IAQ-Standpunkt (Kurzinfo)

IAQ-Standpunkt 2012-01Kurzzeitbeschäftigte in der Arbeitsmarktpolitik besser absichern. Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag vom 23. April 2012

Bosch, Gerhard

Zusammenfassung

Der Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse (ohne Auszubildende) ist seit 1996 um rund 50% von 6% auf rund 9% aller abhängigen Beschäftigten gestiegen. Besonders hoch sind die Befristungsanteile in den öffentlichen und privaten Dienstleistungen und bei hochqualifizierten Beschäftigten. Mittlerweile erhalten fast 50% aller Neueingestellten nur einen befristeten Vertrag. Die Übernahmewahrscheinlichkeit in ein festes Arbeitsverhältnis sinkt mit dem Anstieg der Befristungsquote. Die sozialen Risiken der Befristung haben somit zugenommen. Zu beachten ist schließlich, dass auch Beschäftigte mit einem festen Arbeitsvertrag durch Kündigungen ihren Arbeitsplatz verlieren können und die Probleme von mehrfacher Kurzzeitbeschäftigung sich nicht auf befristet Beschäftigte beschränken. Nach Angaben der Bundesagentur sind 2011 738 832 Personen aus dem ersten Arbeitsmarkt direkt in Hartz IV gemündet. Das sind rund 116 000 mehr als 2008.

Mehr Flexibilität für die Unternehmen soll nach dem Konzept der Flexicurity in der Europäischen Beschäftigungsstrategie durch verbesserten Schutz der Beschäftigten ausgeglichen werden. Durch die Hartz-Gesetze wurde die Rahmenfrist, in der Ansprüche auf Arbeitslosengeld I erworben werden können jedoch herabgesetzt und somit die Balance zu Ungunsten der Sicherheit verschoben.
Die vom 1. August 2009 bis zum Sommer 2012 befristete Sonderregelung, die kurz befristeten Beschäftigte einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld I verschaffen sollte, ist nach dem zweiten Bericht des BMAS (2011) über die Inanspruchnahme dieser Sonderregelung nur von 242 Personen in Anspruch genommen worden. Sie ist zu bürokratisch ausgestaltet. Es ist daher davon abzuraten, diese Vorschrift mit marginalen Korrekturen zu verlängern, wie es die Bundesregierung vorschlägt.

Sinnvoller als Korrekturen an der genannten Sonderregelung ist es daher, die Rahmenfrist, in der Anspruch auf Arbeitslosengeld I erworben werden kann, von 24 auf 36 Monate zu erhöhen, wie es in den Vorlagen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vorgeschlagen wurde. Der Arbeitslosengeldanspruch wäre dann nach den Vorbeschäftigungszeiten zu differenzieren und auch Beschäftigungszeiten mit einer Dauer von schon vier oder sechs Monaten mit Ansprüchen auf Arbeitslosengeld auszustatten.

Durch die Verlagerung von Kosten auf die Bundesagentur für Arbeit können zudem Kommunen mit hohen Anteilen prekär Beschäftigter und Langzeitarbeitsloser finanziell entlastet werden, was angesichts der hohen Verschuldung vieler Kommunen ein vermutlich kleiner, aber sehr sinnvoller Beitrag zur Reform der Gemeindefinanzen ist.

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