Anmeldung der Abschlussarbeit

In der Endphase Ihres Studiums angelangt, sollten Sie sich frühzeitig Gedanken in Bezug auf Ihre Abschlussarbeit machen.

Wie finde ich eine(n) geeignete(n) PrüferIn?

Eine(n) ErstleserIn für die Abschlussarbeit zu finden ist zunächst einmal Aufgabe der Studierenden selbst. Ein(e) ZweitleserIn kann ebenfalls von den Studierenden vorgeschlagen werden.

Sprechen Sie die Personen Ihrer Wahl bitte frühzeitig an und schlagen Sie ein geeignetes Thema vor. Es ist nicht zwingend notwendig, aber der Prüfungsausschuss empfiehlt, dass Sie Prüfer/innen wählen, bei denen Sie auch Lehrveranstaltungen besucht haben, um sich thematisch zu orientieren.  Als Prüfer/innen können Sie in der Regel die Lehrenden in Ihrem Studiengang der Sozialen Arbeit wählen. Bitte sprechen Sie diese persönlich an, um zu erfragen, ob eine Betreuung möglich ist. Dabei ist zu beachten, dass eine/r der Prüfer/innen  (Erst- oder Zweitleser/in) aus der Gruppe der Professor/innen beziehungsweise Privatdozent/innen gewählt werden muss.

Ergänzend dazu finden Sie hier Informationen der einzelnen Arbeitsgruppen zu Ihrer Abschlussarbeit:

- Arbeitsgruppe: Quantitative Methoden (Prof. Dr. Dirk Hofäcker)
- Arbeitsgruppe: Soziologie (Prof. Dr. Jan Wehrheim)
- Arbeitsgruppe: ISSAB (Johannes Groppe)
- Arbeitsgruppe: Modul 8 (Prof. Dr. Ulrike Schedhelm)
- Arbeitsgruppe: Differentielle Psychologie (Prof. Dr. Marcus Roth)
- Arbeitsgruppe: Sozialisationsforschung (Prof. Dr. Alexandra König)
- Arbeitsgruppe: Sozialpolitik (Prof. Dr. Simone Leiber)

 

Anmeldung der Abschlussarbeit

Die Bachelorarbeit kann angemeldet werden, sobald Sie mindestens 120 Credits erworben haben. Für die Anmeldung der Masterarbeit ist der Erwerb von mindestens 90 Credits erforderlich. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Ein Ausnahmeantrag ist in diesem Fall an das Prüfungswesen zu richten.

Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit kann bei Erfüllung der genannten Kriterien jederzeit erfolgen. Eine Anmeldefrist gibt es nicht (mehr). Einen beispielhaften Zeitplan für Ihre Abschlussarbeit finden Sie hier.

Sobald Ihrem Antrag stattgegeben wurde finden Sie Ihre angemeldete Prüfung inkl. Abgabetermin unter "Angemeldete Leistungen" in HISinOne. Mit der Eintragung beginnt Ihre Schreibfrist.

Weitere Informationen zum Thema Abschlussabeiten finden Sie im Bereich Prüfungswesen.

Widerspruch gegen die Bewertung der Abschlussabreit

Sind Sie mit der Bewertung Ihrer Abschlussarbeit nicht einverstanden sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrer Prüferin bzw. Ihrem Prüfer suchen.

Kommt es dabei zu keiner Einigung haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe der Note Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

Bitte beschreiben Sie dazu bitte möglichst detailliert warum Sie mit der vorgenommenen Bewertung nicht einverstanden sind und wie die Bewertung aus Ihrer Sicht hätte ausfallen müssen.

Sie können Ihren Widerspruch per E-Mail an das Prüfungswesen richten, oder alternativ per Post an:

Frau Anjanah Selvarajah
- Prüfungswesen -
Universitätsstr 2
45117 Essen

Über Ihren Widerspruch entscheidet der Prüfungsausschuss.

Kontakt

 

E-Mail:

Der Prüfungsausschuss ist nicht per E-Mail zu erreichen.
Anträge an den Prüfungsausschuss richten Sie bitte zunächst an das Prüfungswesen.

 

Sprechzeiten

Der Prüfungsausschuss bietet keine Sprechzeiten an!
Persönliche Gespräche zu Angelegenheiten des Prüfungsausschusses sind nur auf Einladung  möglich.

 

Bei studiengangsspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sabine Beck,

bei Fragen zur Organisation von Prüfungen an Frau Anjanah Selvarajah (Prüfungswesen).

 

Links

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung B.A. (2012)

Prüfungsordnung M.A. (2012)

Prüfungsordnung B.A. (2019)

Prüfungsordnung M.A. (2019)

Formulare

Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit

Antrag auf Zulassungs zur Masterarbeit

 

Weitere Informationen

Informationen zum Anerkennungsjahr
Antrag auf Verleihung der staatlichen Anerkennung