Anmeldung bei der Stadt

In Deutschland besteht Meldepflicht aller Personen, die eine Wohung beziehen. Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug muss ein Termin bei der Ausländerbehörde bzw. dem Bürgeramt ausgemacht werden. In Essen ist für internationale Forschende, die nach §18b bis 18f des AufenthG bleiben, für Anmeldungen und Erstberatungen das Welcome Center der Stadt Essen zuständig.
Benötigte Dokumente
- eine „Wohnungsgeberbestätigung“ (Essen, Duisburg (PDF)) Ihrer/s Vermieterin/s
- Ihre letzte Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Ihren Reisepass bzw. ein gleichwertiges Dokument
Sie erhalten nach Anmeldung
- Eine Steueridentifikationsnummer, die Ihnen nach Registrierung per Post zugeschickt wird
- Die Meldebescheinigung
Umzug innerhalb Deutschlands
Auch wenn Sie "nur" innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich ummelden. Auch beim Umzug innerhalb einer Stadt oder Gemeinde müssen Sie zur Adressänderung beim Bürgeramt oder der Ausländerbehörde vorsprechen.

EU-Bürger/-innen
Wenn Sie EU-Bürger/-in sind, müssen Sie sich nicht bei der Ausländerbehörde – sondern wie jeder Deutsche auch – beim Bürger- oder Bezirksamt an Ihrem neuen Wohnort melden. Bitte erkundigen Sie sich, welches Bezirks- oder Bürgeramt für Ihren Wohnort zuständig ist.
Achtung: Aufgrund der aktuellen Corona-Situation können die u.g. Öffnungszeiten abweichen.
Bezirksamt |
Bezirksamt Mitte Terminvergabe online |
Öffnungszeiten: Do 8:00 - 18:00 Uhr |
Bürgeramt |
Bürgeramt Innenstadt Terminvergabe online |
Öffnungszeiten:
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Nicht EU-Bürger/-innen
Nach der Einreise muss innerhalb von zwei Wochen der Meldepflicht nachgegangen werden; das bedeutet, den Umzug am neuen Wohnort zu melden. Innerhalb dieser Frist müssen Sie zu den Bürozeiten bei der Ausländerbehörde erscheinen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Anmeldung. Zuständig ist die jeweilige Ausländerbehörde in Abhängigkeit vom Ihrem Wohnort und Herkunftsland.
Achtung: Aufgrund der aktuellen Corona-Situation können die u.g. Öffnungszeiten abweichen.
Ausländerbehörde | Anschrift / Öffnungszeiten | Termin- absprache |
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Ausländerbehörde Duisburg allgemein | |||
Duisburg Mitte/ Süd | |||
Ausländerbehörde |
Sittardsberger Allee 14 (Buchholz) Öffnungszeiten: |
Zentrale Rezeption Tel: 0203 283 72 46 |
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Duisburg Nord | |||
Ausländerbehörde |
Duisburger Str. 213 (Hamborn) Öffnungszeiten: |
Zentrale |
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Duisburg West | |||
Ausländerbehörde | Bismarckplatz 1 (Homberg) 47198 Duisburg Öffnungszeiten: Mo-Mi 8:00 - 16:00 Uhr Fr 8:00-12:00 Uhr |
Zentrale
Rezeption Tel: 0203 283 88 06 |
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Essen | |||
Ausländerbehörde |
Schederhofstr. 45 Öffnungszeiten: |
Terminvergabe online
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Essen | |||
Welcome Center |
Gildehof
Hollestr. 3
45127 Essen
» E-Mail
Öffnungszeiten:
Mo, Di 08:00 - 15:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Mi geschlossen |
Tel.: 0201 88 33888 Telefonzeiten: |