Personen im Institut für Philosophie: Leslie Arnolds (Kustodin)

Arnolds

Die Kustodin führt in Kooperation mit dem Geschäftsführenden Direktor die Geschäfte des Instituts. Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Lehr- und Prüfungsplanung, die Organisation und Verwaltung bei der Entwicklung von Studiengängen, die Überwachung der Haushaltsführung sowie die Kommunikation zwischen den Instituten und den zentralen Verwaltungseinrichtungen der Hochschule. Ferner steht die Kustodin den Studierenden bei organisatorischen Fragen zum Studium zur Verfügung.

Telefonische Sprechzeit nach Vereinbarung per E-Mail.

Im Sinne einer zügigen Bearbeitung Ihres Anliegens, geben Sie bitte bei Anfragen per E-Mail Ihre Matrikelnummer und die genaue Bezeichnung des Studiengangs, in den Sie eingeschrieben sind, an.

Nachteilsausgleich

Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung können an der Universität Duisburg-Essen bei Bedarf einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Herstellung der Chancengleichheit in Anspruch nehmen. Anträge auf Nachteilsausgleich müssen beim zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden gestellt werden. Grundsätzlich reicht ein formloser schriftlicher Antrag. Eine ärztliche Stellungnahme ist dem Antrag auf Nachteilsausgleich beizufügen. Aus dieser muss hervorgehen, dass Sie aufgrund der Behinderung und/oder chronischen Erkrankung die Prüfungsleistung in der vorgesehenen Form und/oder in der vorgesehenen Zeit nicht durchführen können. Weiterführende Hinweise entnehmen Sie den auf dem Inklusionsportal bereitgestellten Informationsmaterialien.