Nahverkehr & Mobilität

Innenansicht eines Busses, in dem mehrere Menschen sitzen
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Öffentliche Verkehrsmittel

Das Ruhrgebiet ist gut durch öffentliche Verkehrsmittel vernetzt. Es verkehren zahlreiche Regionalbahnen, Regionalexpressbahnen und S-Bahnen zwischen den Ruhrgebietsstädten. Wie die innerstädtischen Straßenbahnen, U-Bahnen und Busse sind auch diese Züge mit den gleichen Fahrausweisen zu benutzen.

Im ganzen Stadtgebiet Duisburg oder Stadtgebiet Essen gilt die Preisstufe A. Für Fahrten, die maximal 3-4 Haltestellen umfassen, gibt es das Ticket "Kurzstrecke". Die jeweiligen Kurzstreckenziele sind im Aushang der Haltestellen ausgewiesen. Für die Strecke zwischen Duisburg und Essen benötigt man Preisstufe B. Wenn Sie viel oder regelmäßig fahren, ist ein Monatsticket (Ticket1000 oder Ticket2000) ratsam. Es gibt auch Tickets für vier Fahrten oder Tagestickets für alle Preisstufen, die von bis zu fünf Personen gemeinsam genutzt werden kann. Zwischen den Campi Duisburg und Essen gibt es zusätzlich einen Pendelbus, den Sie mit Ihrem Studierenden- oder Dienstausweis nutzen können.

Die Fahrscheine sind an Automaten oder ausgewiesenen Verkaufsstellen zu erwerben. Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Fahrkarte immer VOR dem Einsteigen in den Zug an der zentralen Stempelanlage am Aufgang zum Gleis entwerten. In den Straßenbahnen (jedoch nicht in den S-Bahnen) und U-Bahnen befinden sich die Entwerter in den Fahrzeugen. Es könnten keine Fahrkarten in den Bahnen nachträglich gekauft werden. Ein fehlender oder nicht gestempelter Fahrschein wird als „Schwarzfahren“ gewertet und mit einer Strafe von 60 Euro belegt.

Doktoranden können nach der Einschreibung und Zahlung des Semester- und Sozialbeitrags ihr Semesterticket als Fahrkarte in ganz NRW nutzen, Angestellte können das vergünstigte Jobticket erwerben.
 
» Infos zum Firmenticket

Weitere Informationen zu Preisen und Fahrplänen erhalten Sie auf folgenden Webseiten:

Führerschein und eigenes Auto

Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge in Deutschland führen. Diese Führerscheine müssen nicht in ein deutsches Führerscheindokument umgeschrieben werden und bleiben grundsätzlich bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer gültig (Einschränkungen bestehen bei Lkw- und Busklassen). Eine Umschreibung ist jedoch auf freiwilliger Basis möglich.

Eine Gültige Fahrerlaubnis aus Staaten, die nicht zur EU oder dem EWR gehören, müssen bei längerfristigem Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden, denn nach sechs Monaten verlieren sie ihre Gültigkeit. Die Einzelheiten richten sich dabei nach den jeweiligen gegenseitigen Abkommen zwischen Deutschland und dem Ausstellerstaat. Eine Liste von Ländern, die ein solches Abkommen geschlossen haben, finden Sie hier.

Weitere Einzelheiten können Sie auf der Seite des ADAC nachsehen.

Fahren unter Alkoholeinfluss wird in Deutschland streng bestraft, unter Umständen sogar mit Führerscheinentzug. Dabei müssen sie nicht einmal Auto gefahren sein - auch für Fahrradfahrer werden ab 0,3 Promille Bußgelder verhängt, die sich eventuell auf Ihren Führerschein auswirken können. Eine Liste der Strafen und Bußgelder, sowie einen Bußgeldrechner finden Sie auf der Seite des ADAC.

In Deutschland herrscht für alle Fahrten Gurtpflicht. Auch das Telefonieren während der Fahrt ist ohne Freisprecheinrichtung verboten. Bei einem Unfall müssen Sie unbedingt an der Unfallstelle bleiben, bis die Polizei eintrifft. "Unfallflucht" wird sehr hart bestraft. Lassen Sie den Schaden protokollieren und melden Sie diesen umgehend Ihrer Versicherung. Auch kleine Beschädigungen an anderen Fahrzeugen, z.B. beim Ein- und Ausparken, gelten in Deutschland als Unfall und müssen gemeldet werden.

Wenn Sie Ihr eigenes Auto mitbringen, sollten Sie an folgende Dokumente denken:

  • Internationaler Führerschein oder im Ausland ausgestellter Führerschein, je nach Land mit deutscher Übersetzung (nach spätestens 6 Monaten müssen Sie jedoch einen deutschen Führerschein beantragen)
  • grüne Versicherungskarte (zur Bestätigung über in Deutschland bestehenden Versicherungsschutz)
  • Schreiben der Haftpflichtversicherung im Heimatland über unfallfreies Fahren (damit können Sie Rabatt erhalten, wenn Sie in Deutschland eine Haftpflichtversicherung abschließen)