Publikationsrichtlinie

Richtlinie für Publikationen

1. Präambel

Die Forschungsleistung einer Universität drückt sich maßgeblich in der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen z.B. in Form von Artikeln oder Monografien aus. Dazu gehörige bibliographische Publikationsmetadaten werden einerseits als Basis für institutionelle Leistungsvergleiche wie Rankings verwendet, andererseits zur Leistungsbewertung von Autor:innen herangezogen. Auch wenn dieses Verfahren in der Diskussion steht und nach alternativen Beurteilungskriterien gesucht wird, werden Publikationsdaten aus Fachorganen (Zeitschriften, Büchern und Monographien, Tagungs- und Kongressberichten) im nationalen und internationalen Wissenschaftsgeschehen nach wie vor herangezogen. Neben wissenschaftlichen Textpublikationen gewinnt auch die Publikation von Forschungsrohdaten und bei Lehrmaterialien von Open Educational Resources (OER) bei alternativen Leistungsvergleichen eine zunehmende Bedeutung.

Bei der Verwendung von Publikationsdatenbanken, wie dem Web of Science, Scopus oder auch fachlichen Repositorien, ist es für die Urheber:innen deshalb sinnvoll, dass jede Publikation eindeutig sowohl namentlich den Autor:innen als auch der Institution, an der sie entstanden ist, zuordbar ist, damit die Daten für personalisierte wie auch institutionelle Leistungsbilanzen auf unkomplizierte Weise gefunden werden können.[1]

2. Anwendungsbereich

Die vorliegende Publikationsrichtlinie bezieht sich auf den Gesamtbereich der Universität Duisburg-Essen (UDE) einschließlich des Universitätsklinikum Essen (UK-Essen) und gilt für alle wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Beschäftigten, für Promovierende und Studierende der UDE sowie für alle Wissenschaftler:innen des UK-Essen. Darüber hinaus gilt sie auch für alle Wissenschaftler:innen, die im Rahmen eines Gastaufenthalts an der UDE forschen und publizieren (s. auch 3.3 Multiple institutionelle Zugehörigkeiten (Affiliations). Soweit Publikationen und andere Schriftdokumente mit der Tätigkeit an der UDE in unmittelbarem Zusammenhang stehen, gilt die Richtlinie auch für Honorarprofessoren:innen, Lehrbeauftragte, Privatdozent:innen und Stipendiat:innen.

Die UDE einschließlich des UK-Essen handelt dabei im Einklang mit der Open-Access-Policy[2] der UDE, ihrer Richtlinie zum Umgang mit Forschungsdaten an der UDE[3] und sieht sich dabei der Berliner Erklärung[4] verpflichtet.

3. Angabe der institutionellen Zugehörigkeit (Affiliation)

3.1. Name der Universität

Die UDE einschließlich des UK-Essen hat eine verbindliche standardisierte Bezeichnung der institutionellen Zugehörigkeit in deutscher und englischer Sprache festgelegt.

Der offizielle Name der UDE lautet:

  • Deutsch: Universität Duisburg-Essen
  • Englisch: University of Duisburg-Essen

Der offizielle Name des UK-Essen lautet:

  • Deutsch: Universitätsklinikum Essen (AöR)
  • Englisch: University Hospital Essen (AöR)

Diese Bezeichnung ist bei allen Angaben der institutionellen Zugehörigkeit im gesamten Publikationsprozess sowie bei Kongressen, Symposien, Vorträgen, Forschungsanträgen usw. zu verwenden.

Das offizielle Akronym für die Universität Duisburg-Essen lautet „UDE“, für das Universitätsklinikum Essen gilt „UK-Essen“. Die Abkürzung ist in Angaben der institutionellen Zugehörigkeit nur dann zulässig, wenn z.B. eine Zeichenbegrenzung die Verwendung des ausgeschriebenen Namens unmöglich macht.

Das Akronym ist bei erster Nennung stets mit dem ausgeschriebenen vollständigen Namen einzuführen: „Universität Duisburg-Essen (UDE)“ oder „Universitätsklinikum Essen (UK-Essen)“. Im weiteren Textverlauf kann das Akronym verwendet werden.

 3.2 Weitere Angaben zur institutionellen Zugehörigkeit (Affiliation)

Die Angabe der Fakultät ist obligatorisch und folgt auf den Namen der Universität. Nennungen von zentralen Einrichtungen, Instituten, Lehrstühlen oder Arbeitsgruppen sind fakultativ und orientieren sich an den Angaben der jeweiligen Webseite.

Für das UK-Essen gilt aufgrund der leistungsorientierten Mittelverteilung die verbindliche Angabe des jeweiligen Instituts oder der jeweiligen Klinik.

Universitätsklinikum Essen Klinik/Poliklinik für
XY bzw. Institut für XY Zentrale Einrichtung für

3.3. Multiple institutionelle Zugehörigkeiten (Affiliations)

Liegen bei einer Person mehrere institutionelle Zugehörigkeiten vor, können sämtliche entsprechenden Einrichtungen als institutionelle Zugehörigkeit vollständig angegeben werden, es sei denn, die Forschungsleistung ist nachweislich an nur einer Einrichtung entstanden.

Beispiele:

Max Mustermann 1,2
1University of Duisburg-Essen, Fakultät für Chemie, Center for Nanointegration Duisburg- Essen, Germany
2Ghent University, Faculty of Sciences, Belgium

oder:

Ute Musterfrau 1,2
1University of Duisburg-Essen, Faculty of Physics, Germany
2Max Planck Institute for Plasma Physics, Germany

4. Identifikationsmanagement

4.1. Autor:innenschaft gemäß Leitlinie 14 des DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlichen Praxis“

Eine Person, die einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zum Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat, ist laut DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"[5] Autor:in. Reicht ein geleisteter Beitrag nicht aus, eine Autor:innenschaft zu rechtfertigen, kann diese Beteiligung entsprechend der DFG-Leitlinien im Vorwort, in der Danksagung, in Fußnoten oder an anderen geeigneten Stellen genannt werden. Eine Ehrenautor:innenschaft, bei der kein inhaltlicher Beitrag geleistet wurde, ist ebensowenig zulässig wie eine Leitungs- und Vorgesetztenfunktion für sich allein keine Mitautor:innenschaft begründet.

Bei Veröffentlichungen mehrerer Autor:innen verständigen sich diese rechtzeitig auf die Reihenfolge ihrer Nennung anhand nachvollziehbarer Kriterien und unter Berücksichtigung der Konventionen der einschlägigen Fachgebiete.

4.2. Schreibweise des Namens und digitale Identität

Gemäß den Ausführungen in der Präambel wird allen Angehörigen von UDE und UK-Essen empfohlen, auf eine standardisierte Schreibweise ihres eigenen Namens zu achten und diese bei sämtlichen Publikationen zu verwenden. Nur so kann eine korrekte und vollständige Zuordnung aller Publikationen gewährleistet werden.

Gleichzeitig legen UDE und UK-Essen ihren Angehörigen nahe, eine eindeutige „digitale Identität“ anzulegen und zu pflegen. Dabei wird die Verwendung einer Open Researcher Contributor Identification (ORCID)[6] empfohlen, die durch eine einfache Registrierung eingerichtet werden kann. Unterstützung hierzu bieten die Informationsseiten der UB[7]. Neben der korrekten Schreibweise des Namens und der standardisierten Namensbezeichnung der UDE sollte im Publikationsprozess auch die ORCID iD immer mit angegeben werden.

4.3. Einrichtungsidentifikatoren

Bieten Verlage im Publikationsprozess die Verknüpfung mit Einrichtungsidentifikatoren, wie etwa ROR, GRID ID, Ringold ID oder GERiT DFG an, sollten auch diese mit angegeben werden, um eine namensunabhängige Identifikation der Einrichtung zu ermöglichen.

Folgende Einrichtungs-IDs sind der UDE und dem UK-Essen zugeordnet:

Identifier  

UDE

UK-Essen

ROR

https://ror.org/04mz5ra38

https://ror.org/02na8dn90

GRID ID

https://grid.ac/institutes/grid.5718.b

https://grid.ac/institutes/grid.410718.b

Ringgold ID

27170

39081

GERiT DFG

https://www.gerit.org/de/institution- detail/972220

https://www.gerit.org/de/institutionde- tail/20695812

4.4. Funding Acknowledgements

Bei Publikationen, die im Rahmen von Drittmittelprojekten entstehen, sind Angaben über die Forschungsfördereinrichtung (sog. Funding Acknowledgements (FA)) gemäß den Vorgaben des jeweiligen Drittmittelgebers zu machen.

4.5. Publikationsorgan und Open Access

Unter Berücksichtigung der Freiheit von Wissenschaft und optimaler Sichtbarkeit entscheiden Autor:innen von UDE und UK-Essen selbst über das Publikationsorgan, in dem ihre Publikation veröffentlicht werden soll, und sind sich dabei ihrer besonderen Verantwortung für Forschung und Lehre im digitalen Zeitalter bewusst. Dabei ermutigt die UDE einschließlich des UK-Essen ihre Autor:innen ausdrücklich, die Möglichkeiten des Open-Access-Publizierens[8] zu nutzen, da Open-Access-Veröffentlichungen nachweislich größere Sichtbarkeit zur Folge haben und häufiger zitiert werden.[9]

5. Maßnahmen

UDE und UK-Essen legen bei den Maßnahmen dieser Publikationsrichtlinie die „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“[10] des DFG-Kodex zugrunde:

  • Die Sammlung, Erschließung und Archivierung aller Publikationen der UDE wird (s. 7. Meldung an die Universitätsbibliographie) sichergestellt (DFG-Leitlinien 11[11], 12[12] und 17[13]).
  • Mit der Vergabe von persistenten Identifikatoren wird eine eindeutige Zuordnung von Publikationen zu Autor:innen und Institutionen gewährleistet (DFG-Leitlinie 14[14]).
  • Über den UDE-eigenen Publikationsserver DuEPublico ist eine verlagsunabhängige Bereitstellung von Publikationen im Open-Access-Gold-Standard zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Publikationen möglich (DFG-Leitlinie 13[15]).
  • Das Open-Access-Team der Universitätsbibliothek der UDE berät Autor:innen von UDE und UK-Essen bei der Auswahl von seriösen Publikationsorganen (DFG-Leitlinie 15[16]).

6. Lizenzen und Nutzungsrechte

Publikationen von UDE- und UK-Essen-Autor:innen sollen nach Möglichkeit unter eine CreativeCommons-Lizenz (CC-BY)[17] oder eine vergleichbare Lizenz gestellt werden.

Die erlaubte Nutzung wird durch die jeweils vergebene Lizenz geregelt. Metadaten sollen ohne jegliche Einschränkung genutzt und verarbeitet werden.

​7. Meldung an die Universitätsbibliographie

Die UDE betreibt als eine zentrale Nachweisdatenbank für die UDE einschließlich dem UK-Essen die Universitätsbibliographie Online (UBO)[18]. Aus den großen Datenbanken wie Scopus oder Web of Science werden Daten automatisiert importiert, jedoch sind alle UDE- und UK-Essen-Autor:innen nachdrücklich aufgefordert, die eigenen Publikationen dort falls erforderlich zu vervollständigen. Die erfassten bibliographischen Daten können damit für persönliche Publikationslisten in zahlreichen Formaten exportiert werden.

8. Forschungsdaten

Die UDE einschließlich des UK-Essen setzt sich aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit für einen freien Zugang zu Forschungsdaten ein, sofern dem keine Rechte Dritter entgegenstehen.

Gemäß DFG-Kodex zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis und entsprechend dem Open-Science-Gedanken, sichert die Veröffentlichung von Forschungsdaten einen nachhaltigen Wissenstransfer und die wissenschaftliche Anschlussfähigkeit. Zur Umsetzung finden die sogenannten FAIR-Prinzipien Anwendung, nach denen Daten in anerkannten Archiven und Repositorien auffindbar (Findable), zugänglich (Accessible), kompatibel (Interoperable) und nachnutzbar (Reusable) sein sollen. Dazu gehören neben einer guten Beschreibung durch Metadaten die Verwendung von quelloffenen Dateiformaten, die Daten unabhängig von kostenpflichtiger Software lesbar halten sowie die Regelung der Nachnutzung durch offene Lizenzen. Die Forschenden der UDE einschließlich des UK-Essen werden individuell bei der Veröffentlichung ihrer Forschungsdaten in geeigneten Repositorien und Archiven unterstützt.

9. Kontakt und Beratung

Für Unterstützung und Beratung zu Publikationsfragen stehen die Mitarbeiter:innen der Universitätsbibliothek (UB) unter duepublico.ub@uni-due.de zur Verfügung. 10. Inkrafttreten Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsanzeiger der Universität Duisburg-Essen – Amtliche Mitteilungen in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats vom 09.02.2022.

10. Inkrafttreten der Publikationsrichtlinie

Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsanzeiger der Universität Duisburg-Essen – Amtliche Mitteilungen in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats vom 09.02.2022.