Anmeldung bei der Stadt
In Deutschland besteht Meldepflicht aller Personen, die eine Wohung beziehen. Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug muss ein Termin bei der Ausländerbehörde bzw. dem Bürgeramt ausgemacht werden.
Benötigte Dokumente
- eine „Wohnungsgeberbestätigung“ (Essen, Duisburg (PDF)) Ihrer/s Vermieterin/s
- Ihren Reisepass bzw. ein gleichwertiges Dokument
- ggf. Heiratsurkunde
Sie erhalten nach Anmeldung
- Eine Steueridentifikationsnummer, die Ihnen nach Registrierung per Post zugeschickt wird
- Die Meldebescheinigung
Umzug innerhalb Deutschlands
Auch wenn Sie "nur" innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich ummelden. Auch beim Umzug innerhalb einer Stadt oder Gemeinde müssen Sie zur Adressänderung beim Bürgeramt oder der Ausländerbehörde vorsprechen.
EU-Bürger/-innen
Wenn Sie EU-Bürger/-in sind, müssen Sie sich beim Bürger- oder Bezirksamt an Ihrem neuen Wohnort melden. Bitte erkundigen Sie sich, welches Bezirks- oder Bürgeramt für Ihren Wohnort zuständig ist.
Für die Anmeldung in anderen Städten, kontaktieren Sie uns bitte per Mail
(welcome@uni-due.de).
Duisburg
Termine zur An-/Ummeldung können online vereinbart werden: Terminvergabe Bürgeramt Duisburg. Die Website ist mehrsprachig und führt Sie durch die Terminvereinbarung.
Essen
Termine zur An-/Ummeldung können online vereinbart werden: Terminvergabe Bürgeramt Essen.
Nicht EU-Bürger/-innen
Für die Anmeldung in anderen Städten, kontaktieren Sie uns bitte per Mail
(welcome@uni-due.de).
Duisburg
Anmeldungen und Ummeldungen werden direkt beim Bürgerservice der Stadt Duisburg durchgeführt. Termine zur An-/Ummeldung können online vereinbart werden: Terminvergabe Bürgeramt Duisburg. Die Website ist mehrsprachig und führt Sie durch die Terminvereinbarung.
Falls Sie Deutschland verlassen und sich aus Duisburg abmelden möchten, kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen: welcome@uni-due.de
Essen
In Essen werden Termine für die Anmeldung momentan ausschließlich telefonisch vergeben. Die Terminvergabe erfolgt über die Servicehotline der Ausländerbehörde Essen: +49 (0) 201-88-38883. Folgende Informationen werden abgefragt:
- Name
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Visums-/Aufenthaltstitelstyp
- eine aktuelle Mailadresse für die Bestätigungsmail
Da Termine sehr kurzfristig vergeben werden, rufen Sie bitte erst die ABH an, wenn Sie neben Ihrem Visum und Pass auch Ihren Mietvertrag und die Wohnungsgeberbestätigung vorliegen haben. Die Sprechszeiten der Hotline können Sie dem folgenden Link entnehmen: Servicehotline der Ausländerbehörde Essen
Um-/ und Abmeldungen erfolgen über die Onlineterminvergabe des Bürgeramtes.