Versicherungen - Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Falls Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Arbeitsvertrages verbringen, gelten festgelegte Beiträge zu den Sozialversicherungen. Mit Ausnahme der Unfallversicherung werden die Beiträge zur Hälfte von Arbeitgeber und -nehmer gezahlt.

Zu sehen sind die Hände eines Mannes in einem hellen Hemd, der auf dem Tisch vor ihm liegende Unterlagen unterschreibt.
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Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Es gibt gesetzliche und private Krankenversicherungen. Nach Antritt Ihrer Arbeitsstelle können Sie sich bei der von Ihnen ausgewählten Krankenkasse anmelden, ansonsten werden Sie automatisch bei einer Krankenkasse angemeldet, die die Universität für Sie auswählt.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Für sie gibt es einen einheitlichen Beitragssatz. Nur Zusatzleistungen und Zusatzbeiträge unterscheiden sich. Die Beiträge werden unmittelbar vom Bruttogehalt abgezogen. Wenn Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner/Ihre Kinder Sie nach Deutschland begleiten, können sie unter bestimmten Umständen ohne weitere Kosten mit Ihnen in der Familienversicherung zusammen versichert werden. Hier finden Sie eine Liste gesetzlicher Krankenkassen.

Gesetzliche Krankenversicherer am Campus Duisburg

AOK Studentenservice
Lotharstr. 80
47057 Duisburg
Tel.: 0211 81950000
Email: ass.duisburg@rh.aok.de
Öffnungszeiten:
Dienstag + Mittwoch: 9 – 14 Uhr 

AOK Geschäftsstelle Duisburg
Falkstr. 35-41
47058 Duisburg
Tel.: 0211 81950000
Email: du.aok_haus@rh.aok.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 – 18 Uhr 

TK – Techniker Krankenkasse
Schifferstr. 166
47059 Duisburg
Tel.: 0800 - 285 85 85
Öffnungszeiten:
Montag + Mittwoch: 9 - 16 Uhr
Dienstag: 9 - 17 Uhr
Donnerstag: 9 - 18 Uhr
Freitag: 9 - 14 Uhr

Gesetzliche Krankenversicherer am Campus Essen

AOK Studentenservice + Geschäftsstelle Essen
Friedrich-Ebert-Straße 49
45127 Essen
Tel.: 0211 81950000
Email: ass.essen@rh.aok.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 8 – 16 Uhr
Donnerstag: 8 – 18 Uhr
Freitag: 8 – 16 Uhr

TK – Techniker Krankenkasse
Lindenallee 43 - 45
45127 Essen
Tel.: 0800 - 285 85 85
Öffnungszeiten:
Montag + Dienstag: 9 – 17 Uhr
Mittwoch: 9 – 15 Uhr
Donnerstag: 8 - 18 Uhr
Freitag: 9 - 13 Uhr

Private Krankenversicherungen

Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Zugang zur privaten Krankenversicherung für Angestellte beschränkt und der Beitritt ist abhängig vom Jahreseinkommen. Wer über der jährlich wechselnden Jahreseinkommensgrenze liegt, kann sich privat oder gesetzlich versichern.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherung und wird direkt vom Gehalt abgezogen. Nach Erledigung des Anmeldeverfahrens erhalten Sie vom Träger der  Rentenversicherung Ihre Versicherungsnummer. Für das Entrichten der Beiträge ist der Arbeitgeber verantwortlich, er behält den Beitrag bei jeder Gehaltszahlung ein. Unter bestimmten Voraussetzungen erwerben Sie durch Ihre Zahlungen entweder einen Anspruch auf eine spätere Rente oder Sie können sich, wenn dies nicht der Fall ist, Ihre Beiträge zurückerstatten lassen. Spätestens vor der Abreise aus Deutschland sollten Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung über Ihre in Deutschland erworbenen Rentenansprüche oder eine mögliche Erstattung der Beiträge beraten lassen.

Wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, sind Sie zusätzlich in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) pflichtversichert. Innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Beschäftigung können Sie in der Personalabteilung einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung bei der VBL stellen. Ihr Arbeitgeber muss Sie jedoch dann in der freiwilligen Versicherung der VBL anmelden. Es entstehen also auch ohne die Zahlung eines eigenen Beitrags Rentenansprüche. Mehr Informationen zur Versicherung der VBL finden Sie in dieser Broschüre.

In dem Portal "Find your Pension" können Sie sich über Rentensysteme und Versorgungseinrichtungen in verschiedenen Ländern Europas informieren. Die Webseite richtet sich an mobile Wissenschaftlerinnen und  Wissenschaftler und gibt Auskunft über die zukünftigen Rentenansprüche, die Sie in Europa erwerben können.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherung. Sie bietet einen Versicherungsschutz für erwerbslose Menschen. Wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit in Deutschland gearbeitet haben und in den letzten zwei Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld. Inwieweit Beitragszeiten von Deutschland von den Arbeitslosenversicherungen in anderen Ländern anerkannt werden, müssen Sie im jeweiligen Land in Erfahrung bringen.

Die Arbeitslosenversicherung wird direkt vom Gehalt abgeführt.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherung. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Unter den Versicherungsschutz fallen bei Aufenthalten mit Arbeitsvertrag Unfälle, die sich am Arbeitsplatz sowie auf dem Weg dorthin und zurück ereignen. Zudem sind auch Berufskrankheiten versichert. Die Beiträge werden in voller Höhe vom Arbeitgeber gezahlt.

Bitte beachten Sie, dass nach einem Arbeitsunfall umgehend eine Unfallmeldung gemacht werden muss. Die notwendigen Formulare finden Sie auf den Internetseiten der Stabsstelle für Arbeitssicherheit und Umweltschutz und auf der Internetseite der Unfallkasse NRW.

Weitere Informationen zu Arbeitsunfällen an der UDE, Formalitäten, Kontakte und Formulare finden Sie hier. Eine Broschüre über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz an Hochschulen finden Sie hier.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung, die unmittelbar an die Krankenversicherung gekoppelt ist und automatisch mit dieser abgeschlossen wird, ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung hilft den Menschen, die pflegebedürftigund auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt abgeführt.

Sozialversicherungsabkommen

Deutschland hat mit verschiedenen Ländern sogenannte Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt, ob ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Ihrem Herkunftsland und Deutschland besteht und somit ggf. andere Regelungen Anwendung finden. Eine Liste zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen können Sie hier einsehen.