Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Energy Science ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs Energy Science an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs im Bereich der Energiewissenschaften.
Die Gesamtnote des Abschlusses muss in der Regel mindestens (3,0) oder besser sein. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Er legt für Absolventen einschlägiger Studiengänge fest, welche zusätzlichen Prüfungsleistungen bis zu welchem Zeitpunkt erbracht werden müssen.
Als gleichwertig angesehen wird in der Regel
- ein mindestens vierjähriger einschlägiger Studiengang mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und einem Gesamtworkload von mindestens 240 Credits im Bereich der Energiewissenschaften einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder
- ein einschlägiger Studiengang mit einem Gesamtworkload von mindestens 240 Credits im Bereich der Energiewissenschaften einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes, sofern nicht ein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nachgewiesen werden kann, und sofern der Prüfungsausschuss feststellt, dass die im Bachelor-Programm „Energy Science“ der Universität Duisburg-Essen vermittelten Grundlagen in hinreichendem Umfang enthalten waren.
In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auch Bewerber*innen mit anderen berufsqualifizierenden Studienabschlüssen mit einem geringerem Umfang von ECTS Punkten zulassen, wenn die fehlenden Kompetenzen durch zusätzliche Leistungen auf dem Gebiet des Studi-engangs im Rahmen von weiteren Studienleistungen, mindestens einjähriger Berufserfahrung in studienrelevanten Aufgabenfeldern, wissenschaftlichen Tätigkeiten oder Veröffentlichungen nachgewiesen werden.
Zulassung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen.
Video-Tutorial zur Online-Immatrikulation
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich beim Akademischen Auslandsamt des Campus Duisburg https://www.uni-due.de/international/bewerbung.php#bewerbung.
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Sprachkenntnisse
Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt. Modul- und Modulteilprüfungen können in deutscher oder englischer Sprache erbracht werden.
Bewerberinnen und Bewerber müssen über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um auch Veranstaltungen in englischer Sprache folgen zu können.
Studierende, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen vor Aufnahme des Studiums englische Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Dies ist möglich durch den Nachweis von Englisch als Abiturfach (7 Punkte GK oder LK) oder mindestens vier Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen englischen Sprachtest.
Über die Anerkennung gleichwertiger Kenntnisse entscheidet der Prüfungsausschuss.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)