuständige Sekretariat von Frau Petra Morfeld am Institut für Soziologie (Betreff: Bewerbung Master of Arts Soziologie).
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
* Bewerbungsbogen
* einTranscript of Records inklusive (vorläufiger) Gesamtnote
* ein Diploma Supplement (falls vorhanden)
* ein Lebenslauf
Bitte wählen Sie auf Ihrem Bewerbungsbogen aus, welchen Studiengang Sie studieren möchten.
Informationen zur Bewerbung: https://www.uni-due.de/soziologie/ma_soz_zwei.php
NC-Werte
Übersichten der NC-Werte vergangener Semester finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesen.
Eignungsfeststellungsverfahren
siehe Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Sprachkenntnisse
Sprachkenntnisse/Language Requirements:
Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.