(Symbolbild) Beine wartender Menschen in einer Schlange
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In Deutschland besteht Meldepflicht aller Personen, die eine Wohung beziehen. Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug muss ein Termin bei der Ausländerbehörde bzw. dem Bürgeramt ausgemacht werden.

Benötigte Dokumente

  • eine „Wohnungsgeberbestätigung“ (Essen, Duisburg (PDF)) Ihrer/s Vermieterin/s
  • Ihren Reisepass bzw. ein gleichwertiges Dokument
  • ggf. Heiratsurkunde

Sie erhalten nach Anmeldung

  • Eine Steueridentifikationsnummer, die Ihnen nach Registrierung per Post zugeschickt wird
  • Die Meldebescheinigung

Umzug innerhalb Deutschlands

Auch wenn Sie "nur" innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich ummelden. Auch beim Umzug innerhalb einer Stadt oder Gemeinde müssen Sie zur Adressänderung beim Bürgeramt oder der Ausländerbehörde vorsprechen.

EU-Bürger/-innen

Wenn Sie EU-Bürger/-in sind, müssen Sie sich beim Bürger- oder Bezirksamt an Ihrem neuen Wohnort melden. Bitte erkundigen Sie sich, welches Bezirks- oder Bürgeramt für Ihren Wohnort zuständig ist. 

Für die Anmeldung in anderen Städten, kontaktieren Sie uns bitte per Mail
(
welcome@uni-due.de). 

Duisburg

Termine zur An-/Ummeldung können online vereinbart werden: Terminvergabe Bürgeramt Duisburg. Die Website ist mehrsprachig und führt Sie durch die Terminvereinbarung.

Essen

Termine zur An-/Ummeldung können online vereinbart werden: Terminvergabe Bürgeramt Essen.

Nicht EU-Bürger/-innen

Für die Anmeldung in anderen Städten, kontaktieren Sie uns bitte per Mail
(
welcome@uni-due.de). 

Duisburg

Anmeldungen und Ummeldungen werden direkt beim Bürgerservice der Stadt Duisburg durchgeführt. Termine zur An-/Ummeldung können online vereinbart werden: Terminvergabe Bürgeramt Duisburg. Die Website ist mehrsprachig und führt Sie durch die Terminvereinbarung.

Falls Sie Deutschland verlassen und sich aus Duisburg abmelden möchten, kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen: welcome@uni-due.de

Essen

In Essen werden Termine für die Anmeldung momentan ausschließlich telefonisch vergeben. Die Terminvergabe erfolgt über die Servicehotline der Ausländerbehörde Essen: +49 (0) 201-88-38883. Folgende Informationen werden abgefragt:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Visums-/Aufenthaltstitelstyp
  • eine aktuelle Mailadresse für die Bestätigungsmail

Da Termine sehr kurzfristig vergeben werden, rufen Sie bitte erst die ABH an, wenn Sie neben Ihrem Visum und Pass auch Ihren Mietvertrag und die Wohnungsgeberbestätigung vorliegen haben. Die Sprechszeiten der Hotline können Sie dem folgenden Link entnehmen: Servicehotline der Ausländerbehörde Essen 

Um-/ und Abmeldungen erfolgen über die Onlineterminvergabe des Bürgeramtes