INTERNATIONALISATION AT HOME - MITARBEITER/INNEN - ZERTIFIKAT

Anmeldung und Ablauf des Zertifikats

Ihr Interesse am Zertifikat bekunden Sie bitte per Mail an das Fortbildungsteam (Frau Bonnet) fortbildungsteam@uni-due.de. Beachten Sie, dass Sie sich für einzelne Veranstaltungen innerhalb des Zertifikatsprogramms gesondert anmelden müssen.

Sie erhalten das Zertifikat, wenn Sie die Module "Sprachkompetenz", "Interkulturelle Kompetenz" und "Internationaler Austausch" erfolgreich absolviert haben. Nach erfolgreicher Absolvierung der Module wenden Sie sich zum Erhalt des Zertifikats an das Fortbildungsteam. Wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen wird das Zertifikat ausgestellt.

Bausteine des Zertifikats

Interkulturelle Kompetenz

Der zunehmende Umgang mit Studierenden, Lehrenden und KollegInnen aus unterschiedlichen Kulturkreisen erfordert vermehrt interkulturelle Kommunikations- und Handlungskompenz, um kulturelle Mißverständnisse und Konflikte zu vermeiden. In diesem Zusammenhang nehmen Sie an einem interkulturellen Training teil, das im Rahmen der hochschulinternen Fortbildung regelmäßig angeboten wird. Die Termine finden Sie im Online-Portal der Personalentwicklung.

Sprachkompetenz

Um das Modul abzuschließen müssen Kenntnisse einer modernen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. Im Anschluss an den Stundenkurs werden Sie in einem Mündlichen Assessmentcenter zertifiziert. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Teilnahme an den Sprachkursen und einer möglichen Zertifizierung gesondert anmelden müssen. Dieses erfolgt über das Online-Portal der Personalentwicklung.

Internationaler Austausch

Sie absolvieren einen mindestens 5-tägiger Auslandsaufenthalt im Rahmen einer ERASMUS-Personalmobilität oder einer ERASMUS-Dozentenmobilität oder sind Gastgeber/in einer ERASMUS Personalmobilität an der UDE.

Alternativ können Sie an fünf unterschiedlichen Workshops zum Thema "interkultureller Austausch" der hochschulinternen Fortbildung teilnehmen. Die Termine und weitere Informationen zu den Kursangeboten finden Sie im Online-Portal der Personalentwicklung. 

FAQ

Ist eine Anmeldung zwingend erforderlich?

Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, aber wünschenswert. Durch die Anmeldung bekunden Sie erstmals Ihr Interesse am Zertifikat und somit auch an der Partizipation einzelner Veranstaltungen innerhalb des Zertifikatsprogramms. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nicht als Schlüssel zu allen Veranstaltungen zu betrachten ist. Sie müssen sich bitte gesondert für die jeweiligen Veranstaltungen anmelden.

Wie lange habe ich für die Bearbeitung des Zertifikats Zeit?

Die Teilnahme am Zertifikat für internationale Kompetenz ist zeitlich unbegrenzt. Das bedeutet, dass Sie, solange Sie an der Universität Duisburg-Essen beschäftigt sind, die Möglichkeit haben einzelne Bausteine abzuschließen und sich somit für die Ausstellung des Zertifikats qualifizieren.

Wo finde ich Informationen zu Personalentwicklung und Fortbildungsprogrammen?

In Rahmen des UDE Fortbildungsprogramms bietet die Personalentwicklung interkulturelle Trainings, Sprachkurse, Seminare zur Selbst und Sozialkompetenz und vieles Mehr für MitarbeiterInnen der UDE an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was für Möglichkeiten habe ich, an einem Auslandsaufenthalt teilzunehmen?

Im Rahmen der ERASMUS+ Personalmobilität steht das Programm allen Beschäftigten der UDE offen. Bei der Personalmobilität liegt der Fokus auf Fort- und Weiterbildung sowie Erfahrungsaustausch an einer ERASMUS (Partner-) Universität oder einem europäischen Unternehmen. Um an einem Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Erasmus- Personalmobilität teilzunehmen müssen Sie sich rechtzeitig, bis zum Ende des Vorjahres, beim International Office, anmelden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ira Terwyen vom International Office.

Können auch Sprachkurse im Ausland mit dem Erasmus+ Programm gefördert werden?

Die Teilnahme an reinen Sprachkursen im Ausland ist nicht Teil der Förderung der Erasmus+ Personalmobilität.

Wie erfolgt die Anrechnung von Sprachnachweise?

Für die Anrechnung von Sprachnachweisen reichen Sie bitte Ihren Sprachnachweis (mindestens B1- Niveau)  bei Verena Heuking (verena.heuking@uni-due.de) vom International Office oder Frau Jutta Bonnet (jutta.bonnet@uni-due.de) von der Personalentwicklung zur Prüfung ein.

Ich verfüge bereits über Sprachkenntnisse und möchte sie mir für das Zertifikat anerkennen lassen. Ist das möglich?

Wenn Sie bereits Sprachkenntnisse in mindestens einer Fremdsprache erlangt haben können Sie uns den Nachweis (mindestens B1-Niveau) zur Prüfung einreichen. Falls Sie keinen Sprachnachweis haben besteht für den Nachweis englischer Sprachkenntnisse die Möglichkeit am Assessment für die Stufenkurse teilzunehmen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Frau Jutta Bonnet (jutta.bonnet@uni-due.de) von der Personalentwicklung.

Ansprechpartnerinnen

Personalentwicklung
Jutta Bonnet
Tel. Duisburg: 0203 379 2375
Tel. Essen: 0201 183 6307
fortbildungsteam@uni-due.de

Akademisches Auslandsamt
Verena Heuking
Tel.: 0203 379 4493
verena.heuking@uni-due.de