Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein Bachelor in Soziologie, ein Diplom-Abschluss in einem Soziologie-Studiengang bzw. ein Magister- oder Lehramts-Abschluss mit dem Hauptfach Soziologie.
Die Gesamtnote des Abschlusses im Bachelorstudium muss in der Regel mindestens 2,5 oder besser sein.
Als gleichwertig gilt weiterhin der berufsqualifizierende Abschluss eines sozialwissenschaftlichen Studiums bzw. eine Reihe von Studiengängen mit einschlägigen soziologischen Bezügen, wenn die für den Masterstudiengang wesentlichen soziologischen Kompetenzen vermittelt werden. Über die Äquivalenz derartiger Studienabschlüsse wird auf individuellen Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers beim Prüfungsausschussvorsitzenden entschieden.
Anträge auf Anerkennung der Gleichwertigkeit sowie alle erforderlichen Unterlagen müssen beim Institut für Soziologie eingereicht werden..
Informationen und Kontaktadressen finden Sie auf den Seiten des Instituts für Soziologie. Bitte entnehmen Sie der Website www.uni-due.de/soziologie/ma_bewerbung.php die Termine und welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.
Rückfragen können Sie richten an master.soziologie@uni-due.de.
Zulassung
Prüfung der studiengangsbezogenen Eignung durch das Institut für Soziologie; Bewerbungsfristen, Unterlagen und Informationen unter www.uni-due.de/soziologie/ma_bewerbung.php
Bei Vorliegen der o.a. Zugangsvoraussetzungen erfolgt eine Einschreibung während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat am Campus Duisburg.
[Formulare und weitere Informationen]
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich beim Akademischen Auslandsamt des Campus Duisburg.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Weitere Sprachkenntnisse
Ausgewählte Veranstaltungen werden in Englisch angeboten. Mündliche und schriftliche Prüfungen können auf Antrag in englischer Sprache abgelegt werden. Entsprechende Sprachkenntnisse sind erforderlich.
Informationen des Akademischen Auslandsamtes (International Office)
Studienbegleitende Praktika
Lehrforschungsprojekt im 1. Studienjahr
Forschungswerkstatt im 3. Semester