Die Qualitätsverbesserungskommission der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften

Termine: Studienbeirat und Qualitätsverbesserungskommission (SQVK)

Wintersemester 2022/2023 Sommersemester 2023
19.10.2022 (Einsendeschluss für Unterlagen 09.10.2022) (Tagesordnung)

19.04.2023 (Einsendeschluss für Unterlagen 09.04.2023) (Tagesordnung)

23.11.2022 (Einsendeschluss für Unterlagen 13.11.2022) (Tagesordnung) 10.05.2023 (Einsendeschluss für Unterlagen 30.04.2023)
11.01.2023 (Einsendeschluss für Unterlagen 30.12.2022) 14.06.2023 (Einsendeschluss für Unterlagen 04.06.2023)

Aufgaben der Qualitätsverbesserungskommission

Gemäß § 8 Abs. 3 Ziffer 6 der Grundordnung hat die Qualtitäsverbesserungskommission folgende Aufgaben:

  • Planerische Vorschläge zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel

  • Überprüfung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation

  • Empfehlungen und Stellungnahme zum fakultätsinternen Berichtswesen und Qualitätsmonitoring

Förderung innovativer Maßnahmen

Der Kommission stehen pro Studienjahr 15.000 € aus dem Gesamtbudget der zugewiesenen Qualitätsverbesserungs-Mittel der Fakultät zur Förderung von innovativen und qualitativ hochwertigen Lehr-, Lern- und Prüfungskonzepten zur Verfügung.

Kriterien der Vergabe

  • Die beantragte Maßnahme dient der Weiterentwicklung, bzw. Verbesserung von Studium und Lehre an der Fakultät.
  • Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Fakultät.
  • Der Antrag auf Förderung durch die QVK muss spätestens zehn Tage vor der jeweiligen Kommissionssitzung bei der/dem Kommissionsvorsitzende*n eingehen und es können nur Anträge auf Förderung für Maßnahmen gestellt werden, die für den Zeitraum nach der jeweiligen QVK-Sitzung terminiert sind.
  • Es muss eine klare und nachvollziehbare Kostenkalkulation der Maßnahme vorliegen.
  • Die Anträge sollten i. d. R. einen Betrag von 2.000 Euro nicht überschreiten.
  • Maßnahmen sollten i. d. R. nicht länger als sechs Monate gefördert werden.
  • Die Förderung von Maßnahmen im Rahmen von Abschlussarbeiten (Reisekosten, Druckkosten, etc.) ist nicht vorgesehen.

 

Antragsverfahren und Fristen

  • Antragsteller*innen reichen alle benötigten Antragsdokumente spätestens 10 Tage vor der jeweiligen Kommissionssitzung bei der/dem Kommissionsvorsitzenden (Studiendekan@gesellschaftswissenschaften.uni-due.de) sowie im Dekanat (dekanat@gesellschaftswissenschaften.uni-due.de) ein.
  • Beratung und Beschluss des Antrages erfolgt durch die Mitglieder der QVK.
  •  Anschließend erhält der/die Antragsteller*in von der Geschäftsführung des Dekanats eine Mitteilung über die Beschlussfassung der Kommission.
  • Die Abrechnung genehmigter und durchgeführter Maßnahmen erfolgt über die Finanzverwaltung der Fakultät (Ansprechperson: Tanja Lohse, tanja.lohse@uni-due.de, Tel.: DU-2528). Bitte weisen Sie bei Einreichung der Dokumente zur Abrechnung auf die Finanzierung aus QV-Mitteln der QVK hin. Bitte denken Sie ebenfalls daran, dass Sie zur Durchführung einiger Maßnahmen u. U. vorab Formulare ausfüllen und zur Genehmigung einreichen müssen (z. B. Exkursionen).
  • Sollten im Rahmen der Maßnahme schriftliche Ergebnisse entstanden sein, senden Sie diese bitte zeitnah an die/den Kommissionsvorsitzende*n.
  • Ansprechperson bei Rückfragen:  E-Mail: dekanat@gesellschaftswissenschaften.uni-due.de

Das Antragsformular finden Sie hier.