Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses

Förderung der Promovierenden und PostDocs

Fördergelder beantragen – so geht’s:

Warum?

Die Fakultät für Gesellschaftswissenschaften ist bestrebt, Mitarbeitende in der Qualifizierungsphase zu fördern und bei Ihren Forschungsaktivitäten zu unterstützen.

Was?

Gefördert werden Publikationen, Konferenzen, Weiterbildungen sowie die Veröffentlichung von Dissertationen

Promovierende: Für Promovierende werden folgende Förderungen ermöglicht.

Beantragt werden können:

  • Bis zu 1500 € für Publikationskosten (z. B. Open Access)
  • Bis zu 1000 € für Konferenzbesuche mit aktiver Teilnahme (z. b. Vortrag, Poster)
  • Bis zu 1000 € für Weiterbildungen (Summer School, Methodenschulungen)
  • Bis zu 500€ Druckkostenzuschuss für die Dissertation

Postdocs: Für Post-Doktorand*innen werden folgende Förderungen ermöglicht:

  • Bis zu 1500 € für Publikationskosten (z. B. Open Access)
  • Bis zu 1000 € für Konferenzbesuche mit aktiver Teilnahme (z. b. Vortrag, Poster)
  • Bis zu 1000 € für Weiterbildungen (Summer School, Methodenschulungen)
  • Bis zu 3000 € Antragstellung für Drittmittel (z.B. für Hilfskräfte)

Wie?

So geht’s:

Antragstellung

► Antragsberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften

► Bitte füllen Sie das elektronische Antragsformular vollständig aus und drücken Sie auf den „Senden-Button“.  Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://sowi-serv2.sowi.uni-due.de/foerder-zlv/

► Bei der Antragstellung für Drittmittel fügen Sie bitte eine Skizze des Forschungsprojektes bei.

► Mit der Versendung Ihres Antrags erhält Ihr*e Dienstvorgesetzte*r eine automatische Nachricht, die er*sie bestätigen muss, um die Antragstellung abzuschließen.

► Anschließend prüft das Dekanat den Antrag und informiert Sie über die Bewilligung.

 

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt im Nachgang an Ihre durchgeführte Maßnahme. Das heißt, Sie treten zunächst in Vorleistung. Anschließend reichen Sie die Zahlungsbelege im Original unter Angabe Ihrer Kontonummer dem für Sie zuständigen Sekretariat ein. Für die Rückerstattung füllt das Sekretariat den Kontierungsbeleg (bis auf die Kostenstelle) aus und reicht ihn zur weiteren Prüfung und Finalisierung im Dekanat ein. Das Dekanat veranlasst die abschließende Rückzahlung auf Ihr Konto.

Die ausführliche Vorgehensweise zur Abrechnung Ihrere Fördermittel finden Sie hier.

 

Zusammengefasst:

► Antrag elektronisch stellen

► Forschungsprojekt durchführen

► Originalrechnung mit Angaben zum digitalen Antrag (Projekt) an Ihr Sekretariat geben

(kleiner Tipp: Im Fall von Rückerstattungen von Teilrechnungen, empfehlen wir, beim Rechnungssteller die Rechnung in zweifacher Ausfertigung (mit Duplikat) anzufordern (z.B. als weiterer Nachweis für das Finanzamt, das ebenfalls Originalbelege verlangt).

► Die Erstattung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Konto

Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Abrechnung den Ablauf.
     Weiterführende Informationen finden Sie
hier.

Kontakt

Dr. Jutta Wergen
Koordinator*in Graduiertenförderung der Fakultät der Gesellschaftswissenschaften

Telefon: (0203) 379 - 1143
Raum: LF 164