Das Nagoya-Protokoll

ist ein internationales Abkommen, das einen rechtlichen Rahmen für den Zugang zu „genetischen Ressourcen“ schafft (Access) sowie eine gerechte Verteilung der Vorteile aus deren Nutzung regelt (Benefit Sharing). Das Nagoya-Protokoll hat Bedeutung für Forschende, die mit nicht-menschlichen genetischen Ressourcen aus anderen Ländern arbeiten (sowohl in der Grundlagenforschung als auch zu kommerziellen Zwecken).

Der gesetzliche Hintergrund

Seit 2014 besteht ein internationaler rechtlicher Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen sowie zu traditionellem Wissen, der eine Beteiligung an Forschungsergebnissen regelt sowie den Umgang mit Vorteilen, die aus der Nutzung dieser Ressourcen entstehen:

Die zuständige Bundesbehörde in Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das auch über den Anwendungsbereich der Nutzung genetischer Ressourcen  der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 informiert.

Was sind genetische Ressourcen?

Genetische Ressourcen werden gemäß Nagoya-Protokoll und EU-Verordnung Nr. 511/2014 definiert als:

  • biologisches Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen (nicht-menschlichen) Ursprungs, das funktionale Erbeinheiten enthält;
  • Derivate (z. B. Enzyme, Proteine, Metaboliten) mit tatsächlichem oder potentiellem Wert;
  • rechtlich gleichgestellt: traditionelles Wissen über o. g. genetische Ressourcen.

Ausgenommen ist die Nutzung von Organismen, die unter spezielle Verträge fallen (z. B. den „Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft“ oder den Vertrag über die „Pandemic Influenza Preparedness“).

Pflichten und Konsequenzen für Forschende

Forschende der Universität Duisburg-Essen, die genetische Ressourcen aus dem Geltungsbereich der EU-ABS-Verordnung (EU) Nr. 511/2014 verwenden wollen, sind verpflichtet, sich mit dem Nagoya-Protokoll auseinanderzusetzen und die Vorgaben und Compliance-Regelungen zu erfüllen. Verstöße stellen in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis der UDE ist in § 2 Abs. (3) festgelegt: „Wissenschaftlich Tätige beachten bei ihrem Verhalten ihre Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben und aus Verträgen mit Dritten resultieren.“

Betroffene Forschende müssen daher u. U. längere Verfahrenszeiten in ihrer Projektplanung berücksichtigen! Informieren Sie sich frühzeitig beim German Nagoya Protocol HuB und prüfen Sie die Informationen zu Mitgliedsstaaten: ABSCH Access and Benefit-Sharing Clearing-House. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Linksammlungen weiter unten.

Meldung und Kontakt

Wenn Sie feststellen oder vermuten, dass Ihr Forschungsvorhaben unter die Bestimmungen des Nagoya-Protokolls fällt, nehmen Sie bitte Kontakt zur Ansprechperson im Science Support Center (SSC) auf. Wir unterstützen Sie im weiteren Prozess.

Kontakt:
Dr. Sabine Voßkamp
nagoya@uni-due.de

Weiterführende Links

Informationsveranstaltungen und Termine

Informationsveranstaltungen

 

Nächste Termine

  • 20. Januar 2026 um 13.00 Uhr (75-90 Minuten): 
    Infoveranstaltung (deutschsprachig) für UDE-Kolleg:innen aus Verwaltung, wissenschaftlicher Koordination, Forschungsberatung
    Mit Dr. Stefanie Tadros (PROVendis).
    Link zum Zoom-Meeting.
  • February 18 2026 at 1 PM / 13.00 Uhr (75-90 min.): 
    Information for Researchers at UDE (in English)
    With Dr. Stefanie Tadros (PROVendis)
    On Zoom.

Bitte beachten Sie:

Die hier dargestellten Inhalte dienen nur der Information und sind keine rechtsverbindlichen Auskünfte.