Das Nagoya-Protokoll
ist ein internationales Abkommen, das einen rechtlichen Rahmen für den Zugang zu „genetischen Ressourcen“ schafft (Access) sowie eine gerechte Verteilung der Vorteile aus deren Nutzung regelt (Benefit Sharing). Das Nagoya-Protokoll hat Bedeutung für Forschende, die mit nicht-menschlichen genetischen Ressourcen aus anderen Ländern arbeiten (sowohl in der Grundlagenforschung als auch zu kommerziellen Zwecken).
Der gesetzliche Hintergrund
Seit 2014 besteht ein internationaler rechtlicher Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen sowie zu traditionellem Wissen, der eine Beteiligung an Forschungsergebnissen regelt sowie den Umgang mit Vorteilen, die aus der Nutzung dieser Ressourcen entstehen:
- Das „Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt“
- und für Deutschland das „Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014“.
Die zuständige Bundesbehörde in Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das auch über den Anwendungsbereich der Nutzung genetischer Ressourcen der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 informiert.
Was sind genetische Ressourcen?
Genetische Ressourcen werden gemäß Nagoya-Protokoll und EU-Verordnung Nr. 511/2014 definiert als:
- biologisches Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen (nicht-menschlichen) Ursprungs, das funktionale Erbeinheiten enthält;
- Derivate (z. B. Enzyme, Proteine, Metaboliten) mit tatsächlichem oder potentiellem Wert;
- rechtlich gleichgestellt: traditionelles Wissen über o. g. genetische Ressourcen.
Ausgenommen ist die Nutzung von Organismen, die unter spezielle Verträge fallen (z. B. den „Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft“ oder den Vertrag über die „Pandemic Influenza Preparedness“).
Pflichten und Konsequenzen für Forschende
Forschende der Universität Duisburg-Essen, die genetische Ressourcen aus dem Geltungsbereich der EU-ABS-Verordnung (EU) Nr. 511/2014 verwenden wollen, sind verpflichtet, sich mit dem Nagoya-Protokoll auseinanderzusetzen und die Vorgaben und Compliance-Regelungen zu erfüllen. Verstöße stellen in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis der UDE ist in § 2 Abs. (3) festgelegt: „Wissenschaftlich Tätige beachten bei ihrem Verhalten ihre Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben und aus Verträgen mit Dritten resultieren.“
Betroffene Forschende müssen daher u. U. längere Verfahrenszeiten in ihrer Projektplanung berücksichtigen! Informieren Sie sich frühzeitig beim German Nagoya Protocol HuB und prüfen Sie die Informationen zu Mitgliedsstaaten: ABSCH Access and Benefit-Sharing Clearing-House. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Linksammlungen weiter unten.
Meldung und Kontakt
Wenn Sie feststellen oder vermuten, dass Ihr Forschungsvorhaben unter die Bestimmungen des Nagoya-Protokolls fällt, nehmen Sie bitte Kontakt zur Ansprechperson im Science Support Center (SSC) auf. Wir unterstützen Sie im weiteren Prozess.
Kontakt:
Dr. Sabine Voßkamp
nagoya@uni-due.de
Weiterführende Links
- German Nagoya Protocol HuB: Umfangreiche Informationen zu ABS und Compliance
- Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG): DFG FAQ Nagoya Protokoll und Biodiversitätskonvention
- Leitfaden zur Nutzung: Leitfaden zu dem Anwendungsbereich und den Kernverpflichtungen der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union 2021/C 13/01.
Siehe Anhang II: Spezieller Leitfaden zum Begriff „Nutzung“, S. 32 ff. - Bundesministerium der Justiz: Deutsches Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Nagoya-Protokoll
Zuständige Bundesbehörde
Weiterführende englischsprachige Links
- Information on Member States: ABSCH Access and Benefit-Sharing Clearing-House
- German Nagoya Protocol HuB: tools and resources for ABS and Compliance
- Specific Guidance on the Concept of Utilisation: Guidance document on the scope of application and core obligations of Regulation (EU) No 511/2014 of the European Parliament and of the Council on the compliance measures for users from the Nagoya Protocol on Access to Genetic Resources and the Fair and Equitable Sharing of Benefits Arising from their Utilisation in the Union 2021/C 13/01. See Annex II, p. 32.
- Convention on Biological Diversity: The Nagoya Protocol on Access and Benefit-sharing
Informationsveranstaltungen und Termine
Informationsveranstaltungen
- On demand verfügbar oder im Veranstaltungskalender der UDE.
- In englischer oder deutscher Sprache.
Nächste Termine
- 20. Januar 2026 um 13.00 Uhr (75-90 Minuten):
Infoveranstaltung (deutschsprachig) für UDE-Kolleg:innen aus Verwaltung, wissenschaftlicher Koordination, Forschungsberatung
Mit Dr. Stefanie Tadros (PROVendis).
Link zum Zoom-Meeting. - February 18 2026 at 1 PM / 13.00 Uhr (75-90 min.):
Information for Researchers at UDE (in English)
With Dr. Stefanie Tadros (PROVendis)
On Zoom.
Bitte beachten Sie:
Die hier dargestellten Inhalte dienen nur der Information und sind keine rechtsverbindlichen Auskünfte.