Forschungsförderung Bund und Land Nordrhein-Westfalen

Wer fördert?

Bundesministerien

Die Bundesministerien gehören neben der DFG zu den wichtigsten Fördermittelgebern in Deutschland. Fördermittelgeber sind das BMFTR, das BMWE, das BMUKN, das BMLEH und das BMV.

Die Bundesregierung fördert auf der Grundlage von Fach- bzw. Rahmenprogrammen der Ministerien konkrete FuE-Vorhaben. Diese sollen den Wissensstand in zentralen Anwendungsbereichen vorantreiben und so als Wachstumstreiber in verschiedenen Branchen wirken. Die thematischen Ausschreibungen adressieren aktuelle förderpolitische Themen mit Nutzen für die Gesellschaft.

Überwiegend handelt es sich um (eher anwendungsorientierte) Verbundprojekte. Gefördert werden in vielen Fällen Forschungsverbünde zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und Unternehmen.

Im Auftrag der Ministerien sind Projektträger mit der fachlichen und administrativen Betreuung von FuE-Förderprojekten beauftragt.

Landesministerien Nordrhein-Westfalen

Unter den verschiedenen NRW-Ministerien bieten insbesondere das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie verschiedene Optionen der Forschungsförderung.

Wo finde ich Ausschreibungen?

Die Förderbekanntmachungen zu einzelnen Programmen oder Förderschwerpunkten werden im Bundesanzeiger über das Jahr verteilt in unregelmäßigen Abständen veröffentlicht und über die Internetseiten der Förderinstitutionen verbreitet.

Förderdatenbank des Bundes

Mit der Förderdatenbank des Bundes gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Informationsdienst FIT

Eine noch komfortablere Möglichkeit, über aktuelle Ausschreibungen informiert zu werden, bietet der Informationsdienst FIT (Forschung, Internationales und Transfer) der Universität Kassel. Die UDE ist Mitglied im FIT-Netzwerk und ermöglicht es Ihnen als Universitätsangehörige, kostenlosen Zugang zu Datenbank und personalisiertem Newsletter zu erhalten.

Entscheidender Vorteil des Dienstes sind die gezielten Auswahlmöglichkeiten. Als Abonnent*in können Sie selbst entscheiden, welche inhaltlichen Kategorien Sie interessieren: So können Sie beispielsweise nach Wissenschaftsgebieten auswählen oder sich nur Programme bestimmter Fördermittelgeber*innen zuschicken lassen.

Registrieren Sie sich dafür einfach mit Ihrer UDE- oder UK-Essen-Mail-Adresse auf https://fit.uni-kassel.de/ und richten Sie sich ein Profil mit Ihren Forschungsinteressen an. Mit diesem Profil können Sie in der Datenbank recherchieren und sich einen wöchentlichen Newsletter zuschicken lassen, der auf Ihre individuellen Forschungsinteressen abgestimmt ist.

Worauf muss ich achten?

Je nach Förderlinie erfolgt die Einreichung teils über die Antragstellenden selbst, teils über die Hochschulleitung. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf, da einige der Programme die Unterschrift der Hochschulleitung erfordern. Wir stimmen dazu gern den Zeitplan mit Ihnen ab.

Es gibt ein-, zwei- und dreistufige Antragsverfahren. Bei einem einstufigen Verfahren wird direkt ein rechtsverbindlicher Vollantrag eingereicht, der auf Förderfähigkeit beurteilt wird (z. B. durch den Projektträger oder ein Expert*innengremium).

Bei einem zweistufigen Verfahren wird im Vorfeld der Antragstellung zunächst eine Projektskizze eigereicht, die in einer Kurzfassung alle zur Begutachtung erforderlichen Informationen enthalten muss. Im Falle einer positiven Bewertung werden Sie aufgefordert, einen ausführlichen Antrag einzureichen.

Bei einem dreistufigen Verfahren ist zusätzlich noch eine Projektvorstellung, z. B. im Rahmen eines Auswahlsymposiums, Teil der Begutachtung.

Wie unterstützt das SSC?

Vorab: Wir arbeiten eng mit den Kolleg*innen im Sachgebiet 6.3 Forschungsförderung & Drittmittel des Dezernats Wirtschaft & Finanzen zusammen. Für die Budgetplanung sind die Mitarbeitenden im Sachgebiet 6.3 Ihre Ansprechpersonen.

Wir empfehlen, möglichst frühzeitig mit uns (SSC) und/oder Sachgebiet 6.3 in Kontakt zu treten. Bitte melden Sie sich mindestens sechs Wochen vor Antragsfrist, damit ausreichend Zeit bleibt, Fragen zu klären, den Antrag iterativ zu optimieren und die notwendigen Unterschriften z. B. der Hochschulleitung einzuholen. Bitte vermeiden Sie Anfragen erst sehr kurz vor Antragsfrist.
Wir ermutigen Sie ausdrücklich, auch Unfertiges bereits zur Diskussion zu stellen.

Beratung zu passenden Ausschreibungen

Wir beraten Sie bei der Identifizierung geeigneter Fördermittelgeber*innen im Bundes- und Landesbereich sowie bei der Auswahl geeigneter Förderinstrumente für Ihr Drittmittelvorhaben.

Beratung zur Antragsstrukturierung

Für die Antragstellung gibt es bei fast allen Fördermittelgeber*innen Anleitungen und Hinweise, wie ein Antrag gestellt werden muss. Auch die Förderbekanntmachungen beschreiben Ziele, Zielgruppen, Schwerpunkte, Besonderheiten und den Ablauf des Verfahrens.

Da diese zum Teil interpretationsfähig sind und nicht jeden Einzelfall abdecken können, beraten wir Sie zu gängigen Standards, aktuellen forschungspolitischen Erwartungen und helfen auch beim „Lesen zwischen den Zeilen“.

Gegenlesen auf Kohärenz und strategisches Lektorat

Die Anforderungen an Anträge im Bundes- und Landesbereich sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Erfahrungsgemäß haben Antragsentwürfe häufig aber noch immer ein Übergewicht im Abschnitt „Stand der Forschung“ und bleiben in anderen Bereichen zu unkonkret in ihrer Beschreibung. Auch wird regelmäßig unterschätzt, wie groß die Rolle von Querschnittsthemen in der Begutachtung und Bewertung von Anträgen inzwischen ist.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Antrags und geben gerne ein Feedback in Form eines strategischen Lektorats zu Aufbau und Inhalt. Strategisches Lektorat bedeutet für Sie einen Wettbewerbsvorteil: Wir sehen uns Ihren Antrag aus Perspektive der Projektträger und Gutachter*innen an und geben Hinweise auf Optimierungspotenzial. Fokus ist dabei Kohärenz, Lesbarkeit und Verständlichkeit – auch und gerade mit Blick auf fachfremde Personen, die mit der Bewertung Ihres Antrags befasst sein werden.

Beratung zu Querschnittsthemen

Wir unterstützen Sie zusammen mit anderen Servicestellen der UDE zu den Themen Datenschutz, Forschungsdatenmanagement, Forschungskommunikation, Diversität & Gleichstellung, Forschungsethik, Transfer etc.

Einholen von notwendigen Unterschriften

Je nach Förderprogramm kann die Einreichung die Unterschrift der Hochschulleitung erfordern und ggf. auch eine vorherige Befassung des Rektorats mit Ihrem Antrag in einer Sitzung. Bitte nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt zu uns auf, damit wir den notwendigen zeitlichen Vorlauf gemeinsam abstimmen können.

Unterstützung bei Projektvorstellungen

Je nach Förderformat und/oder Förderorganisation kann eine Projektvorstellung Teil der Begutachtung sein. Eine Vorstellung findet meist in Räumlichkeiten der Förderorganisation oder per Videokonferenz statt. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung und führen mit Ihnen Probeläufe durch. Vor Ihrem Termin können wir Sie so unterstützen:

  • Feedback zu Vortragsfolien(entwürfen)
  • Vortragsprobelauf (in Person oder per Videokonferenz) mit Rückmeldung