Open Access Policy

Zugänglichkeit, Offenheit & freier Zugang (OAP)

1. Präambel

„Offen im Denken“ - mit diesem Leitspruch bekennt sich die Universität Duisburg-Essen (UDE) grundlegend zum Prinzip der Offenheit. Dieses umfasst Forschung auf hohem Niveau, Innovation, Internationalität, Interdisziplinarität sowie Chancengleichheit und Diversität.

Ein hoher Grad an Zugänglichkeit und Offenheit fördert die Sichtbarkeit des wissenschaftlichen Outputs der UDE und den Austausch von Forschungsergebnissen innerhalb der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft. Der freie Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen jeglicher Art ist damit ein zentraler Grundstein für Innovation und Fortschritt.

In der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen wird Open Access wie folgt definiert: „Der offene Zugang als erstrebenswertes Verfahren setzt idealerweise die aktive Mitwirkung eines jeden Urhebers wissenschaftlichen Wissens und eines jeden Verwalters von kulturellem Erbe voraus. Open Access Veröffentlichungen umfassen originäre wissenschaftliche Forschungsergebnisse ebenso wie Ursprungsdaten, Metadaten, Quellenmaterial, digitale Darstellungen von Bild- und Graphik-Material und wissenschaftliches Material in multimedialer Form.“[1]

Forschungsförderer wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) oder die Europäische Kommission unterstützen oder fordern die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen im Open Access. In der cOAlition S haben sich 18 nationale und internationale Forschungsförderer (u.a. Europäische Kommission und der Europäische Forschungsrat) zusammengeschlossen, um mit dem Plan S den Strukturwandel in Richtung Open Access weiter zu verfolgen und nachhaltig zu stärken.[2]

Wissenschaftler:innen der UDE obliegt die Entscheidung über die Wahl des Publikationswegs, sie tragen dabei eine besondere Verantwortung für Forschung und Lehre im digitalen Zeitalter.

Die UDE empfiehlt nachdrücklich das Prinzip des Open Access im Sinne der Berliner Erklärung, unterstützt die Weiterentwicklung des Open-Access-Prinzips und drückt diese Unterstützung in den folgenden Empfehlungen an die Angehörigen der Universität aus.

2. Empfehlungen der UDE zu Open Access

Die UDE empfiehlt ihren Autor:innen ausdrücklich Folgendes:

  • Autor:innen der UDE sollten bei Online-Publikationen darauf bestehen, möglichst nur ein- fache Nutzungsrechte zu vergeben und ihr eigenes Verwertungsrecht für die elektronische Version dauerhaft zu behalten, um die mit der Digitalisierung einhergehenden Chancen für die Wissenschaft umfassend ausschöpfen zu können.
  • Autor:innen sollten bei der Veröffentlichung einer Publikation aus Gründen der Sicherstellung des dauerhaften Zugangs prinzipiell die Möglichkeit der Zweitveröffentlichung auf dem Publikationsserver der UDE DuEPublico oder einem fachlichen Fachrepositorium nutzen und vom Zweitveröffentlichungsrecht gemäß §38 des Urheberrechtsgesetzes Gebrauch machen.
  • Publikationen von Autor:innen der UDE sollten unter eine freie Lizenz gestellt werden. Dabei werden die Creative Commons Lizenzen[3], insbesondere CC BY 4.0[4] oder CC BY- SA 4.0[5], empfohlen, um Interessierten die vereinfachte Möglichkeit einzuräumen, die Publikationen unter bestimmten Bedingungen weiterzuverwenden.
  • Bei der Veröffentlichung einer Publikation sollte die Verfügbarmachung der zur Publikation zugehörigen Forschungsdaten mitberücksichtigt werden, um damit die Forschungsintegrität zu fördern.
  • Autor:innen der UDE sollten im Rahmen ihrer Publikationen persistente Identifikatoren, wie ORCID[6] für die Autorenidentifikation und DOI für die Publikationsidentifikation[7], verwenden, um damit die dauerhaft gültige Verlinkung von wissenschaftlichen Artikeln sowie eine korrekte Namenszuordnung ihrer Forschungsergebnisse zu ermöglichen.

Die UDE ermuntert ihre Wissenschaftler:innen in ihrer Funktion als Herausgeber:innen und Gutachter:innen, die Transformation zum Open Access in wissenschaftlichen Publikationsmedien sowie im Rahmen von Berufungs- und Tenure-Track-Verfahren zu unterstützen.

3. Unterstützung der UDE im Bereich Open Access

Die UDE bietet ihren Angehörigen organisatorische, technische und finanzielle Unterstützung an.

Die UDE hat die Universitätsbibliothek (UB) beauftragt, die Open Access-Aktivitäten der UDE zentral zu koordinieren und durch geeignete Angebote für die UDE-Angehörigen zu fördern. Dazu gehören bspw. die Verwaltung eines Publikationsfonds, die Bereitstellung von Publikationsinfrastrukturen, der Betrieb eines Publikationsservers und einer Universitätsbibliografie sowie Beratungsdienstleistungen und Diskussions- und Informationsveranstaltungen.

Ansprechpartner:innen für Fragen rund um Open Access und den Publikationsfonds[8] ist das Open-Access-Team der UB.

4. Inkrafttreten der Open Access-Policy

Vom Rektorat der UDE beschlossen und am 09.02.2022 in Kraft getreten.