Aktuelles zum Thema "Open Access"

Paywalls vermeiden, Zweitveröffentlichungen nutzen!

Wissenschaftliche Bibliotheken bieten ihren Nutzern den Zugriff auf zahlreiche kostenpflichtige Online-Publikationen. Dennoch werden Sie häufig die Erfahrung machen, dass Sie beim Online-Zugriff an den „Paywalls“ der Verlage scheitern, da die Lizenzierung sämtlicher Verlagspublikationen für keine Einrichtung finanzierbar ist.

Die UDE hat darüber hinaus das Abonnement ihrer Elsevier-Zeitschriften im Kontext der DEAL-Verhandlungen gekündigt.

Allerdings gibt es häufig Alternativen zu einer Verlagspublikation hinter einer Paywall: Zweitveröffentlichungen eines Artikels im Open Access auf wissenschaftlichen Repositorien.

Wir haben hier für Sie einige Informationen zusammengestellt, wie Sie Ihre Artikel als Zweitveröffentlichung im Open Access weltweit zugänglich machen oder Zweitveröffentlichungen finden können.

Manuskripte Open Access zweitveröffentlichen

Sie dürfen beispielsweise das „Author‘s Accepted Manuscript“ (AAM), also die begutachtete und korrigierte Version eines Artikels, auf Grundlage der Verlagsbedingungen bzw. §38 UrhG meistens nach Ablauf einer Embargofrist publizieren.


Die Verlagsbedingungen können Sie Ihrem Autorenvertrag entnehmen. Einen ersten Einblick in Zweitveröffentlichungsbedingungen und Embargofristen zahlreicher Verlage gibt die kostenlose Plattform SHERPA/RoMEO, diese Informationen sind allerdings nicht rechtsverbindlich.

Tipp: Wenn Sie Ihre Publikation in der Universitätsbibliographie erfassen, werden Ihnen dort direkt Informationen zu Zweitveröffentlichungsbedingungen angezeigt.

Die Infoseite von „Open Access Button“ unterstützt Sie bei der Unterscheidung der verschiedenen Manuskriptversionen.

Sie finden dort mit „Direct2AAM“ außerdem ein Hilfsmittel für das Auffinden Ihrer Autorenmanuskripte auf den Verlagsplattformen, falls Sie die AAMs nicht lokal gespeichert haben.

DuEPublico: Manuskripte sofort speichern, nach Embargoende veröffentlichen

Für Artikel, die Sie in kostenpflichtigen Zeitschriften oder Sammelwerken publiziert haben, bietet DuEPublico, das Repositorium der UDE, den Angehörigen unserer Universität eine Plattform zur Veröffentlichung der AAMs.

Gern können Sie Ihre AAMs auf DuEPublico bereits vor dem Ende der Embargofrist hochladen, eine Veröffentlichung erfolgt erst nach Ablauf des Embargos.

Das DuEPublico-Team entlastet Sie somit von der Einhaltung der jeweiligen Fristen und bietet Ihnen die schnellstmögliche Open-Access-Publikation Ihrer Forschungsergebnisse.

Zweitveröffentlichungen finden

Wenn Sie auf der Suche nach alternativen Versionen eines hinter einer Paywall versteckten Artikels sind, gibt es bewährte kostenlose Instrumente:

Lassen Sie sich bei den Ergebnissen Ihrer Google-Scholar-Recherche „alle Versionen“ eines Artikels auflisten, so finden Sie ggf. auch Manuskriptversionen die frei zugänglich sind.

Installieren Sie die Browsererweiterung „Unpaywall“(derzeit verfügbar für Firefox und Google Chrome) und  lassen sich mit einem Klick für Sie zugängliche Artikelversionen anzeigen.

Nutzer von iOS und Safari (macOS) sowie Google Chrome können mit Hilfe der App „Open Access Helper“ OA-Versionen von Artikeln finden.

Eine weiteres Angebot von Unpaywall ist die OA-Suche per DOI im „Simple Query Tool“, bei der Sie gleichzeitig nach bis zu 1000 DOIs suchen können.

Auch auf der Seite „Open Access Button“ können Sie komfortabel nach Zweitveröffentlichungen von Artikeln suchen. Der „Open Access Button“ ist ebenfalls als Browsererweiterung für Firefox und Google Chrome verfügbar.

Weitere Informationen zum Thema Zweitpublikationen finden Sie auf der Webseite der UB Duisburg-Essen: „Zweitveröffentlichung einer Verlagspublikation“ .

Bei Rückfragen hilft Ihnen natürlich auch das DuEPublico-Team gern weiter.

Kontakt

openaccess.ub@uni-due.de

Katrin Falkenstein-Feldhoff
0203 / 379-1504

Open Access: Forschen - Publizieren - Sichtbar werden
Präsentation zum Thema Open Access und Lizenzen an der UDE

Bitte beachten Sie:
Die hier dargestellten Inhalte dienen nur der Information und sind keine rechtsverbindlichen Auskünfte.