IAQ-Standpunkt (Kurzinfo)

IAQ-Standpunkt 2016-02 Arbeitslosenversicherung gerechter gestalten und Zugänge verbessern - Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken. Stellungnahme zu den Anträgen der Drucksachen 18/5386 und 18/7425 des Deutschen Bundestages

Bosch, Gerhard

Kurz gefasst

  • Der zum 01.01.2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn ist nicht nur gut „verkraftet“ worden, sondern wirkt selbst auch als Motor der robusten privaten Nachfrage. Fraglich ist allerdings, ob der Mindestlohn auch in allen Betrieben real umgesetzt wird und es nicht zu Versuchen kommt, ihn zu umgehen.

  • Vor allem für geringfügig Beschäftigte, Frauen und Unqualifizierte sowie die Beschäftigten in den typischen Niedriglohnbranchen brachte der Mindestlohn merkliche Einkommenserhöhungen. Diese können – bei gegebener Arbeitszeit – sehr schnell dazu führen, dass die Geringfügigkeitsschwelle überschritten wird. Da das Monatseinkommen nicht höher als 450 Euro liegen darf, errechnet sich eine maximale regelmäßige Arbeitszeit von 52,9 Stunden im Monat bzw. 12,3 Stunden in der Woche, bis zu der die Arbeitnehmer keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

  • Auffällig ist, dass nach Einführung des Mindestlohns gerade in den sogenannten Niedriglohnbranchen die geringfügige Nebenbeschäftigung durch diese Zeitbegrenzung nicht zurückgegangen ist, sondern sich sogar erhöht hat. Offenbar gibt es große Anreize, die Stundenzahl fehlerhaft anzugeben – einerseits für die Arbeitgeber von Vorteil, weil sie effektive Stundenlöhne unterhalb des Mindestlohns zahlen, und anderseits für die Beschäftigten, weil sie keinen Einbruch bei ihren Nettoverdiensten hinnehmen müssen.

  • Diese Konstellation verhindert einen Ausbruch aus dem „gläsernen Gefängnis“ der Minijobs, obgleich der Übergang in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis arbeitsmarkt- und sozialpolitisch erwünscht und für die Beschäftigten in längerfristiger Sicht vorteilhaft wäre. An der Arbeitszeitdokumentation bei den Minijobs muss deshalb unbedingt festgehalten werden, notwendig ist eine wirksame Kontrolle. Lösen lässt sich dieses Problem aber nur durch die überfällige Neuregelung sowohl der geringfügigen Beschäftigung als auch des Steuerrechts.

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